vermieter wollte den balkon streichen-doch es passiert nichts
hallo,
seid fast 2 monaten wohnen wir in einer neuen wohnung. diese wurde neu saniert nur der balkon ist nicht fertig. man kann ihn betreten doch er sieht hässlich aus, sollte noch gemacht werden. ich hab oft angerufen, es passiert nichts, ich war auch schon da.. die melden sich dann bei ihnen.. wenn ich was habe, wo der hausmeister kommt kein problem aber hier passiert nichts. kann ich eine mietminderung androhen? was sind meine mögllichkeiten?
lg
5 Antworten
Wenn der balkon betretbar ist kann man nichts vom Vermieter verlangen. Das ist dann seine Entscheidung. Wenn irgendwas kaputt wäre müsste er das ausbessern. Aber so kann man nichts machen. Aber du könntest den Vermieter fragen wann er das macht oder du versuchst es selbst.
wenn das der Fall ist muss der Vermieter den balkon ausbessern.
der balkon ist betretbar, sieht aber unschön aus, überall risse und so kann man da nciht drauf
ja, was denn nun? Wieso kann man da nicht rauf, wenn er doch betretbar ist?
Hast du denn kein handwerkliches Geschick? Natürlich kann man auf den Balkon, ist ja keine Einsturzgefahr...
Da kannst du rein garnichts machen.
Dir ist eine Wohnung mit Balkon vermietet, keinem neu gestrichenen. Erkennst du den Unterschied? Ob und wann der Vermieter den mal streicht, ist seine Sache, sofern du keine schriftliche Zusicherung darüber vorweisen kannst, hast du keinerlei Anspruch noch Selbstvornehmerecht :-(
Da käme eine Mietminderung einem Mietückstand gleich, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt :-O
G imager761
Wurde dir schriftlich zugesichert, dass der Balkon noch "schön" gemacht wird (z. B. im Übergabeprotokoll)? Wenn nicht, hast du keine Chance. Um die Miete zu kürzen, musst du nachweisen können, dass dir das zugesichert wurde. Hat dein VM das nur mündlich getan, womöglich ohne neutrale Zeugen, wird er das sicherlich nicht bestätigen. Da der Balkon nutzbar ist, und nur nicht schön aussieht (wobei "schön" auch wieder Ansichtssache ist) und du nichts dergleichen schriftlich hast, hast du mit deiner Unterschrift unter den Vertrag den Zustand so akzeptiert.
was sind meine mögllichkeiten?
Außer den Vermieter an sein Versprechen zu erinnern, nichts. Oder wurde vertraglich ein "schöner" Balkon zugesichert?
Hör bloß nicht auf solche Sachen wie Mietminderung 30 %.
Von wo sieht denn der Balkon hässlich aus?
Die Innenseite unterhalb der Brüstung kannste auch selber in deiner Wunschfarbe streichen.
Manche schießen schnell mit Kanonen auf Spatzen. Der Fehler lag am Mieter. Solche Zugeständnisse muß man sich immer schriftlich geben lassen. Er kann sich den Balkon schön streichen und somit geht er unnötigen Streitigkeiten aus dem Weg.
Da bin ich ganz deiner Meinung, die Frage war aber nach einer Mietminderung, deshalb der Link. Mir fällt generell auf, dass hier ständig gefragt wird wen man verklagen kann oder wem man anzeigen kann, bevor man mal mit den richtigen Leuten spricht.
der balkon ist betretbar, sieht aber unschön aus, überall risse und so kann man da nciht drauf