Verkehrssicherunspflicht Aussenbeleuchtung - Was tun wenn ein Mieter das Licht ausschaltet?

4 Antworten

Das kann man über eine Hausordnung regeln. Wenn dann einer der Mieter widerrechtlich die Verkehrssicherung aushebelt, geht die Haftung auf ihn über.

Bei einem Unfall würde die Haus-und Grundstückshaftpflicht versuchen, ihn auch für diesen schaden in Regress zu nehmen.

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Er wäre gut beraten, eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern zu installieren.

Die Sicherheit der Gemeinschaft ist übrigens höher zu bewerten als die daraus resultierende Belästigung eines Einzelnen.

ThommyHilfiger  14.03.2016, 16:44

Dem ist nichts hinzuzufügen 👍

Ich möchte dir durch die von dir gemachten Angaben deine Frage wie folgt beantworten:

Der Vermieter unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Er hat Sorge zu tragen, dass Mieter, aber auch Passanten, nicht zu Schaden kommen. Dies kannst du auch in der im Mietvertrag geregelten vertraglichen Nebenpflicht einsehen.  

Bedeutet abschließend, dass der Mieter das nicht so einfach machen kann und vom Hauseigentümer schriftlich abgemahnt werden sollte. Denn wenn dies im Unfall bewiesen werden kann, kann der jeweilige Mieter zur Rechenschaft gezogen werden.

lG

Hyperius


1. muss Licht nicht dauerhaft brennen (kostet schließlich auch)

2. sollte natürlich Licht da sein, wenn es gebraucht wird ....

der Vermeiter sollte die "von Hand Schaltuing" abstellen und stattdessen einen Bewegungsmelder anbringen ... Licht wenn jemand unterwegs ist, ansonsten Dunkel ...