Von Saisonkennzeichen auf Ganzjahr ummelden, Versicherung wechseln?

4 Antworten

Ein Sonderkündigungsrecht hast du dadurch nicht.

Du hast aber die Möglichkeit, das Fahrzeug auf eine andere Person umzumelden, wobei dieser dann auch Versicherungsnehmer werden muss.

In diesem Fall kannst du auch den Versicherer wechseln.

Hallo Smaragd98,

nur bei einem Fahrzeugwechsel könntest du gleichzeitig den Versicherer wechseln. So mußt du zur Kündigung die Monatsfrist zum Ablauftermin einhalten!

Gruß siola55

Das wäre KEIN außerordentlicher Kündigungsgrund. In der Police steht die Hauptfälligkeit des Vertrages. Zu diesem Termin kann fristgerecht gekündigt werden.

Hallo Smaragd98,

du hast kein Sonderkündigungsrecht, wenn du dein Fahrzeug auf ein Ganzjahreskennzeichen ummeldest.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social-Media-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung