Versicherung zahlt zu wenig Schadensersatz und wird mein zu begutachtendes fast neuwertiges Handy behalten?
Hallo Community, vor einigen Monaten ließ ein Freund von mir mein Handy auf den Boden fallen, und darauf hin riss das Glas oben am Handy(Samsung Gelaxy S6, Neu Preis 400€ und 2 Monate alt), weder Kamera oder Display wurden von diesem kleinen Riss bedeckt oder eingeschränkt ( somit ziemlich unauffällig). Mein Freund beschloss das also über seine Versicherung zu klären, die wollte von mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur haben, für diese ich 30€ Zahlen musste. Der Kostenvoranschlag war um die 300€ hoch, auf Grund der Seltenheit es Glases + Displays. Darauf hin Beschloss die Versicherung mein Handy zu begutachten indem ich es einem Ihrer Reparaturdienstleister zukommen lasse. Ein Monat verging und ich erhielt die nachricht das die Reparatur nicht rentabel sei aufgrund der hohen Kosten des Ersatzteils, und das ich einen Betrag von 230€ für ein "gleichwertiges Handy" bekomme, auf dieses Betrag sind sie nach dem Abzug des Restwertes und Vergleichen auf "Ebay und anderen Online-Händler" gekommen welcher mir, wenn ich den Preis solch eines gebrauchten Gerätes einsehe viel zu wenig ist.
Mein Problem ist jetzt, dass sie wohl mein neuwertiges Handy behalten werden und mir dafür einen viel zu niedrigen Betrag zahlen um mir ein anderes Gerät zu kaufen. Somit erschließt sich mir der Sinn einer Versicherung nicht, denn Sie behalten mein neuwertiges Handy mit einem kleinen unauffälligen Riss das bestimmt noch einen Wert von 150€ hatte und geben mir dafür eine Entschädigung in dem nicht mal die Kosten vom Kostenvoranschlag die ich übernehmen musste und eine vernünftige Summe enthalten sind.
Deswegen habe ich folgende Fragen auf die Ihr vielleicht eine Antwort hättet.
- Darf dieses Unternehmen denn mein Handy behalten? Schließlich ist das mein Eigentum und hat immer noch einen Wert und hat keinen Totalschaden. Somit hätte ich das Geld und mein altes Handy und die Entschädigung womit ich sogar zufrieden wäre.
1.2 Gibt es da eine Möglichkeit Ersatz oder mein Handy wie im vorherigem zustand zu erhalten?
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Muss mir die Versicherung nicht noch einen Betrag für von denen gewünschten Kostenvoranschlag zahlen?
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Wie würdet Ihr reagieren und was empfiehlt Ihr mir zu tun?
Wie es bestimmt schon rüberkommt bin ich über so eine Dreistigkeit empört.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben und oder mich eines besseren Belehren.
MfG :)
4 Antworten
Für ein 2 Monate altes Gerät muss der Neupreis und ein Neugerät drin sein.
Normalerweise hat die Versicherung Anspruch auf das beschädigte Teil, da jedoch auf dem Gerät sicher persönliche Daten sind, kann man daraus keinen Eigentumsanspruch ableiten.
Wie will die Versicherung gewährleisten, daß die Daten keine Dritten zu Gesicht bekommen?
Du solltest es aber auch nicht in diesem Zustand weiterverkaufen.
Anwaltlicher Beistand wäre wohl das Beste.
Ich habe das Handy vordem Versand auf die Werkseinstellung zurück gesetzt da sie verlangt haben das ich die Verschlüsselungen aufhebe und ich denen nicht meine privaten Daten anvertrauen möchte. In wie fern meinen Sie das der Neupreis bzw. Neugerät beinhalten muss?
Wenn eine Versicherung den Schaden bezahlt, gehört das defekte Handy nicht mehr dir. Es ist quasi "abbezahlt" und kann von der Versicherung einbehalten werden. Viele Versicherungen ziehen bei der Versicherungssumme auch den bisherigen Gebrauch ab, es wird nur der Restwert erstattet.
Laut dem beiliegendem Gutachten gehen die damit anders um. Ich beschreibe mal was ich aus dem Gutachten entnehmen kann:
Mein Handy hat vor dem Schaden noch einen Zeitwert von 290€ gehabt, nach dem Schaden aber nur noch einen Restwert von 60€, da mir mir die Versicherung nur 230€ Zahlt (offensichtlich die Höhe von dem Schaden), was die Differenz von dem Zeitwert und dem Restwert ist, gehe ich davon aus das Sie mir mein Handy zurück geben und für diesen verursachten Schaden diese 230€ geben, sonst müssten Sie mir ja den vollen Zeitwert Betrag von 290€ bezahlen wenn Sie mein Handy behalten würden.
Klingt für mich auch plausibler nach dem ich mich belesen habe, oder liege ich da komplett falsch?
Du hast Ansprüche gegen deinen Freund, denn der hat dein Handy kaputt gemacht. Er muss dir ein gleichwertiger Telefon beschaffen oder den Schaden reparieren. Er ist dir gegenüber in der Haftung
Wenn dein Freund eine Privathaftpflichtversicherung hat, dann kann er den Schaden Melden und bekommt ja nach versichertem Risiko seine Auslagen ersetzt.
Im Allgemeinen gilt, dass wenn die Versicherung vom Zeitwert den Restwert abzieht, dann muss sie dir das Teil auch zurückgeben, da du die Möglichkeit haben musst, den Restwert zu realisieren, sprich das defekte Telefon zu verkaufen. Die Versicherung muss auch mindestens zwei Käufer nachweisen, die das Telefon zu dem genannten Preis kaufen würden.
Das sind aber alles nicht deine Baustellen. Du musst dich an den Schadensverursacher halten. Der muss den Schaden ersetzen. Er gibt dir ein (neues) gleichwertiges Telefon und darf dann das Defekte behalten und nach eigenem Ermessen verkaufen oder auch nicht. Was er dann von der Versicherung an Geld wieder bekommt, ist eine Sache zwischen Ihm und seiner Versicherung.
Ja!
Aber wie schon geschrieben, die Versicherung muss deinem Freund resp. dir zwei Käufer nachweisen, die das Telefon für den genannten Restwert kaufen würden und zwei Verkäufer, die ein gleichwertiges Telefon für den genannten Zeitwert verkaufen würden. Die Kosten für den von dir geforderten Kostenvoranschlag müssen zusätzlich erstattet werden und genau genommen auch die kosten für ein Leihtelefon während der Zeit in der dir dein Telefon nicht zur Verfügung steht und die alle Kosten die dir zur Durchsetzung deiner Ansprüche entstehen.
Mit Versicherungen kenne ich mich leider nicht aus, aber wenn du dir zutraust, ein Handydisplay auszuwechseln, kannst du auch ein Display für 200€ auf Ebay kaufen (Neuware). Für das Auswechseln gibt es bestimmt Anleitungen im Internet.
Da distanziere ich mich lieber da ich nicht das nötige Know-How habe und dann wohl möglich noch mehr kaputt geht als schon vorher aber netter Vorschlag.
Er es ja sozusagen seiner Haftpflicht-Versicherung übergeben das Sie sich darum kümmert, also wenn ich mit der von seiner Versicherung bereitgestellten Summe nicht zufrieden bin muss ich mich also an meinen Freund wenden, der mir dann ein Vergleichbares Gerät zu Verfügung stellen muss?