Vermieter versäumt / verschleppt Reparatur

7 Antworten

Wenn der Vermieter nicht in einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen kann, kannst Du auch selbst einen Elektriker mit der Reparatur beauftragen; die Rechnung muss dann der Vermieter zahlen.

Wende Dich an einen örtlichen Mieterbund/Mieterschutz/Mietverein - die können Dir darüber Auskunft erteilen und Dir vorgefertigte Schriftstücke zur Verfügung stellen.

(Ausserdem ist "Elektrik" ein zu heikles Thema, als dass sich der Vermieter daran selbst "zu schaffen" macht! - Ein Spiel mit Deiner Gesundheit und evtl. Leben!)

wunhtx  24.06.2010, 13:08

Stopp, dieser Hinweis ist so nicht haltbar. Der Mieter läuft hier in eine Falle und muss selbst zahlen.

Dem VM muss eine schriftliche Mängelanzeige und gleichzeitig die Ankündigung der Mietminderung zugehen.

Der Mieter muss, wenn erneut der Mangel nicht beseitigt werden kann, sich vorbehalten, selbst einen Handwerker zu beauftragen und muss dem VM erklären, dass er die dann anfallenden Kosten, sollte er, der VM, dies nicht übernehmen, er mit den künftigen Mieten verrechnet.

WARNSTREIK  24.06.2010, 13:38
@wunhtx

Darum sagte ich ja, dass der Mieterschutzbund diese Schriftstücke zur Verfügung stellen kann ;-)

Mit dem Termin und der Benachrichtigung der Genossenschaft hast du ihn doch schon unter Druck gestellt. Warte den Termin erstmal noch ab und schau wie er reagiert. REagiert er nicht, benachrichtigst dun die Genossenschaft und bittest sie um Hilfe. Eine Genossenschaft weiß immer was zu tun ist und setzt ihn selbst nochmal unter Druck. Ist die Genossenschaft aber genauso fuschig wie dein Vermieter, geh zum Anwalt und lass von dem ein Schreiben aufsetzen - sowas muss ja wohl wirken. Und zur Not gehst du vor Gericht. Wenn alles so ist wie du es geschildert hast, gewinnst du ja auf jeden Fall und zahlst nichtmnal was für den Anwalt. Aber vielleicht reagriert er ja schon auf deine gesetzte Frist:) Ich wünsche dir vieeeel Erfolg:)

Du kannst auf Nachbesserung bestehen (mit Termin). In dem Schreiben kannst du ankündigen, dass du selbst die Reparatur vornehmen lassen wirst, und dann mit der laufenden Miete verrechnen.

Der Schritt mit der Genossenschaft war schon mal nicht schlecht. Vielleicht können sie dir ja schon weiterhelfen und der Druck ist ja somit schon da. Du kannst dich auch auf jeden Fall beim Mieterbung erkundigen, ob fehlender Strom auf der Terrasse für eine Mietminderung ausreicht. Wenn ja, wäre das ein gutes Druckmittel. Allerdings muss eine Mietminderung richtig ausgeführt werden, sonst musst du das Geld zurückzahlen. Aber dabei kann dir der Mieterbund weiterhelfen.

Ihr Problem ist recht einfach. Setzen Sie Ihren Vermieter eine Frist u. eine Nachfrist zur Behebung des Mangels. Erfolgt die Behebung nicht, sind Sie berechtigt, den Mangel selbst zu beheben. Beauftragen Sie hier einen Fachbetrieb mit entsprechender Qualifikation. Den Rechnungsbetrag ziehen Sie ohne wenn und aber von der Miete ab. Das Problem ist dann behoben.