Vermieter will Wohnung verkaufen-Folgen für mich als Mieter?
Hallo Community,
unser Vermieter hat uns heute mitgeteilt, dass er die Wohnungen welche wir bewohnen 2022 verkaufen will. Es handelt sich um eine 1 und eine 3RW mit ca 90qm. Altbau in guter Lage in eher schlechtem Zustand - bzw. ist klar das einiges gemacht werden muss (Heizung,Fenster, Dach ist sicher auch in absehbarer Zeit dran etc. )Das Haus ist Eigentümergemeinschaft mit 3 Eigentümern. Einer davon nicht mehr erreichbar - diese Wohnungen stehen schon jahre leer.
Der Vermieter hat uns ein vorkaufsrecht angeboten. Das wollen wir aber eigentlich nicht annehmen, wegen der genannten Gründe und weil die Wohnunng schon längst nicht mehr zu unserem leben passt. Wir haben immer nur sporadisch gesucht weil wir eigentlich kaufen/bauen wollen und das Angebot hier einfach mau ist. Nun haben wir ein Grundstück reserviert und warten auf erste Grundrisse. Unsere Befürchtung ist bei einem Verkauf auf Eigenbedarf gekündigt zu werden. Wir wohnen hier zwar jetzt genau die 8 Jahre und haben somit 9 Monate kündigungsfrist aber vermutlich sind wir dann mit Bau (sollte es etwas werden - Baubeginn frühestens Sommer 22, da Grundstück noch erschlossen werden muss) noch nicht fertig und müssten dann gezwungener Maßen noch eine zwischenlösung finden mit 2 kindern ziemlich schwierig … Was würdet ihr uns Raten?
und noch eine Frage: hier in den Wohnungen gibt es diverse Mängel, welche seit dem Einzug bestanden haben und nie korregiert wurden. Da privater Vermieter und wir uns einig waren (zb. gesprungene Fliesen im Bad/ Fliesen in der Küche nur bis Küchenzeile etc. ) das es so bleiben kann. Wir haben das dokumentiert und mit Unterschrift aber was ist wenn er das dem neuen Vermieter nicht weitergibt? - wir sind ja an den Mängeln nicht schuld wir haben sie Quasi geduldet und ich habe bedenken, dass es uns negativ ausgelegt werden kann und dann Ärger beim Auszug vorprogrammiert ist.
LG
2 Antworten
Dass Jahr 22 ist lang und dann die KF von 9 Monaten und dann muss der Erwerber erst mal im Grundbuch eingetragen sein. Da wird es wohl Ende 23 sein, bis die/ eine Eigenbedarfskündigung greift.
Also abwarten und Tee trinken.
Nur weil die Wohnung verkauft wird, ist das kein Grund für eine Kündigung.
Kann auch von Vorteil sein, wenn man alle Mängel kennt, erleichtert die Kalkulation.
gebe ich dir Recht allerdings bekomme ich ja keine besseren
konditionen- ich würde ja vermutlich deutlich weniger geben als ein Fremder …
Die Konditionen kann du doch verhandeln und dann die Mängel zur Sprache bringen, bei Vorkaufsrecht ist das doch ne gute Position.
Das ist mir klar, aber ich kenne den hiesigen Wohnungsmarkt gut und würde ich die Mängel der Wohnung nicht alle kennen, weil wir schon solange hier Wohnen würde ich sie vermutlich sogar kaufen…