Will die Versicherung eine Rechnung haben nach Kostenvoranschlag?

10 Antworten

Wenn dein  Bruder unschuldig ist, sollte er sich einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Der übernimmt den ganzen Schriftkram, beantwortet ihm seine Fragen, holt das Maximum an Geld raus und sorgt dafür, dass du von der Versicherung nicht über den Tisch gezogen wirst, weil dir irgendein dummer Fehler unterlaufen ist. Und diesen Rechtsanwalt muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen.

Es ist aber im Prinzip ein völlig üblicher Vorgang, sich die Kosten der Reparatur in bar auszahlen zu lassen (ohne Mehrwertsteuer) und das Fahrzeug gar nicht oder privat reparieren zu lassen. Aber auch wie das genau funktioniert, kann am besten ein Anwalt erklären.

... nö, denn wenn einer Schuld zugibt, bezahlt der doch auch. Oder hat die Versicherung diese Behauptung bestätigt?

Erst einmal macht eine Werkstatt den Kostenvoranschlag nicht kostenlos. Bei Auftragsvergabe werden dann die Kosten verrechnet.

Der VERSICHER KANN den KVA akzeptieren, oder auch nicht. Dann wird er das Fahrzeug selbst besichtigen wollen.

Wenn du die Reparaturfreigabe hast, kannst du selbst entscheiden, ob du den Nettobetrag ausgezahlt haben willst, oder eben die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lässt,

Das geht natürlich, nennt sich fiktive Abrechnung. Dann werden aber einige Positionen gestrichen oder gekürzt werden.

Auf jeden Fall wird die MwSt. abgezogen. Dann häufig auch andere Dinge die nicht anfallen, wenn nicht repariert wird wie z.B. Verbringungskosten. Außerdem wird die Versicherung gegebenenfalls niedrigere Lohnkosten einer Referenzwerkstatt in eurer Nähe ansetzen.

verreisterNutzer  08.10.2017, 09:57

Die Lohnkosten richten sich entweder nach der vom Geschädigten gewählten Werkstatt die den KVA erstellt oder wird anhand des Gutachten ermittelt,  dabei ist entscheidend ob der Geschädigte Anspruch auf eine markengebundene Vertragswerkstatt hat oder nur auf eine freie Werkstatt.  Ansonsten top Antwort.
Und Kosten werden nur fiktiv erstattet wenn die Entstehung unausweichlich ist.

NamenSindSchwer  08.10.2017, 10:06
@verreisterNutzer

Irgendwas sagt mir, dass er keinen halbwegs neuen Wagen hat, bei dem die Versicherung einen KVA einer Vertragswerkstatt akzeptieren müsste...

Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, daher mein Zusatz "gegebenenfalls" in meiner Antwort.

Dein Bruder kann grundsätzlich mit seinem Auto machen was er will.
Ein Kostenvoranschlag genügt zunächst.  Dein Bruder hat Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl wenn der Schaden 3.000 EUR übersteigt oder weiterreichende Schäden an zb. Fahrwerk oder Lenkung, Rahmen usw. zu vermuten sind oder ein Wertverlust unterstellt werden kann. Egal ob KVA oder Gutachten bekommt dein Bruder den Nettobetrag ohne MwSt erstattet sofern nicht ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.  Übersteigt die spätere Reparatur brutto die vorherige netto Regulierungssumme können die höheren Kosten innerhalb von 6 Monaten nachgefordert werden. Wechselt dein Bruder innerhalb von sechs Monaten das Kfz und kauft sich ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug,  kann die MwSt nachgefordert werden. Ausserdem steht deinem Bruder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall  und anwaltliche Hilfe zu

Ist dein Bruder vorsteuerabzugsberechtigt erhält er grundsätzlich nur die netto Regulierungssumme ohne MwSt

VolkerKlarmann  10.10.2017, 08:37

Den Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter erst bei 3.000,- € festzumachen ist aber sportlich. Ansonsten, tolle Antwort!

verreisterNutzer  10.10.2017, 23:57
@VolkerKlarmann

Bedenke das ein gerissener, lackierter Stoßfänger zusammen mit einem Scheinwerfer bei den meisten Fahrzeugen bereits weit über 2000 Euro kostet. Dazu braucht es nur einen leichten Anprall der keine weiteren Schäden hinterlässt. Da sind die Versicherer zu recht sauer wenn man darüber ein Gutachten erstellen lässt. Bei  Verdacht auf Schäden an Lenkung, Fahrwerk, tragenden Teilen oder Wertverlust natürlich nicht.