Vollwaise und Volljährig?

10 Antworten

Wenn du keine Geschwister hast, dann meiner Meinung nach: Ja. Wenn sie noch leben frag sie doch. Vielleicht haben sie ja auch ein Testament gemacht, das beim Notar liegt. Dann musst du einen Erbschein beantragen und das Testament erfüllen. Vielleicht soll ja der eine oder andere auch etwas bekommen.

Ja. Sofern es kein Testament gibt, erben die Kinder des Erblassers und ggf. die Ehefrau. u.U., d.h. wenn man noch in der Schule / Ausbildung / Studium ist, besteht auch ein Anspruch auf Waisenrente.

bei mir in österreich und auch in deutschland gibt es soweit ich weiß eine "gesetzliche Erbfolge"
(diese tritt wie von dir beschrieben inkraft, wenn kein Erbvertrag und kein Testament errichtet wurde)

An erster stelle dieser Erbfolge treten dann die Kinder der verstorbenen
also (je näher verwandt mit der verstorbenen person desto größer die Erbwahrscheinlichkeit.

hat man Geschwister, dann wird der anteil gerecht auf alle aufgeteilt.

MfG. Luke

Selbst wenn es ein Testament gäbe, welches besagt , daß noch andere beim Erbe berücksichtigt werden , gäbe es noch einen pflichtanteil, der dir auf jeden Fall ausgezahlt wird. Gibt es kein Testament , gilt das was meine Vorredner schon gesagt haben.

Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Erbreihenfolge. Die hat Vorrang vor jedem Testament.