Vermieterin meldet sich nicht (Einzug WG)?

7 Antworten

Bis ein Brief aus Russland hier eintrifft, kann deutlich mehr Zeit vergehen, als die 1-3 Tage, die man bei Post innerhalb Deutschlands kennt.

Hast du denn bereits an irgendjemanden Geld überwiesen? Eine Kaution, die erste Miete oder ähnliches?

Die Entscheidung, ob du einfach dort einziehen solltest, ohne dass ein Mietvertrag vorliegt, wird dir wohl niemand abnehmen können.

xxlin 
Fragesteller
 27.03.2018, 14:04

Der Vertrag sollte per Mail kommen.

Nein Geld habe ich nicht überwiesen, werde ich auch nicht tun so lange ich keinen schriftlichen Vertrag habe. Zudem weiß ich die Kontodaten auch gar nicht.

Frischkopf  27.03.2018, 14:08
@xxlin

Ach so, per Mail. Na dann ziehe ich meine Bemerkung zurück.

Gibt es Zeugen für die Zusage der Vermieterin? Wenn ja, ist alles okay. Mietverträge müssen nicht schriftlich gemacht werden. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen.

xxlin 
Fragesteller
 27.03.2018, 13:59

Ja, meine zukünftige Mitbewohnerin. Sie hatte die Vermieterin per Whatsapp infomiert und dort auch die Antwort erhalten, das sie sich bei mir meldet. Also im Endeffekt auch schriftlich nachweisbar

Schuhu  27.03.2018, 14:01
@xxlin

Na, wunderbar. Zieh ein. Die Vermieterin wird davon ausgehen, dass du einziehst und wissen, dass sie den Vertrag nachliefern kann.

Frischkopf  27.03.2018, 14:22

Welche gesetzlichen Mindestanforderungen meinst du, Schuhu?

Eine Zusage ist kein (Miet-)Vertrag. Einen Vertragsabschluss kann ich im geschilderten Sachverhalt jedenfalls definitiv nicht erkennen.

xxlin 
Fragesteller
 27.03.2018, 14:26
@Frischkopf

Sie wurde darüber informiert das eine neue WG Mitbewohnerin gefunden wurde und ich am 30.03 vorhabe einzuziehen. Darauf kam von ihr die Antwort, das sie sich um den Mietvertrag kümmert und sich mit mir in Verbindung setzt. Die Schlüssel habe ich übrigens schon erhalten, auch hierdrüber ist die Vermieterin informiert worden.

Frischkopf  27.03.2018, 14:36
@xxlin

Ja okay, das verstehe ich ja soweit. Das ist auch alles gut und schön, aber letztendlich hast du momentan nicht mehr in der Hand, als eine unverbindliche(!) Zusage ... die leider nicht sehr viel wert ist. Drängt es denn wirklich so sehr, dass du dort am 30.3. unbedingt einziehen musst? Dann bleibt dir wohl nichts Anderes übrig, als dich auf dein eigenes Gefühl zu verlassen, denn wie seriös und zuverlässig die Vermieterin wirklich ist, kann hier niemand beurteilen.

fragnet2010  27.03.2018, 21:52
@Frischkopf

Nein, das ist nicht richtig so.

Es ist selbstverständlich ein Vertrag durch konkludentes Verhalten zustande gekommen – beweisbar z. B. durch die Schlüsselübergabe.

@xxlin: Es stellt sich überhaupt die Frage, weshalb unbedingt ein Mietvertrag bei einer WG gewollt wird. Willst du als Hauptmieter in den Vertrag eintreten?

Es ist überhaupt nicht nötig, einen Mietvertrag abzuschließen, denn wenn es keinen Mietvertrag gibt, greifen die Bestimmungen nach BGB. Und die sind besser als jeder Mietvertrag, denn dieser bürdet in den Mietern viel mehr Pflichten auf als der BGB.

Mit anderen Worten: Du kannst ganz beruhigt in die Wohnung einziehen. Du hast einen Mietvertrag nach BGB geschlossen. Zur 1000%igen Sicherheit schliess doch einfach noch einen Untermietvertrag mit der Hauptmieterin (der WG).

Frischkopf  27.03.2018, 22:49
@fragnet2010

Sorry, fragnet2010, aber leider erteilst du hier eine völlig abwegige Rechtsauskunft, mit der du nicht nur die Fragestellerin, sondern auch dich selber in Teufels Küche bringen könntest!

Ein "konkludentes Verhalten", durch das ein Vertrag zustande gekommen wäre, ist nicht mal ansatzweise zu erkennen. Einzig und allein die (angebliche) Zusage, dass ein schriftlicher Mietvertrag zugesandt wird, hat die Vermieterin erteilt, aber das ist noch weit von einem Vertragsabschluss entfernt. Auch eine offizielle Schlüsselübergabe fand nicht statt, denn der Schlüssel wurde lediglich von einer anderen Mieterin ausgehändigt. Ob die Vermieterin damit einverstanden war, steht in den Sternen.

Eine Voraussetzung dafür, dass ein mündlicher (Miet-)Vertrag abgeschlossen wird, ist, dass beide Parteien überhaupt einen mündlichen Vertrag abschließen wollen, aber die Vermieterin will das überhaupt nicht. Beweis hierfür ist die Tatsache, dass die Vermieterin einen schriftlichen Vertrag übersenden wollte. Zu allem Überfluss fand die fragliche Kommunikation wohl nur über WhatsApp statt, wobei sich die Frage stellt, ob da wirklich die Vermieterin geschrieben hat, oder evtl. eine andere (minderjährige?) Person aus ihrem Haushalt, die Zugriff auf ihr Mobiltelefon hatte.

Die Vermieterin wurde lediglich darüber "informiert", dass eine neue WG-Mitbewohnerin gefunden wurde. Ja, schön - man kann jemanden über viele Dinge "informieren", aber das hat keinerlei rechtsverbindliche Folgen.

Nochmal ganz deutlich: Ein "mündlicher Mietvertrag nach BGB" wurde hier definitiv nicht geschlossen.

Und dann empfiehlst du der Fragestellerin auch noch, so richtig Mist zu bauen und mit der Hauptmieterin der WG einen Untermietvertrag abzuschließen?! Oh mein Gott! Ohne Erlaubnis der Vermieterin ist das überhaupt nicht zulässig, siehe § 540 Abs. 1 BGB. Also deine Tipps sind wirklich abenteuerlich!

@ xxlin: Wenn du dir selber einen Gefallen tun willst, dann ignoriere bitte die Einlassungen von fragnet2010. Bleibe lieber dran und versuche alles, um die Vermieterin irgendwie zu erreichen.

fragnet2010  30.03.2018, 20:12
@Frischkopf

Lieber @frischkopf, sorry, aber Deine Einlassungen sind nicht korrekt.

Es ist sehr wohl ein Mietvertrag zustande gekommen und zwar 1. durch die Zusage der Hauptmieterin und 2. durch die Schlüsselübergabe – auch wenn sie durch die Hauptmieterin erfolgte = konkludentes Verhalten 3. durch die Zusage der Vermieterin, sie wolle einen Mietvertrag zusenden.

Ein Mietvertrag wurde sehr wohl geschlossen und zwar mündlich – der, wie oben geschildert, auch bewiesen werden kann.

Im übrigen: Es reicht, einen Vermieter darüber zu informieren, dass ein Untermieter aufgenommen werden soll. Solange dem keine "handfesten" Gründe entgegenstehen, kann ein Vermieter die Untermiete nicht verweigern. Hier ist es sogar so, dass die Vermieterin den Schilderungen nach sogar einen gesonderten Mietvertrag ausstellen will!

Ich bleibe also dabei: Die Fragestellerin kann beruhigt einziehen. Sie muss nicht unbedingt mit der Wohnungsvermieterin einen Vertrag abschließen (es sei denn, sie will als Hauptmieterin in den Vetrag eintreten). Sie sollte gleichwohl einen Mietvertrag mit der Hauptmieterin abschließen, denn diese ist in diesem Fall ihre Vertragspartnerin.

Das ist aber sehr kurzfristig geplant. Eine mündliche Zusage ist nicht verbindlich. Bevor du keinen unterschriebenen Mietvertrag hast, würde ich auch nicht einziehen und schon gar nicht deinen alten Vertrag kündigen. Sonst musst du doch wieder raus und stehst dann auf der Straße. Warte erstmal noch, vielleicht kommt der Vertrag ja noch.

Entweder auf RISIKO gehen und einfach auf die mündliche Zusage vertrauen, oder abwarten.

Eine dritte Möglichkeit gibt es da nicht.

Deine neuen Mitbewohner sind ja einverstanden damit, das ''schlimmste'' was passieren kann ist das du (theoretisch) erst 1 Monat später Miete bezahlen musst.