Vertragsbedingungen von Schenkung ändern

4 Antworten

Nein persönlich verpflichtet bin ich zum Glück nicht.

Beim weiteren studieren des Vertrages ist der Satz danach endlich richtig verstanden worden. ....1.5st..... Persönliche und örtliche Verhältnisse, Bedarf und Leistungsfähigkeit insbesondere auch die berufliche Belastung des Verpflichteten sind zu berücksichtigen.

Da diese Verhältnisse ja durchaus sehr gestört sind, durch das ständige hin und her der Oma und die berufliche Belastung sehr sehr hoch ist. Müssen die 1,5 stunden ja nicht so starr angesehen werden.

Vertragliche Bestimmungen eines Schenkungsvertrages können nicht nachträglich geändert werden.

Und keins deiner Geschwister oder ihrer Angehörigen kann von dir verpflichtet nwerden, sich um seine Oma zu kümmern :-O

Entweder bist du vertraglich persönlich zur Pflege verpflichtet, dann hast du diese Vertragspflicht auch zu erfüllen. Das war dir vorher durchaus bekannt bzw. es war erwartbar.

Oder du besorgst eine Pflegekraft, die die Betreuung an deiner Stelle leistet, sofern sich bei der Pflegebedürftigten dauerhaft eine findet. Die Kosten trägst du dafür selbst.

G imager761

Der Schenkungsvertrag kann beim Notar nur dann abgeändert werden, wenn deine Oma (die wohl zuvor Alleineigentümerin war, so wie es sich rausliest) die Änderung auch unterschreibt.

Wenn sie dies nicht möchte, dann gibt es da leider keine Chance.

Wie die anderen Antworter schon gesagt haben, kannst du dir aber evtl. eine Pflegekraft für deine Oma suchen, sofern du dich vertraglich nicht selbst zur Pflege verpflichtet hast.

Mit der Auflage mich täglich 1,5 Stunden um meine Oma zu kümmern.

besorg ne pflegerin,es sei denn,dass du persönlich verpflichtet bist,zu pflegen.