Verjährung von Forderunge?

4 Antworten

Die Forderung aus 2011 wäre mit Verstreichen des 31.12.2014 verjährt.

Durch deine Zahlung in 2012 trat ein Neubeginn der Verjährungsfrist ein, und die Forderung wäre dann mit Verstreichen des 31.12.2015 verjährt.

Wenn deine Angaben vollständig und zutreffend sind, war die Forderung Anfang diesen Jahres verjährt.

Du musst dich aber auf die Verjährung ausdrücklich berufen. Dazu reicht es, wenn du dem Gläubiger mitteilst "Ich berufe mich auf Verjährung."

Solltest du nach 2012 auch nur einen Cent an die Telekom überwiesen haben oder die Schuld anerkannt haben, beginnt die Verjährungsfrist erneut, und dann verjährt sie frühestens mit Verstreichen des 31.12.2016.

Goldigger 
Fragesteller
 28.11.2016, 21:38

Vielen Dank. Mir kommt es so vor als würde man hier versuchen doppelt zu kassieren. Desweiteren hatte ich mich mit der Telekom auf einen Vergleich geeinigt, sodass nur die reinen Vertagskosten zu begleichen sind. Wahrscheinlich hat in deren Buchhaltung jemand geschlafen.

Kein titel und keine not. schuldanerkenntnis unterschrieben? 

Verjaehrt

Setz den inkassoladen darueber schriftl in kenntnis und gut ist

Goldigger 
Fragesteller
 28.11.2016, 21:34

Alles klar super. Vielen Dank.

TestBunny  28.11.2016, 21:39
@Goldigger

Setze noch ein "Nä nä nä nä näääää nä" drunter. xD

Von alleine verjährt gar nichts. Man muss sich aktiv darauf berufen.

Brief zurück:

Ich widerspreche der Forderung vollumfänglich und berufe mich auf die Einrede der Verjährung.

Einem Mahnbescheid wede ich vollumfänglich widersprechen.

Weitere Betreibungsversuche Ihrerseits beantworte ich mit einer Beschwerde beim zuständigen OLG und mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug.

Sie haben Frist bis 06.12.2016 den Schufa-Eintrag restlos zu entfernen sonst werde ich gegen Sie Klage wegen Kreditgefährdung einleiten.

mepeisen  29.11.2016, 22:57

Dem ist nichts hinzu zufügen. Halte dich an das, was Kevin schreibt.

Forderungen verjähren nach 3 Jahren.

Goldigger 
Fragesteller
 28.11.2016, 21:34

Wie soll ich weiter vorgehen? Auf die Verjährung hinweisen? Mir geht es nämlich um den Schufaeintrag. Wie bekomme ich diesen Weg, ohne Zahlungsbestätigung des Gläubigers?

EXInkassoMA  28.11.2016, 21:37
@Goldigger

Der eintrag stammt aus 2011 oder ist der neu? 

TestBunny  28.11.2016, 21:37
@Goldigger

Du weißt sie darauf hin. Weiß leider nicht, wie das da mit der Schufa aussieht. Kann sein, dass du den trotzdem behältst.

Goldigger 
Fragesteller
 28.11.2016, 22:16
@EXInkassoMA

Der erste Eintrag ist von 2011 und wurde alle paar Monate bis zum 12.2015 aktualisiert

asdundab  28.11.2016, 22:11

Nicht nach 3 Jahren, sondern mit Ablauf des 3 Jahres nach Forderungsbeginn!

TestBunny  28.11.2016, 22:18
@asdundab

Nein das ist falsch. Bedenke die Teilzahlung.

mepeisen  29.11.2016, 22:56
@TestBunny

Doch, das ist trotzdem richtig. Immer 3 Jahre zum Jahresende. Eine Teilzahlung lässt zwar die Verjährungsfrist neu beginnen, dann sind es aber ab 2012 trotzdem drei Jahre zum Jahresende.