Halloo.., Muss ich Dinge wie Thermostat- Regler bezahlen, wenn sie funktionieren aber optisch nicht mehr "schön" aussehen?

2 Antworten

Halloo.., Muss ich Dinge wie Thermostat- Regler bezahlen, wenn sie funktionieren aber optisch nicht mehr "schön" aussehen?

Das ist in der Regel Vermietersache und fällt unter normaler Abnutzung

Wir sind vor kurzem aus unserer alten mietwohnung ausgezogen. Nun hat uns der Vermieter eine riesen Rechnung geschickt und will 2/3 der Kaution einbehalten.

Der Vermieter muss erst den Mieter über Mängel informieren und ihm die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben oder beheben zu lassen und muss dazu eine Frist setzen.

Erst nach Fristablauf darf der Vermieter Jemanden beauftragen und es von der Kaution abziehen.

Gibt es ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll, dann kann der Vermieter nur noch verdeckte Mängel geltend machen!

wir haben 5 Jahre in dieser Wohnung gelebt. die Thermostat - Regler sind in dieser Zeit vergilbt und an manchen stellen wohl geschmolzen. Funktionieren aber einwandfrei. Der Vermieter möchte diese nun austauschen und hat eine hohe Rechnung gemacht. Zählt das als Schönheitsreparatur ?

Nein, das zählt nicht dazu.

Ausserdem hat sich im Schlafzimmer (Dachfenster) im Winter ( wir haben bei geschlossenem Fenster geschafen) Kondenswasser gebildet, welches das Holz (Rahmen) beschädigt hat. (Trotz regelmäßgen Lüftens am Morgen) Müssen wir dies ebenfalls zahlen oder liegt das an der Isolation ?

Der Vermieter müsste beweisen, dass Ihr nicht richtig gelüftet habt bzw. das kein Baumangel vorliegt.

Ist er ( der vermieter) verpflichtet uns auf Wunsch, Kassenbeläge der Neuanschaffungen & die Rechnung der Firma vorzulegen ?

Alt gegen Neu kann er bei berechtigten Forderungen nicht verlangen und Nachweise muss der Vermieter schon haben.

Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.

die Thermostat - Regler sind in dieser Zeit vergilbt und an manchen stellen wohl geschmolzen.
Der Vermieter möchte diese nun austauschen und hat eine hohe Rechnung gemacht.

Das kommt darauf an: Vergilbungen von Kunststoffen sind üblicherwesie UV-Strahlung (Sonnenlicht) geschuldet, die als normale Alterungserscheinung keine Beschädigung hergäbe.

Oder handelt es sich um Kondesat (Raucherwohnung?) Auch bei dem Schmelzschaden könnte man außergewöhnliche Abnutzung, gar Beschädigung annehemen: Habt in der Nähe einen Heizstrahler betrieben oder eine Bodenkerze angezündet, wären dieser Schaden zum Zeitwert zu ersetzen. Der VM hätte sich alt gegen neu, etwa 10 EUR pro Thermostat anrechnen zu lassen, den Rest zzgl. Montage fiele euch als Schadensbehebung an.


(Dachfenster) im Winter ( wir haben bei geschlossenem Fenster geschafen)Kondenswasser gebildet, welches das Holz (Rahmen) beschädigt hat. (Trotz regelmäßgen Lüftens am Morgen) Müssen wir dies ebenfalls zahlen

Das kommt darauf an: Beschädigungen der Mietsache hattet ihr "unverzüglich anzuzeigen", § 536c I BGB.

Meint, die erkennbare  Kondenswasserbildung und erwartbare Bausubstanzschädigung (Eindringen in des Holz) dem VM bekannzugeben, damit er rechtzeitig Abhilfe schaffen konnte.

"Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" bestimmt § 536 II 1 BGB.


Ist er ( der vermieter) verpflichtet uns auf Wunsch, Kassenbeläge der Neuanschaffungen & die Rechnung der Firma vorzulegen ?

Das kommt darauf an: Er kann euch die Arbeiten auch gegen Eigenbeleg oder Lagerware nach Internet-Preisermittlung in Rechnung stellen, aber grds. muss er den Aufwand natürlich der Höhe nach belegen.

G imager761