Urlaub streichen wegen Krankheit der Vertretung?

7 Antworten

Bei einer akuter, unerwarteter Personalnot kann eine Urlaubssperre verhängt werden, aber nur mit Zustimmung des Betriebsrates. Doe Stornierungskosten einer gebuchten Reise muss der Arbeitgeber bezahlen.

42DieAntwort42 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:29

Einen Betriebsrat gibt es hier nicht...

Curasanus  28.07.2016, 14:30
@42DieAntwort42

Aber die Stornierungskosten müssen dennoch bezahlt werden.

42DieAntwort42 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:37
@Curasanus

Na immerhin etwas. Aber eine Art Schadensersatz gibt es da nicht, oder? Ich meine, wir haben einen sehr günstigen Urlaub gebucht, da wir so früh gebucht haben. Wenn man dann nun kurzfristig zum gleichen oder zu einem anderen Ziel möchte, wird es natürlich wesentlich teurer. Hätte ich da Anspruch drauf?

Ich vermute mal, der Urlaub ist (nachweisbar) genehmigt.

Der AG kann diese Urlaubsgewährung nur zurücknehmen wenn es dringende betriebliche Belange gibt. Das bedeutet aber nicht dass alles was er für dringend hält nach § 7 Bundesurlaubsgesetz auch dringend ist.

Wenn er nachweisen kann dass dem Betrieb durch Deine Abwesenheit großer Schaden entsteht, z.B. Arbeitsplätze verloren gehen, eine hohe Konventionalstrafe wegen Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen droht oder auch ein wichtiger Auftrag nicht zustande kommt, fällt das unter dringende betriebliche Belange.

Falls Dein AG unbedingt möchte dass Du den Urlaub verschiebst, solltest Du mit ihm aber schriftlich festlegen dass er für die entstandenen Kosten des abgesagten Urlaubs sowohl für Dich wie auch Deine Lebensgefährtin aufkommt. Manche AG geben dann auch noch einen Bonus. Das ist Verhandlungssache.

Mein Bruder wollte vor ein paar Jahren mit meinem Mann und mir nach Sri Lanka. Alles war gebucht und dann kam der AG mit einem dringenden Anliegen zu ihm. Der AG hat anschließend alle anfallenden Kosten (Zugticket, Stornogebühren, Übernachtung Flughafenhotel) übernommen und meinem Bruder einen "fetten" Zuschuss für seinen verschobenen Urlaub gezahlt.

42DieAntwort42 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:29

Der Urlaub ist nachweisbar genehmigt. Ich befürchte der Grund "Es kommt sonst zwei Wochen lang kein Geld rein" ist leider ein dringender, oder?

Falls es soweit kommt und ich den Urlaub absagen muss, wird es dieses Jahr ziemlich eng, irgendwann mal zwei Wochen am Stück zu bekommen. Die stehen mir gesetzlich doch zu, oder?

Hexle2  28.07.2016, 15:57
@42DieAntwort42

Die stehen mir gesetzlich doch zu, oder?

Ja, die stehen Dir zu. Steht im § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz:

"Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

Und denk daran, wenn der AG den Urlaub streichen will, lass Dir schriftlich bestätigen dass er mindestens Deine Auslagen und die der Lebensgefährtin übernimmt. Es kann nämlich nicht sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Er soll da auch noch was drauf legen.

verreisterNutzer  28.07.2016, 23:07
@Hexle2

Inklusive der Stornogebühren!

Er darf genehmigten Urlaub nur in Katastrophenfällen streichen. Personalengpass gehört nicht dazu.

Der AG muss sich selbst um Ersatz bemühen.

Auf freiwilliger Basis würde ich es nur tun, wenn sämtliche Kosten vom AG getragen werden.

42DieAntwort42 
Fragesteller
 28.07.2016, 12:47

Das mit dem Ersatz ist in unserem Fall wirklich schwer. Es gibt niemanden der hier die großen Rechnungsläufe fahren kann und wenn zwei Wochen kein Geld reinkommt, dann siehts mal schlecht aus. Die Software ist leider auch sehr alt und gelernte Zeitarbeitskräfte werden die nicht kennen.

Familiengerd  28.07.2016, 14:20
@42DieAntwort42

Das mit dem Ersatz ist in unserem Fall wirklich schwer.

Der Arbeitgeber stünde vor dem gleichen Problem, wenn außer Dir zufällig auch Deine Kollegin tatsächlich arbeitsunfähig erkranken würde.

Die Aussage von Hexle2 ist richtig, dass der konkrete Fall einen Widerruf der Urlaubsgenehmigung nur rechtfertigen würde, wenn der Betrieb ansonsten in eine existenzbedrohende oder die Betriebsabläufe unzumutbar behindernde Situation geraten würde.

42DieAntwort42 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:31
@Familiengerd

Ich hoffe einfach es kommt nicht soweit. Ich kann nicht beurteilen wie gravierend es wäre, wenn einfach mal zwei Wochen lang kein Geld reinkommt und Rücklastschriften der Kunden unbearbeitet blieben, aber ich befürchte, der Potentielle Schaden an der Firma wäre sehr groß :(

Wenn der Arbeitgeber dir schriftlich bestätigt das du unabkömmlich bist für den Betrieb, und du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen

hast kommst du glimpflich davon.

Hast du keine Reiserücktrittsversicherung müßte meiner Meinung nach

der Arbeitgeber für deine Kosten aufkommen.