Vermieter meldet sich nciht wegen Wohnungsübegabe - Auszug - Was tun?
Hallo,
ich habe vor 3 Monaten meine Wohnung gekündigt. Ich habe sowohl Zeugen für den Einwurf der Kündigung als Brief beim Vermieter (im selben Haus) als auch den Rückschein des Einschreibens das ich zusätzlich geschickt habe.
Dass er nicht auf mein Angebot einging, dass ich sofort ausziehen könne und auch eine Reihe Nachmieter hätte war mir eigentlich schon klar.
Leider ist die Mietzeit nun am Wochenende rum und ich habe seit meiner Kündigung keinerlei Reaktion vom Vermieter. Habe ihn auch mehrmals telefonisch nicht erreicht.
Nun ist meine Frage wie gehe ich vor, wenn ich bis Ende des Monats nichts von ihm höre? Wie gebe ich Schlüssel zurück, wie verhält es sich ohne Übergabeprotokoll etc.?
Dann noch eine Frage zum Boden. Die Wohnung wurde angeboten im Expose und bei Besichtigung mit Laminat. Nach Anmietung und Übergabe der Wohnung erfuhr ich dann vom Vormieter, dass er selbst das Laminat rein gelegt hat und der Vermieter das eigentlich raus haben wollte. Aber sie es dann doch drin lassen konnte.
Meine Frage ist nun nur wer dafür verantwortlich ist bzw. wem das Laminat gehört. Es geht mir darum, dass es zum einen ein paar macken hat, aber vor allem einige kaputte Stellen die durch unsachgemäße Verlegung entstanden sind (an einigen Stellen Nut/Feder gerissen weil das Laminat auf teppich liegt). Kann er mir das in die Schuhe schieben?
Und noch eine Frage wie es mit Renovierungen ist. Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und muss diese laut Mietvertrag renoviert übergeben. Laut Vertrag sind Wände, Decken, Türen, Fenster und Heizkörper fachmännisch zu streichen. Kann man hier bei uralten Türen verlangen, dass ich diese komplett vom Fachmann erneuern lasse, ebenso mit Heizkörpern etc.? Die Türen wurden schon zig mal ausgebessert so wie die aussehen, zwar weiß aber eben viel ausgebessert. Ich habe in meiner Unerfahrenheit (1. Wohnung) auf vieles leider nicht geachtet....
Danke für eure TIpps.
6 Antworten
Du hättest längst mit ihm SCHRIFTLICH einen Übergabetermin vereinbaren können.
Dafür wird es jetzt natürlich schon äußerst knapp. Alternativ kannst du also nur mit einem WIRKLICH neutralen Zeugen ein Protokoll erstellen und dem Vermieter dann die Schlüssel und eine Kopie des Protokolls zustellen.
Du schudess ordnunggsgemäße Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand. Meint vollständig geräumt, besenrein und ggf. renoviert. Da dokumentiert man mit einem Zeugen Zählerstände, Zustand der Wohnung, macht dutzende Fotos, fertigt ein Übergabeprotokoll selbst an und hinterlegt es mit Unterschriften, auch des Zeuigen zusammen mit allen übergebenen Schlüsseln und zieht die Tür hinter sich zu, wenn der VM den konkret angebotenen Termin versäumt: Leg ihm für das tatsächliche Angebot einen Mitteilung in den Breifkasten, die Übergabe am 31.10., 9-13 Uhr anzubieten :-O
- Das bei Mietbeginn vorhandene Laminat gilt ohne anderslautende Bestimmung als mitvermietet. Sofern man die Vorschäden beweisen kann, fallen sie dem Vermieter zu.
- Eine Schlussrenovierung wäre in einem Formularmietvertrag unwirksam vereinbart und nur einvernehmlich verhandelt beanspruchbar. Das müsste man wissen und mal die Klausel wörtlich lesen, um das beurteilen zu können. Sofern durch deine Mietzeit eine Renovierung durch Abnutzung bei Auszuig aber fälig wäre, meint Heizkörper- und Türlackierungen vergilbt, Wandanstriche durch Nachdunkelungen renovierungsbedürftig wären, schuldest du diese Arbeiten auch - spätestens nach angemessener Fristsetzung des VM.
G imager761
ich kann dir da eigentlich nur einen tip geben einen termin beim anwalt zu machen. sorry aber es gibt leider auch vermieter die sich nicht an regeln halten genau wie auch mieter. sorry würde dir gern was anderes sagen aber nicht jeder hat gute ex vermieter ( ich zum glück schon)
als auch den Rückschein des Einschreibens das ich zusätzlich geschickt habe.
Besser und billiger ist das Einwurfeinschreiben!
Nun ist meine Frage wie gehe ich vor, wenn ich bis Ende des Monats nichts von ihm höre?
Siehst Du ihn nicht jeden Tag, bzw. man kann klingeln und fragen wann die Übergabe stattfinden soll ( Zeugen sollten dabei sein.
Wie gebe ich Schlüssel zurück, wie verhält es sich ohne Übergabeprotokoll etc.?
Schau mal hier rein, was ein Anwalt dazu meint:
MfG
johnnymcmuff
Er wohnt doch im selben Haus. Warum klingelst du nicht mal zu normalen Zeiten, wenn er da ist?
Dann mach folgendes: Schreib ihm einen Brief, kannst ihn ja wieder mit Zeugen in den Briefkasten einstecken. Nenne ihm 3 Termine für Wohnungübergabe. Nimmt er keinen davon an, kannst du in dem Schreiben auch mitteilen, dass er den Schlüssel an der Adresse xxx anholen kann. Den Schlüssel nicht einfach in den Briefkasten bei ihm werfen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich zu melden oder eine Wohnungsübergabe durchzuführen. Wichtig ist, dass du deine Bemühungen für eine Übergabe auch belegen kannst.
Ohne Übergabeprotokoll kann er keine Forderungen an dich stellen, denn es sind ja keine Mängel protokolliert. Wenn es dann doch Schwierigkeiten (Rückzahlung der Kaution oder Betriebskostenabrechnung) gibt, dann wende dich an den örtlichen Mietbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Das Protokoll über die Herausgabe der Mietsache durch den Mieter an den Vermieter nach Ende der Mietzeit ist keine Gesetzesvorschrift.
freiwillig renne ich diesem .... nicht hinterher und klingel auch noch bei ihm.
Nur schuldest du nachweisliches, konkretes Angebot einer tatsächlichen Übergabe. Deine Halsstarrigkeit kostete dich andernfalls Schdensersatz i. H. einer Monatsmiete - also solltest du auf Ratschläge zu deiner konkreten Frage auch hören :-)
1. bin ich einige Tage nach meiner Kündigung umgezogen
2. freiwillig renne ich diesem .... nicht hinterher und klingel auch noch bei ihm. Abgesehen davon ist er zig mal mit seinem Auto an mir vorbeigefahren aber hat es nie für nötig gehalten mich mal anzusprechen.