Vater extrem verschuldet?

9 Antworten

Naja, in so einer Situation haben die Erbberechtigten halt die Möglichkeit, das Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Das große emotionale Problem in so einer Situation ist häufig, dass man mit dem Ausschlagen des Erbes ggf. auch die Zugriffsmöglichkeit auf persönliche Güter, die formal dem Verstorbenen gehören, verliert. Das andere Problem besteht darin, dass oft zum Zeitpunkt, wo die Entscheidung ansteht, gar nicht bekannt ist, wie hoch das Guthaben oder die Verschuldung wirklich ist.

Was halt auf jeden Fall auch noch im Falle eines ausgeschlagenen Erbes nachkommen kann: Möglichkeit, dass man sehr schnell umziehen muss, wenn man (noch) im selben Haushalt lebt. Denn wenn z. B. das Haus untern Hammer kommt, oder der Mietvertrag nicht mehr bedient wird, dann besteht eben Handlungsbedarf.

Sollte dein Vater sterben, kannst du das Erbe ausschlagen.

Nimmst du das Erbe an, erbst du auch alle seine Schulden. Du solltest aber dabei auch Fristen beachten, in der das möglich ist, das Erbe auszuschlagen.

Ich sehe bei deiner Fragestellungen zwei Fragen;

1. Die bereits angefallenen Schulden

Diese trägt derjenige, der das Erbe annimmt. Entweder durch gesetzliche Reihenfolge (Paragraph 1924 ff BGB) bzw. durch letzten Willen oder Erbvertrag usw. Als Erbe geht alles vom Erblasser auf den Erben über (Paragraph 1922 BGB).

2. Bestattungskosten

Grundsätzlich ist hierbei zunächst der Erbe in der Pflicht. Wenn keiner besteht bzw. Alle das Erbe ausgeschlagen haben, kommt eine andere Reihenfolge zum Zuge. Die meisten Bundesländer haben ein Bestattungsgesetz, in dem diese Reihenfolge geregelt ist. Bspw. nach Paragraph 9 Abs. 2 BestattG MV kommt der Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, sonstige Partner auf Dauer. Diese können dann zur Begleichung herangezogen werden. Sollte kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen bei diesen vorhanden sein, ist ein Antrag auf Bestattungskostenzuschuss nach Paragraph 74 SGB XII möglich. Wenn auch diese Personen nicht vorhanden muss die Gemeinde dies bezahlen.

Wenn Dein Vater Privatkonkurs anmeldet und sieben Jahre im Rahmen seiner Möglichkeiten die Gläubiger befriedigt, ist er nach dieser Zeit schuldenfrei.

Wenn dies nicht mehr geht, bleibt Dir nur noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Das machst Du beim zuständigen Amtsgericht.

Giwalato 

wie schon geschrieben wurde: die Schulden werden mit vererbt.

Die Bestattungskosten muss man auch übernehmen, wenn man die Erbschaft abgelehnt hat.

Der Staat, der rechtlich Erbe wird, wenn die Erbschaft abgelehnt wird, übernimmt aber nicht die Schulden. Den Verlust tragen die Gläubiger alleine.