Vermieter jedes Wochenende auf Grundstück?

10 Antworten

Naja, dass Problem ist einfach, wenn du dich beschwerst, wirst du nicht lange in dem Haus wohnen.
Scheune und Hof klingt schon nach (ehem.) landwirtschaftlicher Nutzung, so dass man auch mit Lautstärke zu ungewöhnlichen Zeiten rechnen muss.

Möglicherweise bist du im Recht, wenn er das Grundstück „zur alleinigen Nutzung“ in eurem Mietvertrag mit vermietet. Geh aber mal davon aus, dass du sofort die Kündigung bekommst, wenn du ihm den Zugang zur Scheune verwährst.

Wenn das der Zugang zu seiner Scheune ist, dann mußt du das als Wegerecht akzeptieren. Solange das Grundstück nicht eingezäunt ist, und das wäre Sache des Vermieters, macht er nichts verkehrt.

Es ist sein Haus und sein Grundstück. Solanger er nicht die vermietete Wohnung betritt, darf er tatsächlich machen, was er will und sein Eigentum betreten wann und wie lange er will.

Ich würde dennoch mit ihm einfach mal ein freundliches Gespräch suchen und bitten, doch wenigstens ein paar Ruhezeiten (Morgens, Mittags, Abends, Sonntag) einzuhalten.

Was genau ist Gegenstand des Mietvertrages? Nur das Haus? Auch teile des Gartens? Oder tatsächlich das ganze Grundstück (also auch den Schuppen)?

Gibt es eine weitere Vereinbarungen?

Je nachdem wie die Verhältnisse und Vereunbsrungen sind, werdet ihr die Gegenwart des Vermieters jederzeit dulden müssen oder eben nicht.

Hängt davon ab, was ihr gemietet habt. Er darf das von euch gemietete Grundstück nicht in Beschlag nehmen, auch Gebäude oder Räumlichkeiten nicht.

Deshalb macht man ja einen Mietvertrag, der diese Dinge abgrenzt. Und dann sucht man das höfliche Gespräch.