gesetzlicher sonderurlaub beo todesfall im ausland

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antworten, die allgemein behaupten, Du hättest einen Anspruch oder du hättest keinen, sind in dieser Pauschalität falsch!

Für den Anspruch auf Sonderurlaub/Freistellung gibt es zunächst zwei formale Voraussetzungen:

- entweder gibt es Regelungen in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Betriebsordnung, in denen die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Beanspruchung von Sonderurlaub und die jeweilige Dauer festgehalten sind,

- oder (wenn es solche Regelungen nicht gibt) Du kannst Dich auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen, sofern die Anwendung dieses Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen worden ist (was leider erlaubt ist).

In welchem Fall Du unter Berufung auf diesen Paragraphen Anspruch hast und in welcher Höhe, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Rechtsprechung.

Wenn es keine betrieblichen Regelungen gibt, außerdem die Anwendung des BGB § 616 ausgeschlossen wurde, kannst Du nur auf die Kulanz Deines Arbeitgebers hoffen (was dann wohl kaum anzunehmen ist) oder musst um die Bewilligung von regulärem Urlaub bitten.

Sollte Dein Arbeitgeber Dir keinen Sonderurlaub oder regulären Urlaub genehmigen - es gibt dazu keine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung -, darfst Du nicht eigenmächtig von der Arbeit fernbleiben, da dies - trotz der Umstände - als schwerwiegende Verletzung Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gewertet werden und im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen kann.


Wenn Du aber - wie Du in einem Kommentar schreibst - keine Sorge bezüglich Arbeitslosigkeit hast, Dir die familiäre Bindung, die möglicherweise letzte Gelegenheit, Deinen Großvater zu sehen, Dich von ihm verabschieden zu können, wichtiger ist (was ich nachvollziehen kann), als Rücksicht zu nehmen auf einen Arbeitgeber, der meint, Dich selbst in einer solchen Situation auch nur für z.B. 2 oder 3 Tage nicht entbehren zu können (was würde er bei einer Erkrankung denn tun?), solltest Du Deinen eigenen Impulsen folgen!



marcoitalia 
Fragesteller
 09.04.2015, 07:35

Da leider ein Kleinbetrieb unter 10 Angestellten hatte  mein Chef leichtes Spiel...  Ich bin trotzdem zur Beerdigung und ich würde gekündigt....  Zum Glück hab ich die Lage richtig eingeschätzt und ich hatte nach genau 36 Stunden wieder eine Arbeit glücklicherweise sogar besser bezahlt....  Habe daraus gelernt nie wieder in einem Kleinbetrieb zu arbeiten...  Danke für die ausführliche Antwort 

Familiengerd  09.04.2015, 11:38
@marcoitalia

Es ist schön zu hören, dass Deine Situation - trotz des traurigen Anlasses - einen im Endeffekt positiven Ausgang genommen hat!!!

Die Frage, ob unter den gegebenen Voraussetzungen eine Kündigung überhaupt gerechtfertigt wäre, ist dann ja glücklicherweise überflüssig!

Kann er das machen oder ist er gesetzlich verpflichtet mir den Sonderurlaub zu geben ?

Ja, das kann er machen. Nein, er ist nicht gesetzlich verpflichtet Dir Sonderurlaub zu gewähren. Auch wenn ich Dich verstehen kann, rechtlich kannst Du nichts dagegen unternehmen. Anspruch auf Sonderurlaub hast Du beim Tod von Verwandten 1. Grades., darunter fällt nicht Dein Großvater. Vielleicht läßt ja Dein Vorgesetzter mit sich reden, wenn Du ihm die Situation persönlich erklärst.

Familiengerd  25.03.2015, 14:04

Anspruch auf Sonderurlaub hast Du beim Tod von Verwandten 1. Grades., darunter fällt nicht Dein Großvater

Eine solche allgemeine (z.B. gesetzliche) Bestimmung gibt es nicht!

Deichgoettin  25.03.2015, 14:17
@Familiengerd

Du nervst mit Deiner Besserwisserei. Schreib eine eigene Antwort und gib nicht immer nur Kommentare ab.

Familiengerd  25.03.2015, 17:30
@Deichgoettin

und gib nicht immer nur Kommentare ab

Was meine eigenen Antworten angeht, ihren Umfang, ihre Ausführlichkeit, ihre "Qualität" (sofern Du die beurteilen kannst), kannst Du Dich in meinem Profil "schlau machen"! :-))

Familiengerd  25.03.2015, 17:11

@ Deichgoettin:

Du nervst mit Deiner Besserwisserei. Schreib eine eigene Antwort und gib nicht immer nur Kommentare ab.

Erstens steht meine ausführliche (und richtige) Antwort längst unten!

Zweitens: Wenn Du selbst korrekte, richtige Aussagen treffen würdest, bräuchte ich falsche Antworten nicht zu korrigieren; wenn Du dazu nicht in der Lage bist, ist es nicht meine Schuld, wenn ich Dich "nerven" muss!

Zur Abwechslung könntest Du meine Kritik ja einmal widerlegen - sofern Du dazu imstande sein solltest!!

Dafür muss der Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gewähren .. zumindest gibt es keinen gesetzlichen Anspruch - wen er nicht kulant ist und keinen Urlaub gewährt oder man nicht mit einem Kollegen tauschen kann, bekommst Du keinen Urlaub

Einen bezahlter Sonderurlaub (meist auch nur 1 Tag) bei Großeltern ist nicht durchsetzbar. Nur bei Verwandten des ersten Grades. Allein eine gütige Einigung mit dem Arbeitgeber (zB Urlaubstag oder unbezahlte Freistellung) könnte erfolgreich sein.

Familiengerd  25.03.2015, 14:06

Nur bei Verwandten des ersten Grades.

Worauf willst Du denn diese Aussage stützen (die so allgemein übrigens falsch ist)?!?!

Curasanus  26.03.2015, 12:39
@Familiengerd

Steht so in den meisten Tarifverträgen (einige liegen mir schriftlich vor.)

Familiengerd  26.03.2015, 12:50

Steht so in den meisten Tarifverträgen (einige liegen mir schriftlich vor.)

Mit anderen Worten also: wenn es denn überhaupt einen Tarifvertrag gibt, der anzuwenden wäre!

Und was, wenn nicht?!?! Deine Antwort bleibt in dieser voraussetzungslosen Allgemeinheit einfach falsch!

Es kommt eben darauf an, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderurlaub bestehen - wenn sie denn überhaupt bestehen -; in meiner eigenen Antwort kannst Du Dich etwas schlauer machen!

Sonderurlaub steht Dir nur bei Verwandtschaft ersten Grades zu, also bei den eigenen Eltern oder den eigenen Kindern.

verreisterNutzer  24.03.2015, 21:10

Das mag die rechtliche Lage sein - aber hier kommt die menschliche Komponente dazu! Wenn sich der Arbeitgeber schon "unmenschlich" gibt, wird es dem Fragesteller vielleicht gelingen, in der Kollegenschaft jemanden zu finden, der seinen Urlaub zurückstellt (oder ggf. unterbricht).

Ansonsten würde ich mir das für die Zukunft sehr gut merken, denn irgendwann will der Arbeitgeber auch mal etwas von diesem Mitarbeiter...  

derhandkuss  24.03.2015, 21:12
@verreisterNutzer

Diese Anmerkung ist soweit richtig. Frage war aber unter anderem auch, ob er gesetzlich verpflichtet ist, den Sonderurlaub zu gewähren.

verreisterNutzer  24.03.2015, 21:15
@derhandkuss

Sagte ich doch: Das mag die rechtliche Lage sein - aber...

marcoitalia 
Fragesteller
 24.03.2015, 22:28
@verreisterNutzer

Blöderweise war ich im Februar 3 wochen wegen Grippe krank deswegen is mein chef nicht gut drauf und meine kollegen haben kinder die haben urlaub weil schulferien sind 

verreisterNutzer  24.03.2015, 23:27
@marcoitalia

Nun steckst Du leider in einer Zwickmühle. Arbeitsrechtlich wirst Du da wohl kaum etwas ausrichten können.

Du kannst allenfalls abwarten, bis es so weit ist (manchmal irren sich die Ärzte auch), und dann versuchen, kurzfristig doch noch Urlaub zu bekommen, in dem Du vorträgst, wie wichtig Dir diese familiäre Angelegenheit ist usw. Vielleicht ergibt sich dann auch eine andere konkrete Personalsituation.

Alles Andere (unentschuldigtes Fehlen, Selbstbeurlaubung, Krankfeiern) kann Dich den Job kosten. Es gibt Leute, denen die Familie wichtiger als alles Andere ist - letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden...

Ich wünsche für Euch alle, dass sich die Ärzte tatsächlich irren!

Gruß @Nightstick

 

marcoitalia 
Fragesteller
 25.03.2015, 07:34
@verreisterNutzer

Ja wird wohl darauf hinauslaufen fas ich um jeden preis da hin fahre...  Ich bin noch jung bin fit ubd hab ne gute Ausbildung mache mir keine sorge über Arbeitslosigkeit danke für die Infos 

verreisterNutzer  25.03.2015, 23:15
@marcoitalia

Ich denke, dass Du das schon ganz richtig siehst... und wünsche Dir viel Glück und Erfolg!

Familiengerd  25.03.2015, 14:02

@ derhandkuss:

Sonderurlaub steht Dir nur bei Verwandtschaft ersten Grades zu

Wo soll das denn wohl stehen?!?!

Es gibt jedenfalls keinerlei allgemeine (also z.B. gesetzliche) Bestimmung, die den Anspruch auf Sonderurlaub beschränkt auf "Verwandtschaft ersten Grades"!

Sofern ein Anspruch auf BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" gestützt wird, kann auch der Tod z.B. von Großeltern einen Anspruch begründen; entscheidend ist weniger der Formelle Grad der Verwandtschaft, als vielmehr der Grad der persönlichen Bindung und einer möglichen häuslichen Gemeinschaft.