unbegründeter Verdacht auf Diebstahl

4 Antworten

Jetzt wird es kompliziert:

 

Die haben gedacht, Du hättest was stiebitzt und haben, wenn sie den Anschein haben, das Recht, Dich festzunehmen.

 

Dieses Recht hat im übrigen jeder, lies mal hierzu § 127 Abs. 1 StPO. Dort steht: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

 

Nach herrschender Lehrmeinung in der Rechtslehre ist es hierbei erforderlich, dass Du die Tat auch wirklich begangen hast. Hast Du das nicht, dürfte man Dich auch nicht festnehmen.

 

Nach Lehrmeinung ist es also nicht statthaft, dass man Dich festnimmt, es wird hierbei theoretisch in diesem Moment eine Freiheitsberaubung durchgeführt.

 

Zu Deinem Pech jedoch genügt er der Rechtsprechung, um dennoch die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen.

 

Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nämlich, so die Begründung, zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnisbestandsirrtums, genauer des Erlaubnisexistentirrtums - bei dem der Täter (der Freiheitsberaubung) sich über tatsächliche Umstände irrt.

 

Die Wertung des Erlaubnisbestandsirrtums ist jetzt seit jeher umstritten, es gibt 5 unterschiedliche Auslegungen in der Rechtslehre - was jetzt aber zu weit führen würde.

 

Letztlich wird man in der Praxis zu prüfen haben, ob der Irrtum vermeidbar war. Vermeidbar bedeutet nicht, Du hast gesagt, dass Du unschuldig bist - denn das sagt jeder, auch ein wirklicher Täter - sondern ob Tatsachen vorliegen, welche den Irrtum klar erkenntlich gemacht hätten.

 

Lagen solche vor, hätte man den Irrtum klar erkennen können, ist es eine fahrlässige Erfüllung des betreffenden Straftatbestandes, in diesem Fall also eine fahrlässige Freiheitsberaubung..

 

Zu Deinem Pech ist laut § 239 StGB eine Freiheitsberaubung jedoch nur strafbar, wenn diese vorsätzlich durchgeführt wurde, eine fahrlässige Freiheitsberaubung ist nicht strafbar.

 

Hätte man den Irrtum nicht so ohne Weiteres vermeiden können, ist das ein Schuldausschließungsgrund. Ohne Schuld keine Tat - daher auch straffrei.

 

Genau darum wird auch eine Strafanzeige gegen das Personal nichts bewirken, denn wie man es dreht und wendet, Strafe ist hierbei nicht vorgesehen.

 

Daher kannst Du nichts machen, dass eine Wirkung erziehlen wird.

Das ganze ist uns bleibt natürlich eine Unverschämtheit ! Da hast du vollkommen recht.

Aber es ist auch eine alte Erfahrung (die sich bei mir gerade wiederholt), daß Übergriffe dieser Art meistens eine Vorgeschichte haben:

bist du irgendwann einmal in deinem Lidl-Laden "aufgefallen" ? z:B. bei Beschwerden über vergammeltes Obst, über an der Fleischtheke im dortigen "Kassenbon" nicht berücksichtigte "Sonderangebotspreise", oder... hat eines der "Kassiermädchen" (an der Kasse also...) angefangen, mit dir intensiv zu flirten, was du sehr höflich aber bestimmt abgelehnt hast? Auch sowas kommt vor, und es ist nie so ganz klar, warum dich so jemand "anmacht": ist sie z.Zt. ohne festen Freund und hat "nur" persönliche... Interessen, oder verbinden sich damit Absichten, dich in einen (z.B. auch bandenmäßig) organisierten Ladendiebstahl mit zu verwickeln ?? Stichwort: Kassiererin gibt dir einen "Einkaufszettel" mit Waren, die sie mit deiner Mithilfe 'gerne' am Scanner (so nennt man das elektronische Kassenauge, das meistens mit einem "Beep" jeden Artikel erfaßt bzw. erfassen soll...) vorbeischleusen will...
Gehst du auch darauf nicht ein und zeigst ihr die "kalte Schulter", könnte besagte Kassiererin, alleine um jeglichen Diebstahlsverdacht von sich selber abzulenken, DICH als (möglichen) Ladendieb bei der "Geschäftsleitung" bezichtigen oder verdächtigen. Das übrige Personal steht meistens sowieso schon wegen real existierender Verlustquoten durch Diebstahl so unter Druck "nun endlich mal" einen Dieb zu "erwischen" und wird da nicht gerade zimperlich sein, dich durch unbegründeten Verdacht und "Festnahme" zu nötigen, dich öffentlich bloßzustellen (Beleidigung, üble Nachrede, falsche Anschuldigung) und dich sogar zu durchsuchen: bei ALL DEM drücken die Gerichte ein Auge zu und erteilen den Tätern einen Persilschein: das heißt, du mußt derlei Unverschämtheiten über dich ergehen lassen und kannst nichts machen ! Doch ist das wirklich so ???

Nein, ganz und gar nicht ! Du muß nur ruhig Blut besitzen und wie gesagt, alles über dich ergehen lassen, ABER:

Wenn die Supermarktmitarbeiter es sich erlauben, dich ein ZWEITES MAL unbegründet zu verdächtigen und dich WIEDER der gleichen "Prozedur" aussetzen, dann sieht die Sache schon ganz anders aus, und du kannst SEHR WOHL gegen deinen Supermarkt (z.B. Lidl) "um die Ecke" strafrechtlich vorgehen !!!

Mein Tip: Geh grundsätzlich mal in das Büro des Staatsanwalts und trage dein Anliegen vor! Das ist besser als sich von irgendeinem sog. "Rechtsanwalt" belatschern zu lassen, der nur an seine Honorarrechnung denkt: kommt es wegen hinreichenden Anfangverdachts zur Anklageerhebung durch den Staatsanwalt, dann kannst (und solltest du dir auch) für die Nebenklage (z.B. Schadenersatz, Ahndung deiner verletzten Persönlichkeitsrechte etc. etc.) immer noch einen "Rechtsanwalt" nehmen.

Nun? Denk mal nach, welche der Vorgeschichten bei dir ggf. in Frage kommt !

Du könntest natürlich auch einfach in dem Laden nicht mehr kaufen, aber meiner "Mentalität" schmeckt so ein Einknicken oder Nachgeben gegenüber grobem Unrecht nunmal nicht ! Kaufe z.B. nur noch Sonderangebote und laß alles andere liegen: zeige also "Flagge" und mache denen klar, daß du immer noch "da" bist...., damit die da auch bei dir den Fehler machen, dich ein ZWEITES MAL (!) ohne begründeten Verdacht zu behelligen ! Aber jeder muß selber wissen, wie er reagiert...

Beschwere dich bei dem höheren Filialenleiter... falls das möglcih ist...

Viel Erfolg (:

augustasche  27.08.2014, 19:19

bringt g a r nichts ! siehe meinen Kommentar: DAS bringt was !!!

Du kannst Dich schriftlich an den Hauptsitz vom Lidl - Deutschland wenden in dem Du dich über die Filiale beschwerst.

Dann wird es intern gprüft und Du erhälst Nachricht.

augustasche  27.08.2014, 19:08

Reine Zeitverschwendung ! Lidl-Hauptsitz würde mit gelangweiltem Kopfschütteln reagieren und an die Zuständigkeit des Leiters vor Ort re-delegieren: die Leiter vor Ort sind unabhängige Subunternehmer und grundsätzlich, abgesehen von Warenlieferverträgen mit der Hauptverwaltung, nicht weisungsgebunden.

Das Ganze würde also im Sande verlaufen...