Einbruchdiebstahl = Einschleichdiebstahl?
Angenommen ich wohne in der Schweiz und habe mich vor knapp 3 Jahren in ein Haus geschlichen. Ich bin durch das offene Fenster ins Schlafzimmer und habe 100 Franken mitgehen lassen. Jetzt findet das die Polizei nach 3 Jahren heraus anhand von Fingerabdrücken. Ich war 20 Jahre alt zur Tatzeit.
1. Welche Strafe erwartet mich im schlimmsten Fall?
2. Verjährung?
3. Einschleichdiebstahl oder Einbruchdiebstahl? Wird "Einschleichen" weniger schlimm bestraft als Einbruch?
4. Kann ich als Ausländer (Aufenthalt B) deswegen ausgeschafft werden? Tat fand noch vor dem Inkrafttreten der Ausschaffungsinitiative statt (2015).
--> ich war zur Tatzeit schwer psychotisch aber noch nicht in Behandlung. Das ganze tut mir inzwischen schrecklich Leid.
2 Antworten
Ich kann Dir nur die Frage nach deutschem Recht beantworten und auch nur, bezüglich des Einbruchdiebstahl:
Wer sich unrechtmäßig Zutritt verschafft und dazu entweder einen illegalen Schlüssel benutzt, ein Hinderniss überwindet oder mechanische Kraft anwendet, begeht einen Einbruch.
Der Einstieg durch ein offene stehendes Fenster erfüllt den Tatbestand "Hinderniss überwinden"
ANGENOMMEN, ich würde Dir die Frage beantworten wollen und können:
Als erstes würde ich fragen, haben die Dich denn ermittelt???
PS: Ein Einbruch, das sagt schon das Wort, kann es nicht sein!
Durch ein offenes Fenster (nicht eine offene Tür, das wäre Hausfriedensbruch) einzusteigen erfordert es ein Hindernis zu überwinden und ist damit zumindest nach deutschem Recht, sehr wohl ein Einbruch
Ja ich habe eine Vorladung bekommen für ein Verhör. Sie haben nicht gesagt warum aber sie haben gesagt wegen etwas von 2015 und ich habe halt damals das gemacht.