Vorfahrt genommen, ohne Unfall?
Hallo,
Als ich heute in ein Kreisverkehr einbiegen wollte ist wie aus dem nichts ein Schwarzes Auto plötzlich aufgetaucht. Ich habe natürlich gleich eine Vollbremsung ausgeführt und bin in denn Kreisverkehr rein gerutscht und am Rand stehen geblieben das Fahrzeug musste auch bremsen aber es ist nichts passiert.
Als ich mich dann entschuldigt habe (Handzeichen) bin ich weiter gefahren und das schwarze Auto ebenfalls, es war dunkel und er ist mind. 1km lang mit Fernlicht hinterher gefahren. Bin dann gleich abgebogen in ein Dorf und er ebenfalls und wieder mit Fernlicht kein Lichtzeichen sondern Konstanz auf Fernlicht. Da ich keine Lust auf Ärger hatte bin ich vor ihm geflohen weil er eine sehr aggressive Fahrweise hatte und ich konnte ihn auch abschütteln beim aussteigen war auch keine Macke an meinem Auto also habe ich ihn ja nicht getroffen.
Was kann nun schlimmsten falls auf mich zu kommen da ich noch in der Probezeit bin und wenn kann ich auch eine Anzeige erstatten wegen dem Fernlicht und dem dichten auffahren ?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
9 Antworten
...beim aussteigen war auch keine Macke an meinem Auto also habe ich ihn ja nicht getroffen
Da muss es aber sehr sehr knapp gewesen sein, wenn du durch Nachsehen meinst, feststellen zu können, ob ihr euch berührt habt. Wobei bei ihm, sollte es doch zum Zusammenstoß gekommen sein, durchaus ein Schaden entstanden sein kann.
Blöd gelaufen. Du hättest an Ort und Stelle nachsehen müssen, ob ER einen Schaden hat. Da du bei einem Anprall der Verursacher wärst, ist es doch egal, ob DEIN Auto beschädigt ist.
Nun weiss man nicht, warum er mit Fernlich hinter dir her gefahren ist? Hat er sich nur geärgert, oder hat er dich tatsächlich wegen Unfallflucht verfolgt?
Das mit dem Fernlicht und dichtem Auffahren war nicht richtig. Aber du bist auch nicht besser: Ein Auto, egal, welcher Farbe, taucht nicht aus dem Nichts aus. Du hast gepennt, dem Anderen die Vorfahrt genommen, weisst nicht, ob sich die Fahrzeuge berührt haben und bist weg gefahren.
Schlimmstenfalls kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht auf den Fahrzeughalter zukommen. Wer der Fahrer war, sieht man anhand des Kennzeichens ja nicht.
Und bestenfalls wird nichts passieren.
An deiner Stelle würde ich den Ball flach halten und nach dem Mist, den du gebaut hast, nicht auch noch versuchen, dem Anderen eins reinzuwürgen.
...er ist aber auch nicht ausgestiegen sondern gleich mit Vollgas hinterher
Was soll er denn machen, ausser dir hinter zu fahren, wenn du wegfährst? Aussteigen und dich in der Ferne verschwinden sehen?
Und das wars, kein Unfall nichts.
Niemand ausser dir war dabei. Wenn du schreibst, erst später durchs Anschauen deines Autos vermutet zu haben, dass es nicht zum Zusammenstoß gekommen ist, warst du dir im Kreisverkehr also nicht sicher.
Da gibt man kein Gas und fährt weiter. Da bleibt man stehen und schaut erstmal, ob DEM ANDEREN ein Schaden entstanden sein könnte.
Dass der Andere dir nur gefolgt ist und dich nicht überholt hat (um dann was zu machen?) spricht für ihn.
Die Sache ist jetzt gelaufen. Beim nächsten Mal weisst du, dass du aufmerksamer fahren musst. Und im Zweifel, ob es einen Unfall gegeben hat, die Sache an Ort und Stelle klärst und nicht weg fährst.
Hallo Wukii,
wenn Du schreibst, dass es zu keinen Unfall gekommen ist, nehme ich das mal als gegeben an und gehe da drauf auch nicht drauf ein.
Dadurch, dass Du in den Kreisverkehr reingerutscht bist, könnte Dich der andere Autofahrer an und die Polizei würde eine Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Der Verstoß würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet:
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Tatbestandsnummer: 108600
Tatvorwurf; Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Das bedeutet für dich in der Probezeit:
- Das ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
- das sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Aber warte erst einmal ab ob da was nachkommt. Nur selten werden Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Wenn Du innerhalb von drei Monaten keine Bost von der Bußgeldstelle bekommest, hat sich die Sache für Dich erledigt.
Schöne Grüße
TheGrow
Mach dir keinen Kopf. Jeder Autofahrer war schon mal unaufmerksam und hat mal einem anderen die Vorfahrt genommen. Passe einfach das nächste mal deine Fahrweise an die Witterungs- und Sichtlage an und konzentriere dich mehr.
Warum sollte er dich anzeigen? Wenn du in berührt hättest, hättest du das hören müssen. Und ansonsten wird dich eine Anzeige auch nicht in Gefahr bringen, es steht Aussage gegen Aussage..
Vergiss die Angelegenheit, es wird nichts auf dich zukommen und solltest du wirklich eine Anzeige machen, so wird außer unnötiger Arbeit und Schreiberei für dich auch nichts dabei herauskommen.
Warum sollte er Dich anzeigen...da würde nichts passieren...Du könntest es schon wegen Nötigung, aber wozu...geh einfach schlafen und vergiss es, lasse Dich aber nicht mehr jagen
Es war knapp ja, er ist aber auch nicht ausgestiegen sondern gleich mit Vollgas hinterher. Ich mein musik habe ich nicht gehört und ein Schaden oder Aufprall würde ich merken da ich seitlich in den Kreisverkehr reingerutscht bin. Ja ich habe eventuell nicht aufgepasst obwohl meine Augen auf der Straße waren Vllt war ich auch vom Gespräch mit meiner Freundin abgelenkt. Ich weis nur noch das er gehupt hat wie wild. Und das wars, kein Unfall nichts. Ich mein wenn er mich wirklich zu Rede stellen wollte, dann hätte er mich mit 100 überholt da ich auf der Landstraße nur 80 gefahren bin.