Vermieter stellt Handwerkerrechnung in Rechnung

6 Antworten

Der Vermieter hat die Fenster nicht repariert sondern eine Fensterfirma. Daher kann er keine Rechnung stellen. Falls eine RECHNUNG des Vermieters bei euch vorliegt, so schickt sie an den Vermieter zu eurer Entlastung zurück. Wenn der Vermieter von euch einen SCHADENSERSATZ fordert , so solltet Ihr dieser Forderung widersprechen und den Schaden nicht ersetzen. Der Vermieter muss beweisen, dass ihm ein Schaden durch euch entstanden ist. Der Affentanz wird weiter gehen, weil nun der Vermieter die Kaution antasten könnte. Vorsorglich solltet Ihr diesem Ansinnen widersprechen und auf eure Möglichkeit der gerichtlichen Mahnung hinweisen.

Das die Fenster verzogen waren war sicher nicht Euer verschulden. Ergo darf der VM das auch nicht in Rechnung stellen.

Auch nicht anteilig in Höhe des Betrages für eine Kleinreparatur. Falls solche vereinbart waren.

Da solltet ihr widersprechen...

War ja nicht eure schuld das sie sich verzogen haben.

Das müsst ihr nicht bezahlen.

Einfach der Rechnung widersprechen.

Das kann er gerne tun, müsst Ihr aber nicht zahlen...