Vermieter hat selbst einen Individualvertrag erstellt?

7 Antworten

da wird z. B verlangt, dass wir die Wohnung komplett renovieren lassen von einer Fachfirma,

Wenn Ihr die Wohnung renoviert übernommen habt, müßt Ihr sie auch renoviert zurück geben. Eine Klausel, die jedoch verlangt, dass das eine Fachfirma macht, ist ungültig. Eure Arbeiten müssen mittlere Qualität einer Fachfirma haben und das muss dann akzeptiert werden.

Nicht in die Kacheln bohren kann allenfalls als "Soll" ausgelegt werden und nicht als "Muss".

Wo immer möglich, bohrt man in die Fugen und wo Klebehaken einfach nicht ausreichend halten, kann man auch mal durch die Fliesen bohren. Das gehört zur normalen Nutzung einer jeden Wohnung und kann auch nicht durch Individualvertrag verboten werden.

Die 8 cm Abstand von Möbeln zu Außenwänden sollte man aber schon in eigenem Interesse einhalten, denn hier kennt der Vermieter sein Objekt wohl besser. Das dient einfach zur Gefahrenabwehr gegen Schimmel.

Das mit dem Schimmel hat sich wohl schon bewahrheitet. Gegen das Kind kann der Vermieter aber nichts unternehmen.

Ihr müsst vor der Übergabe alle Bohrlöcher mit Füllspachtel zumachen und dann alle Wände, bei denen es nötig ist, wieder streichen.

Seit 2019 wohnt Ihr in der Wohnung und da gehe ich mal davon aus, dass Decken noch alle i. O. sind. Ränder um Deckenlampen? Die müsstet Ihr ggf. durch vorsichtiges Überstreichen beseitigen.

Nur solche Wände müssen gestrichen werden, die z. B. Ränder von Möbeln oder Bildern zeigen oder sonst irgendwelche Schramm- und Schmutzspuren. Insbesondere ist der Schimmelbefall zu beseitigen und diese Wände und ggf. Decken müssen dann auch gestrichen werden.

Es empfiehlt sich, ein Farbenfachgeschäft aufzusuchen, um sich umfassend zu Materialien und ggf. auch Werkzeug beraten zu lassen. Dann kann eigentlich auch nichts schief gehen.

Nehmt Kontakt zu Eurem örtlichen Mieterverein auf, kostet ca. EUR 70/Jahr.

Soweit ich weiß, ist so ein Vertrag sittenwidrig.

T3Fahrer  21.04.2020, 11:22

Nur weil er selbst erstellt ist, ist er nicht sittenwidrig. Aber offenbar sind diverse Formulierungen darin nicht haltbar, zum Beispiel das Verlangen nach einer Fachfirma für die Renovierung.

bwhoch2  21.04.2020, 11:27

Nein, im Rahmen der Vertragsfreiheit kann man auch in einem Mietverhältnis allerhand vereinbaren. Die Frage ist am Ende nur, wieviel davon tatsächlich gültig ist.

Gibt es zum Beispiel Vereinbarungen, bei denen das Gesetz keine Benachteiligung des Mieters im Vergleich zur Gesetzeslage zulässt oder gibt es Vereinbarungen, die durch höchstrichterliche Urteile schon klar geregelt sind, nützt eine anderslautende individualvertragliche Vereinbarung gar nichts.

Deswegen wird aber nicht der ganze Vertrag ungültig.

Also diverse Punkte davon sind nicht haltbar.

Euch darf nicht vorgeschrieben werden, dass ihr den Anstrich von einer Fachfirma durchführen lassen müsst, es darf lediglich ein fachgerechter Anstrich gefordert werden, der kann aber auch durch euch selbst erfolgen. Damit ist vermutlich die gesamte Renovierungsklausel hinfällig und ihr müsstet überhaupt nicht renovieren, wenn ihr auszieht. Das könnt Ihr machen, wenn ihr wirklich auf Krawall gebürstet seid, ansonsten würde ich für meinen Teil die Wohnung vernünftig (selbst-)gestrichen übergeben (wenn ich sie auch frisch gestrichen bekommen habe) und dann ist gut.

Ein generelles Verbot im Bad Bohrungen vorzunehmen kann meines Erachtens soweit ich das kenne auch nicht ausgesprochen werden. In einem normalen Maß muss das möglich sein, zum Beispiel für einen Handtuchhalter, für ein Spiegelschränkchen, für einen WC Papierhalter etc. Dabei würde ich schonend vorgehen und versuchen in die Fugen zu bohren, mit ein bisschen Geschick kann man sowas auch wieder ordentlich und fast unsichtbar verschließen, wenn man auszieht. Auch das kann er meines Wissens nicht komplett untersagen.

Wie ihr eure Möbel stellt, kann euch der Vermieter auch nicht vorgeben. Natürlich müsst ihr die Wohnung korrekt nutzen und pfleglich behandeln, dazu zählt auch ein richtiges Lüftungsverhalten und Ähnliches, um Schimmel zu vermeiden. Am Ende müsst ihr die Wohnung natürlich so führen, dass kein Schimmel entsteht, d.h. auch, dass Möbel an Außenwänden eigentlich einen gewissen Abstand haben müssen für eine adäquate Hinterlüftung. Stellte ihr sie anders und es entsteht Schimmel, seid ihr – auch ohne diese Klausel im Vertrag – schadensersatzpflichtig.

Ich würde mal beim Mieterverein vorstellig werden und den Vertrag durchsprechen.

Insgesamt verstehe ich aber nicht, wie man einen Vertrag, ob nun in allen Details gültig und haltbar oder nicht, den man so abschreckend findet (ist er ja auch teilweise) unterschreiben kann...

T3Fahrer

Marlonsmama 
Fragesteller
 21.04.2020, 12:08

Also den Mietvertrag hatten wir ca 4 Wochen vorher unterschrieben mit der Individualvereinbarung kam er am Tag der Wohnungsübergabe, die auch nur mein Mann unterschrieben hatte weil er in dem Moment gar nicht wusste wie ihm geschieht weil im Mietvertrag stand zwar zusatzvereinbarung aber da meinte er beim Unterschreiben da geht es um das besprochene Abstand zur Außenwänden und das wenn wir hilfe für unsere Heizung bräuchten das selbst zahlen müssten und nicht das die wohnung durch eine Fachfirma renoviert werden muss

T3Fahrer  21.04.2020, 12:28
@Marlonsmama

Der Abstand der Möbel zur Außenwand ist wirklich sinnvoll. Ihr habt auch selbst nichts davon, wenn Wände oder Möbel anfangen zu schimmeln. Da würde ich jetzt nicht so ein Drama draus machen, ob es fünf oder 8 cm sind, ist vermutlich relativ egal. Belest euch mal zum allgemein empfohlenen Abstand der Möbel zur Außenwand.

Beim Rest würde ich mir mal wie gesagt bei Mieterverein Informationen holen und abheften oder aufschreiben und jetzt kein weiteres Drama draus machen. Das Theater reicht ja, wenn man das bei einem Auszug irgendwann hat. Ihr müsst ja jetzt nicht den Vermieter schon negativ auf euch einstimmen, weil ihr an seinen – wenn auch nicht haltbaren – Einlassungen im Mietvertrag etwas auszusetzen habt…

Muss ich jetzt tatsächlich eine Fachfirma beauftragen und die komplette Wohnung renovieren lassen?

Nein, denn diese Klausel ist schlicht unwirksam.

Wir sind 2019 in eine neue Wohnung gezogen unser neuer Vermieter hatte uns damals einen Individualvertrag vorgesetzt auf den wir keinen Einfluss nehmen konnten, 

Dann ist es auch kein Individualvertrag bzw. eine Individualvereinbarung.