Vermieter zahlt Abfallgebühren nicht, wir zahlen regelmäßig Nebenkosten.

3 Antworten

ich würde zur Meidung von Mahnkosten etc. mit dem Amt die Müllgebühren direkt dorthin bezahlen und der Vermieterin das schriftlich mitteilen, dass künftig die Mietnebenkostenvorauszahlung um genau diesen Betrag gemindert wird. Dann aber die nächste(n) Betriebskostenabrechnung(en) genau prüfen, ob das korrekt berücksichtigt wurde.

Unabhängig davon solten Sie bei der Gemeindeverwaltung sich erkundigen, inwieweit nach dortiger Satzung überhaupt vom Mieter direkt verlangt werden kann, wenn der Haus-/Wohnungseigentümer als erstrangiger Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt.

Und die Vermieterin wäre gut beraten, wenn sie ihrer Hausverwaltung auf die Finger schaut und klopft, warum die kassierten Nebenkosten für Müll nicht abgeführt werden. Womöglich passiert das ja auch mit anderen Positionen.

Nur zur Info: mit der Hausverwaltung haben die VERmieter den Vertrag. Das ist so OK. Zur Sache: kann das ein reines Missverständnis sein? Dass der Hausverwalter nämlich beschlossen hat, dass künftig die Mieter die Abfallgebühren nicht mehr mit den Nebenkosten an die Vermieter zahlen, sondern direkt an die Müllabfuhr? Scheint mir zwar eine seltsame Praxis, denn den Überblick hat ja nur der Vermieter bzw. der Hausverwalter. Aber prüfen Sie das mal. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen.

erstmal bezahlen damit nicht noch mehr kosten auftreten und dann die sache mit der vermieterin regeln. euch abmelden und sie anmelden