Vollmacht zum abholen / beaufsichtigen der Kinder?

1 Antwort

Also zunächst einmal scheinst Du ja ein ganz Vernünftiger zu sein und so, wie ihr das praktiziert, dass er der Papa ist und Du Mamas Freund ist doch schon mal sehr gut. :-) Es ist ein bisschen verständlich, dass er grundsätzlich ein Problem mit Dir hat, denn Du siehst seine Kinder sicher häufiger als er. Deine Freundin kann Dir eine Vollmacht ausstellen, in der sie Dir erlaubt, die Kinder vom Kindergarten abzuholen und sie in ihrer Abwesenheit zu betreuen. Ich nehme mal an, dass beide das Sorgerecht haben, wenn sie noch verheiratet sind. Grundsätzlich ist es aber so, dass Du als Stiefvater sozusagen auch einen Anspruch auf Umgangsrecht hast ( haben Kind, Mutter, Vater, Großeltern beiderseits, Tanten und auch Stiefeltern, wenn eine enge emotionale Bindung besteht.) Das ist das, was ich weiss. Allerdings weiss ich nicht, ob der Noch-Ehemann Deiner Freundin, dieser Vollmacht auch zustimmen muss. Sollte dies der Fall sein, hättest du dennoch gute Chancen, da Deine Freundin die Alltagssorge für die Kinder hat, sie also z.B. in den Kindergarten bringt und auch wieder abholt. Also wird es wohl so sein, dass auch sie angeben kann, wer das ausser ihr noch darf. Vielleicht fragt ihr einfach beim Jugendamt nochmal nach. Sollte ihr Noch-Ehemann die Vollmacht nicht unterschreiben, ohne dass ein triftiger Grund gegen dich vorliegt, wie Gewalt oder Ähnlichem, wird seine Unterschrift vom Gericht ersetzt. Viel Glück!