Verfällt genehmigter Urlaub, wenn man vorher kündigt
Hallo,
bei mir im Unternehmen soll man möglichst früh (Bitte lautet: Gesamturlaub im Januar planen) seinen Urlaub planen und beantragen. Meine Frage ist: kann ein bereits genehmiger Urlaub verfallen, wenn man vorher kündigt?
Beispielszenario: Man plant seinen gesamten Urlaub auf die zweite Jahreshälfte und dieser wird auch genehmigt. Nun kündigt man aber fristgerecht bis 30.06. Verfallen die 15 Tage (Jahresurlaub 30 Tage), weil sie in der zweiten Jahreshälfte genehmigt sind, oder muss der Arbeitgeber die 15 Tage vor der Kündigung genehmigen bzw ausbezahlen?
Vielen Dank im voraus für jedes geteilte Wissen!
6 Antworten
Deswegen brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen!
Dass Du Urlaub bereits für die 2. Jahreshälfte genehmigt bekommen hast, das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung jetzt aber vorher endet, spielt für Deinen Urlaubsanspruch keine Rolle.
Der anteilige Urlaub von 15 Tagen für die 6 Monate der Beschäftigung im Anspruchsjahr steht Dir zu, gleichgültig, ob er für die 2. Jahreshälfte bereits genehmigt wurde ober nicht.
Wie hier bereits geantwortet wurde, muss Dein Urlaub - solltest Du ihn während der Kündigungsfrist ganz oder teilweise nicht genommen haben können - ausgezahlt werden.
Der Urlaub wird anteilsmäßig angerechnet. Wenn du zum 30.06. gehst, hast du Anspruch auf 15 Tage. Wenn du sie nicht nehmen kannst, weil du im ersten Halbjahr keinen Urlaub hattest, werden sie ausbezahlt oder du hörst nach der Kündigung schon Mitte Juni auf.
Vor dem Austritt aus der Firma, kannst du deinen anteilmäßigen Urlaub nehmen.
Du bekommst anteilmäßig Urlaub. Also 3tg. pro Monat.
30:12=2,5 :-) ... aber danke für die antwort.
T``schuldigung , mein Arbeitgeber war großzügig.
Zahlen wird der Arbeitgeber natürlich nur bis zum letzten Arbeitstag. Mit welcher Begründung soll er länger zahlen?
Nein, der verfällt nicht.
Tausend Dank für die megaschnelle Antwort. Hab ich das richtig verstanden? Selbst wenn der Urlaub für beispielsweise Juli genehmigt ist, man aber im Juli nicht mehr in der Firma ist, verfällt dieser nicht?