Verlobung mir einer minderjährigen, sorgerecht?

9 Antworten

Nein, die Eltern bleiben, auch bei eine minderjährigen verheirateten, die gesetzlichen Vertreter - nicht der Ehepartner. Das Familiengericht muss, bei eine Minderjährigen (Mindestalter 16) der Hochzeit zustimmen. Die Verlobung hatte keine rechtliche Relevanz.

adavan  30.09.2013, 22:54

Die Personensorge für ein minderjähriges Kind, das verheiratet ist, beschränkt sich auf die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten.

So aus wikipedia

Was genau sind "persönliche Angelegenheiten"? Weißt du das?

Ronox  30.09.2013, 23:02
@adavan

Das sind zum Beispiel Entscheidungen über ärztliche Eingriffe. Eben die elementarsten Entscheidungen die eine Person betreffen.

andreas03o  30.09.2013, 23:08
@adavan

Nicht die eheliche Gemeinschaft betreffend - der/die Mnderj. bleibt beschränkt geschäftsfähig, was z.B. bedeutet Verträge muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben. Verheiratete Minderjährige sind aber schon ein juristischer Sonderfall.

Hallo. Nein, auch dann darf er das nicht, denn bis sie 18 ist sorgen immer noch ihre Eltern für sie.

Liebe Grüße

Eine Verlobung bedeutet praktisch fast gar nichts. Ringe an den Finger, mit Sekt oder Selters anstoßen und du bist verlobt. Unterschreiben darf der Freund natürlich nicht für die 16jährige.

Wie es aber in den seltenen Fällen der Hochzeit unter 18 Jahren ist, kann ich dir nicht sagen.

Wir leben nicht mehr im Mittelalter. Der Ehemann hat natürlich nicht die elterliche Sorge für seine minderjährige Frau. Wenn sie verheiratet wären und ein Kind bekommen würden, würde der Ehemann die elterliche Sorge (bis auf Personensorge) alleine ausüben, bis die Ehefrau volljährig wird. Das war es aber auch schon.

Das ist ne gute Frage

Wenn (Verlobung ist natürlich egal) im Falle einer geplanten Heirat das Familiengericht ( und das kann das auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten) der Heirat, bzw. der Ehemündigkeit des Mädchens zustimmt....denke ich, wird ihr wohl auch zugestanden, sich selbst entschuldigen zu können.

Bin gespannt, ob hier noch jemand antwortet, der fundierte juristische Kenntnisse dazu hat.