Unterhaltsvorschuss angerechnet aber nicht erhalten ..später Nachzahlung?
Hey Leute ich bin neu hier und ich Sitz in der klemme . Und zwar wird mir seit Monaten Unterhaltsvorschuss für meine Tochter angerechnet was ich aber nicht erhalte da es noch nicht beantragt werden konnte wegen fehlender Vaterschaftsanerkennung .. nun ist es so das ich vor einigen Monaten dort War und es beantragen wollte und mir wurde gesagt ich soll den Vater ausfindig machen bzw ich soll mit ihm zum gericht und dort ein schreiben hohlen wo bestätigte das er der Vater ist . Ich habe oft versucht mich mit ihm zu treffen um das zu klären .. vergeblich . Nun ist es so das er absolute nicht in der Lage ist sich mal zu treffen da er stark Drogen abhängig geworden ist in der zeit unserer Trennung er bekommt einfach garnichts auf die reihe .So mir wird also die ganze zeit ca. 150 angerechnet was ich nicht beziehe nur habe ich recht spät erfahren warum und für was es mir angerechnet wird ( im Bescheid Blick ich nicht durch ).. ich habe oft angerufen beim Jobcenter und mir wurde immer etwas anderes gesagt ich sollte dies oder das noch nachreichen oder dies und das unterzeichnen habe ich alles getan bis mir jmd sagte das es der Unterhaltsvorschuss ist der angerechnet wird . Super . Mittlerweile fehlt das Geld an allen Ecken am 1. Des Monats erhalte ich 100 Euro und muss damit knapp 2 Wochen auskommen für mich und mein Kind . Da das unmöglich ist muss ich meine Karte überziehen die dann bei der nächsten Zahlung ausgeglichen Wird.. und somit mir so gut wie nichts bleibt .. das Jugendamt will es nicht verstehen und sagt mir am telefon ich soll zum Gericht das mit der Vaterschaft klären .. das Jobcenter meint es Wird mir angerechnet weil ich es noch nicht beantragt habe .. aber wie komme ich daraus wen sich das mit dem Vater nicht regelt .. ? Erhalte ich eine Nachzahlung für die zeit wo mir das angerechnet wird aber ich nichts erhalte .. ? Bin am ende . .
5 Antworten
Du kannst auch ganz ohne Vaterschaftsanerkennung Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dir ist bewusst, dass Du da nichts nachgezahlt bekommst, wenn Du das nicht beantragt hast?
Beim Jugendamt kannst Du eine kostenlose Beistandschaft bekommen, die kümmert sich um die Vaterschaftsanerkennung.
ich aber nicht erhalte da es noch nicht beantragt werden konnte wegen fehlender Vaterschaftsanerkennung
Wer hat ihnen diesen Schwachsinn erzählt. Natürlich können sie Unterhaltsvorschuss auch und gerade dann beantragen wenn es noch keine Vaterschaftsanerkennung oder Feststellung gibt. Der Sinn des Unterhaltsvorschusses ist es ja gerade die Zeit zu überbrücken, bis der Vater festgestellt ist und Unterhalt zahlen kann.
Sie müssen beim Antrag nur insoweit angeben, wer als Vater in Frage kommt und welche Verfahren laufen.
Bei der Arge gilt wiederum das Zuflussprinzip, d.h. das Einkommen wäre dann anzurechen, wenn es tatsächlich zufließt.
Das Jobcenter hätte dir das UVG - erst anrechnen dürfen,wenn du es auch tatsächlich ( Zuflussprinzip ) bekommst ?
Ich würde beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,dazu findest du im Internet Musterschreiben,erkläre darin warum du bis jetzt noch kein UVG - beantragen konntest,wenn du Glück hast kommst du damit durch und es wird dir alles nachgezahlt und nicht nur ein Teil.
Denn das Jobcenter wird dich sicher nicht nur einmal aufgefordert haben,dann musst du eben tatsächlich über das Gericht gehen und eine Vaterschaftsanerkennung einklagen,dann wird sich das Gericht schon darum kümmern.
Vielen dank , das hört sich schon mal gut an . Danke 😊
Sicher ist UVG - eine vorrangige Leistung,wenn aber vom Jugendamt die Antragstellung laut Fragestellerin abgelehnt worden ist und sie sollte es ja wissen wenn sie persönlich den Antrag stellen wollte,dann muss das Jobcenter erst mal in Vorleistung gehen und dann versuchen sich das Geld per Antrag auf Erstattung vom Jugendamt zurück zu holen !
Ich zweifle an, dass das Jugendmat diese Aussage getätigt hat.
Da muß ja dann auch ein Ablehnungsbescheid da sein und so blöde sind die auch nicht.
Wenn die Aussage mündlich kam und so geht es meiner Ansicht nach auch aus der Frage hervor,wurde logischerweise gar kein schriftlicher Antrag auf UVG - gestellt,demnach kann es auch keinen Ablehnungsbescheid geben !
Ob es nun so war oder nicht muss die FS - selber wissen,ich kann hier nur nach den Angaben gehen,die in der Frage gemacht worden.
sie bekommt aber kein UVG, also darf es auch nicht angerechnet werden
Der Vater muss bekannt sein, denn UVG muss er zurückzahlen. Wenn kein Vater bekannt ist, von wem soll es zurückverlangt werden? Schließlich zahlen sie UVG nur, wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist.
Du kannst doch beim Jobcenter nachweisen, dass du kein Unterhaltsvorschuss bekommst mit Kontoauszügen. Solange du dieses Geld nicht bekommst, darf das Jobcenter dir das Geld auch noch nicht anrechnen. Wegen dem Vater deiner Tochter solltest du vielleicht doch mal zum Gericht gehen, wenn er das nicht mit dir klären will. Dann wird das eben gerichtlich festgelegt.
Hatte auch so einiges durch wegen meinem ex, leider ist bei mir noch nicht vorbei.
Ich wünsche dir alles gute für dich und deine Tochter.
Hallo, mir wurde auch zu unrecht UVG angerechnet, wa sich gar nicht erhalten habe. Habe ich anhand meiner Kontoauszüge nachgewissen. Habe es voll zurückerstatte bekommen.
Das Jobcenter darf aber verlangen, dass UVG vorrangig ALG 2 gezahlt wird.
Und für UVG ist keine Vaterschaftsanerkennung notwendig.