Bekommt man bei einem Schüleraustausch nach dem Abitur noch Kindergeld?
Hallo,
für die Zeit nach meinem Abitur dieses Jahr habe ich geplant, für vier Monate (August-Dezember) einen Schüleraustausch zu machen.
Anschließend möchte ich dann zum Sommersemester anfangen zu studieren oder erst noch für ein halbes Jahr ein FSJ machen und dann das Studium im Wintersemester beginnen.
Meine Frage ist nun, ob ich während des Schüleraustausches noch Kindergeld bekomme. Ich habe dann ja schon das Abi und bin schon 18. Andererseits wird ein normaler Schüleraustausch während der Schulzeit ja auch gefördert und danach würde ich ja auch studieren.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße,
Sefja
6 Antworten
Bei einem Auslandsaufenthalt nach dem Abitur bezahlen die Kindergeldstellen in der Regel weiter, wenn ein Sprachkurs wird oder ein ausbildungsbezogenes Praktikum gemacht wird. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum (!) und, nach eigener Erfahrung weiß ich, dass auch häufig ein Freiwilligendienst akzeptiert wird - manchmal notwendigerweise in Kombination mit einem Sprachkurs - manchmal auch ohne Sprachkurs. Ob allerdings ein 'verlängerter Schulaufenthalt' reicht ... das würde ich vorab direkt mit der Kindergeldstelle klären!
Ich nehme mal an das der Austausch im Ausland stattfindet, dann sollten deine Eltern wie auch bei einem Au - Pair weiter Anspruch auf Kindergeld haben, wenn du nachweisen kannst, dass du min.10 Stunden in der Woche eine Sprachschule besuchst, denn dann zählt es auf jeden Fall als Ausbildung, du bist dann ja deutlich länger als nur 10 Stunden pro Woche in der Schule.
Wenn du wieder zurück bist und ein FSJ - machen möchtest, dann besteht auch da Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind noch keine 25 Jahre alt ist.
Die Bedingungen musst du mit der Kindergeldstelle abklären. Eine Unterbrechung der Ausbildung ist möglich. Kindergeld wird weiter gezahlt, wenn bereits feststeht, wann die Ausbildung fortgesetzt wird.
Es gibt etwa 4(?) Monate Übergangsgeld zwischen Schulausbildungsende und Anfang eines Studiums oder Ausbildung. D,h wenn du zum Wintersemester anfängst und davor im Ausland bist - kriegst du es weiter. Wenn du aber keinen Nachweis darüber hast dass du dann was machst (also du dich nicht zum WIntersemester einschreibst oder Nachweis über Beginn FSJ hast) dann wird das Kindergeld gestrichen, Das hat aber wenig mit deinem Austausch zu tun, sondern mit der Tatsache dass du dann "nichts machst und nichts geplant hast"
Wenn du dich zum Sommersemester einschreibst kanns auch Stress geben wenn du keinen guten Grund hast wieso du nicht zum Wintersemester anfängst (oder halt im FSJ bist in der Zeit)
Hallo! Vielen Dank für die Antwort.
Leider beginnt der Schüleraustausch erst im August (bis Dezember), sodass ich dieses Jahr (zum Wintersemester) noch nicht mit dem Studium beginnen kann.
Wenn ich zum Sommersemester beginne, liegen 9 Monate zwischen Abitur und Studienbeginn, in denen ich den Schüleraustausch mache.
Ein Nachweis über den Schüleraustausch (und ggf. anschließend FSJ) ist kein Problem, die Frage ist nur ob es grundsätzlich überhaupt noch Kindergeld für einen Schüleraustausch nach dem Abitur gibt.
Viele Grüße
Das kommt wahrscheinlich darauf an, WAS für eine Schule du besuchst.
Welche Schule würde dich denn aufnehmen?
Beim Besuch einer Sprachschule bis zum Studienbeginn, gäbe es mit Sicherheit Kindergeld.
Okay, aber je nach Land wird das schwierig. Entweder haben die dort auch Ferien oder du bekommst kein Visum mehr, da du ja mit dem deutschen Abitur quasi weltweit ein Studium aufnehmen könntest
Hast du ein bestimmtes Land im Sinn?
Hallo, danke für die Antwort!
Ich würde dort auf ein ganz normales Gymnasium gehen (also so wie wenn man einen Schüleraustausch während der Schulzeit macht).
Viele Grüße