Versicherungsmaklervertrag abgeschlossen!Was nun?

5 Antworten

Durch Zufall im Internet was gesucht und dann diesen Quatsch gefunden. Es ist unglaublich was manche Leute hier von sich geben!!! Obwohl der beitrag schon einige Jahre zurück liegt muss ich hier etwas schreiben!

  1. Der Versicherungsmaklervertrag ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses, das von dem Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler entgegengebracht wird, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar.

  2. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du einen Maklerauftrag unterschrieben hast oder nicht, Du kannst weiterhin Versicherungen abschließen wo Du willst und wann Du willst. Ein Zusatz in der Kündigung, dass der Versicherungsmakler ohne Dich keine Versicherungen abschließen kann ist nicht notwendig, da er es so und so nicht darf.

Andrea070572 Mit Deinen Kommentaren bewegst Du Dich auf sehr dünnen Eis.

Zitat Andrea070572 "....So ein Maklervertrag erlaubt dem Makler Deine Verträge so zu ändern wie es ihm passt."

Absoluter Blödsinn! Kurz: Alle Vorgänge sind mit dem Kunden abzusprechen und in einem Beratungsprotokoll festzuhalten (siehe www.vdvm.de oder Wikipedia )

Zitat: Andrea070572.... Doch das kann er! Er kann eine Kopie des Maklervertrags mit Deiner Unterschrift an die jeweiligen Unternehmen faxen und schon handelt er in Deinem Auftrag. Also vorsicht. Unterrichte einfach die Unternehmen wo er Unterlagen von Dir haben könnte damit die Bescheid wissen.

Kann er nicht! Ohne Dein Einverständnis kann er gar nichts, egal ob eine Maklervollmacht vorliegt oder nicht. Er muss Dich z.B. fragen ob Du eine Privathaftpflicht hast. Wenn Du eine hast, muss er Dich fragen, ob er diese in sein Bestand übertragen lassen kann, wenn er mit dem jeweiligen Versicherer eine Vereinbarung hat. Sagts Du nein, führt der Makler den Vertrag als Fremdvertrag uns ist somit nicht zuständig. Sagst Du ja, muss er erst prüfen ob diese Versicherung Deinen Bedarf deckt oder ob es bessere Tarife gibt.

  1. Zitat dodo25 "Sofort schriftlich den Antrag widerrufen. Man hat immer ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Ich würde auch den Maklervertrag widerrufen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er unabhängig ist. Klingt ziemlich nach Aufschwatzen und Bedrängen. Jeder kann schließlich selbst seine Versicherungen beantragen. Die Unterschrift unter dem Maklervertrag will er nur, damit er Provision von der Versicherung kassiert. Diese zahlt im Endeffekt natürlich der Kunde. Im Zweifel an Verbraucherberatung wenden."

Zeigt mir einen Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Bank oder Versicherungsagentur die beim Abschluß eines Vertrages keine Provision erhält. Zeigt mir einen Autoverkäufer der am Verkauf des Fahrzeuges kein Geld verdient. Der Maklervertrag regelt im übrigen nicht die Provision sondern das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Makler. Er kann auch einen Vertrag ohne schriftlichen Maklervertrag abschließen wenn Du Deine Unterschrift unter den jeweiligen Vertrag setzt. Nur haftet er dann unbegrenzt für Fehler die er macht.

Das musste ich einfach loswerden!

Also erstmal keine Panik! Dann wartest Du bis der Vertrag/Police der Berufsunfähigkeitsversicherung da ist und wiederrufst innerhalb von 2 Wochen beim Unternehmen des Vertrags. Gleichzeitig kündigst Du den Maklervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dann läßt Du dich vernünftig über diese Art der Versicherung beraten (nicht bei Deiner Hausbank). Gehe mal auf die Seite www.versicherungenklippundklar.de. Die sind vom Bund der Versicherten und unabhängig. Abschlissen solltest Du diese Versicherung in jedem Fall! Dies ist mit die wichtigste und sichert Deine Zukunft im Falle einer Krankheit oder ähnliches. Natürlich kannst Du weiterhin selbstständig entscheiden was Du tust! So ein Vertrag entmündigt Dich ja nicht!

dodo25  11.01.2010, 15:23

Denke an die Fristen! die widerspruchsfrist ist in diesen Tagen 'rum. Und sicherilch gibt es die BU-Vers. woanders günstiger, da ohne Makler abgeschlossen!!

Andrea070572  11.01.2010, 15:31
@dodo25

Ein zustandegekommener Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen (Lebensversicherungen 30 Tagen) nach Eingang zu wiederrufen. Also locker bleiben. Und es kommt nicht auf den Beitrag sondern auf die Leistung an! Was nützt eine billige BU wenn ich erwerbsgemindert werde? Zahlt die dann auch? Und welche Regelung ist besser - 50/50 oder 25/75 ? Also genau informieren!!

Champ99 
Fragesteller
 11.01.2010, 15:37
@Andrea070572

Danke für die Antwort!Ich werde den Versicherungsmaklervertrag kündigen.Jetzt steht hier was von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,bei wichtigem Grund auch sofort!Was kann man da angeben?Bzw. kann ich während der Kündigungsfrist dann auch selbstständig Verträge abschließen?Frage nur,weil in dem Vertrag was von einer Ermächtigung steht bestehende Verischerungsvertäge zu kündigen oder zu ändern.

Andrea070572  11.01.2010, 15:44
@Champ99

Wenn Du über die 14 Tage hinaus bist, dann mußt Du die 3 Monate einhalten. Allerdings mußt Du in Deiner Kündigung darauf hinweisen, das Du innerhalb dieser Frist keine weiteren Tätigkeiten seitens des Maklers wünscht. Natürlich kannst Du selbst Verträge schliessen, wenn Du volljährig bist. So ein Maklervertrag erlaubt dem Makler Deine Verträge so zu ändern wie es ihm passt. Also bitte nie wieder soetwas unterschreiben. Lies mal die heutige BILD Ausgabe. Wende Dich einfach an gute Unternehmen. Oder kauf Dir die Finanztest. Es gibt soooo viele Möglichkeiten.

Champ99 
Fragesteller
 11.01.2010, 15:51
@Andrea070572

Okay danke schonmal.Tut mir leidi,dass ich dich so mit Fragen bombardiere,aber mir stellen sich immer mehr Fragen.Kann der Makler dann auch über Verträge verfügen,die nur ICH selbstständig abgeschlossen habe?Nein oder?Also nur über jene,welche ich mit ihm abgeschlossen habe bzw wollte?

Andrea070572  11.01.2010, 16:12
@Champ99

Doch das kann er! Er kann eine Kopie des Maklervertrags mit Deiner Unterschrift an die jeweiligen Unternehmen faxen und schon handelt er in Deinem Auftrag. Also vorsicht. Unterrichte einfach die Unternehmen wo er Unterlagen von Dir haben könnte damit die Bescheid wissen.

Wenn du deinen Maklervertrag gekündigt hast und selbst dir es zu viel ist im Internet zu suchen, suche Dir eine Finanzberatung, welche Dir bei deiner Suche hilft. Ich selbst habe gute Erfahrungen damit sammeln können. Ich habe eine komplette Analyse machen lassen und habe nun nur noch einen Ansprechpartner für alles. Da Gute ist, das du mit keinen Vertrag an diesen gebunden bist und du dir jederzeit einen neuen suchen kannst. Ich empfehle dir gern meinen weiter. Ich wohne in Berlin und Du?

Sofort schriftlich den Antrag widerrufen. Man hat immer ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Ich würde auch den Maklervertrag widerrufen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er unabhängig ist. Klingt ziemlich nach Aufschwatzen und Bedrängen. Jeder kann schließlich selbst seine Versicherungen beantragen. Die Unterschrift unter dem Maklervertrag will er nur, damit er Provision von der Versicherung kassiert. Diese zahlt im Endeffekt natürlich der Kunde. Im Zweifel an Verbraucherberatung wenden.

Ergänzend zur einzig sinnvollen und fast korrekten Erklärung von Huissmann möchte ich noch anbringen, dass ein Versicherungs-MAKLERVERTRAG NICHT gleich eine Versicherungs-MAKLERVOLLMACHT ist. Beides kann in einem Schriftstück verankert sein ist aber juristisch komplett auseinander zu halten! Der Vertrag(!) ist die Grundlage zwischen dem Kunden und seinem Versicherungsmakler. Die VOLLMACHT legt der Versicherungsmakler den jeweiligen Versicherern vor um damit nachzuweisen, dass er im Namen und Auftrag seines Mandanten handelt.

Den weiteren HUMBUG, von lächerlich bis zum weinen, den hier die Leute verzapft haben (teilweise mit ein bisschen Werbung für: Oh jetzt kommt's: ->"FINANZBERATER":-))) - sicherlich eines Strukturvertriebeslol) sollte jeder der sich nicht auskennt bitte gleich und schnell vergessen!

Und eine Bitte an alle Pseudo-Juristen hier: Wenn jemand fragt, dann antwortet bitte wenn Ihr es WISST - und gebt keine so schaurigen Dummheiten von Euch, die man schon - wie hier deutlich geworden - aus der BILD kennt...