Verstößt es gegen den Datenschutz, wenn jemand mit der Rückfahrkamera den nachfolgenden Verkehr filmt, während er fährt?

3 Antworten

Für die öffentlichen Stellen der Länder und für die Gemeinden gelten die jeweiligen Landes-Datenschutzgesetze. Für alle öffentlichen Stellen des Bundes und für juristische Personen des privaten Rechts (also wirtschaftliche Unternehmen) gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Beide Gesetze sind subsidiär, das bedeutet, falls es spezialgesetzliche Datenschutzregelungen gibt, gehen diese den Datenschutzgesetzen (Bund, Länder) vor. Weder Bundes- noch Länderdatenschutzgesetze gelten für natürliche Personen des privaten Rechts (also ganz normale, einfache Menschen !)

Für besagte, einfache & normale Menschen gelten Bestimmungen wie das Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2,1 GG), dieses entfaltet das allgemeine Persönlichkeitsrecht, und dieses beinhaltet das Recht am eigenen Bild. Strafbar ist allerdings "nur" die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (hier, bei Wikipedia, findest Du dazu mehr : https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_h%C3%B6chstpers%C3%B6nlichen_Lebensbereichs_durch_Bildaufnahmen

Außerhalb des des höchstpersönlichen Lebensbereichs darfst Du grundsätzlich jede und jeden filmen oder fotografieren. Du darfst allerdings die Aufnahmen weder veröffentlichen (z.B. Facebook, Twitter, Instagramm, oder dergl. mehr) noch darfst Du sie wirtschaftlich verwerten (Verkauf an Medien oder Werbeindustrie)

Noch Fragen ?

Solange du die Aufnahmen nicht veröffentlichst, ist es nicht strafbar.

Soweit ich weiß verstößt du durch das nicht autorisierte Filmen von Personen gegen das Recht am eigenen Bild. Damit machst du dich noch strafbar. Außerdem sind solche Videos vor Gericht meist nicht zulässig, da sie eben Persönlichkeitsrechte verletzen.