Unterhaltszahlung bei FSJ?

5 Antworten

Die Frage nach Unterhaltsansprüchen bei eine FSJ lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein FSJ schließt den Unterhaltsanspruch nicht aus, es führt aber auch nicht automatisch zu einen Unterhaltsanspruch.

Ist das FSJ tatsächlich eine Vorbereitung auf das Studium, dann würde eine Unterhaltspflicht bestehen. Dient es hingegen nur zur Zeitüberbrückung besteht keine Unterhaltspflicht.

Sie müssten also darlegen in wie weit sie das FSJ in der Ausbildung weiterbringt.

Im übrigen sind wenn immer beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.

Elektronon 
Fragesteller
 09.06.2019, 16:27

Wie bereits oben beschrieben möchte ich das FSJ nicht vorrangig machen. Ich wollte aufgrund der zahlreichen Absagen lediglich sicher stellen, weiterhin etwas tun zu können und nicht arbeitslos zu sein. Ein Job fällt nicht vom Himmel und ich dachte ein FSJ im sozialen Bereich dient wohl auch zur Vorbereitung auf ein Studium der Sozialen Arbeit (dadurch kann ich meine Zugangsvoraussetzungen teilweise erhöhen). Ich möchte meinen Eltern eine "geregelte Ausbildung" garantieren, allerdings kann ich mich noch so bemühen, wenn ich immer nur absagen erhalte kann ich nichts dafür (ich bin sehr ehrgeizig und mein Zeugnis ist sehr gut!). Ich dachte es sei sinnvoller als ein Jahr Zeitarbeit. Aber da sämtliche Ansprüche entfallen überlege ich den Vertrag nun zu kündigen.

Normalerweise dient ein FSJ nicht dem "beruflichen Fortkommen" und es ist für die Ausbildung/das Studium keine Pflicht bzw. kein Teil der Ausbildung - so hat man auch keinen Anspruch auf Unterhalt.

Allerdings scheint es einige Gerichtsurteile zu geben, in denen der Unterhalt dann bewilligt wurde - da kommt es aber sehr auf die einzelnen Umstände an, z.B. ob das FSJ der angestrebten Ausbildung dienlich ist, wie alt derjenige ist etc.:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltsanspruch-besteht-jetzt-oft-auch-waehrend-einem-fsj_220_450720.html

https://www.familienrecht.de/unterhalt/ausbildungsunterhalt-freiwilliges-soziales-jahr-fsj/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-im-freiwilligen-sozialen-jahr_136630.html

Moin

Du arbeitest FREIWILLIG für ein Taschengeld. Dafür kannst du nicht deinen Vater in die Pflicht nehmen.

Das FSJ ist auch nicht für deinen weiteren Ausbildungsweg nötig, sonst hättest du dich ja nicht dies Jahr schon für Studienplätze beworben. Einen Vorteil bei der Bewerbung bringt es dir auch nicht.

Wenn du dich zb für eine Ausbildung in der Krankenpflege beworben hättest, dann kann ein FSJ im KH die Chancen verbessern und somit relevante sein.

In deinem Fall, wie du sagst "ich muss ja meine Wohnung bezahlen" solltest du dir besser einen bezahlten Job suchen

aus welchen Grund sollte dein Vater wegen deiner Neigung zum FSJ 1 Jahr länger für dich Unterhalt zahlen ? Das wären ca. 500 € mal 12 also 6000 €.

Dazu besteht kein Anlass

newcomer  09.06.2019, 10:50
@newcomer

Folgerungen aus der Entscheidung

Nach Auffassung des OLG zählt das freiwillige soziale Jahr (FSJ) – unabhängig von den weiteren Plänen des Volljährigen – im Zweifel zur Ausbildung, die vom Ausbildungsunterhaltsanspruch erfasst wird. Ob dem in dieser Allgemeinheit zu folgen ist, ist zweifelhaft. Das vorrangige Ziel des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) bleibt, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“, § 3 Abs. 2 Satz 2 JFDG. Eine Orientierungsphase von einem Jahr ist zudem bedenklich lang. Nur wenn ein sozialer Beruf angestrebt wird, dürfte daher ein vom Unterhaltsanspruch erfasster Zusammenhang mit einer Ausbildung zu bejahen sein.

ichweisnix  09.06.2019, 11:58
@newcomer

Bei den Darstellungen muß man sehr vorsichtig sein, da werdern VKH Beschlüsse zitiert und überbewertet. Ein VKH Beschluss bedeutet aber nicht, das der Kläger recht bekommt, sondern nur das das Verfahren nicht aussichtlos ist.

Unterhalt für volljährige Kinder

 (03.05.2018) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Man wird jedoch die zum FSJ auf den neuen Freiwilligendienst übertragen können. Der Grundsatz lautet also: während des BFD besteht kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html

Du hast also keinen Anspruch auf Unterhalt.

Wenn Du studieren solltest, musst Du Deinem Vater Nachweise erbringen, ansonsten bekommst Du keinen Unterhalt.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html