Unterhalt oder Arbeitslosengeld im Trennungsjahr?

5 Antworten

warum gehst du nicht arbeiten und warum bist du nicht vorher arbeiten gegangen. lange wirds wohl nicht dauern um dir zügig eine stelle zu besorgen.

während des trennungsjahres muss dein mann dir unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist. warum sprichst du von unserem anwalt? dieser anwalt arbeitet wohl nur für deinen mann und nicht für dich. such dir mal einen rechner für unterhalt im trennungsjahr. dort kannst du dir ca. ausrechnen lassen, was an unterhalt rum kommt.

geh zum jobcenter und beantrage alg2, arbeitslosengeld 1 wirst du nie bekommen, wenn du nie arbeiten warst. das jobcenter wird deinem mann schon erklären was dir als unterhalt zusteht.

HaetteEineFrage 
Fragesteller
 29.01.2017, 20:03

Hi, ich war arbeiten vor der Ehe aber mein Mann wollte das nicht. Es ist auch freidlich auseinander gegangen, daher haben wir einen gemeinsamen. Und ja ich werde auch schnell arbeit finden, aber da ich den Ort wechsle muss halt erstmal eine Wohnung gegeben sein.

vogelstation  29.01.2017, 20:05
@HaetteEineFrage

der "gemeinsame" anwalt arbeitet nur für einen seiner mandanten und derzeit arbeitet er nicht für dich, sondern gegen dich und nur für deinen mann. sonst würde er euch vermitteln, dass dein mann sehr wohl unterhalt zahlen muss und das nicht zu knapp. dir steht 3/7 seines gehaltes zu.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest du nur, wenn du selbst Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hättest.

Staatliche Unterstützung wie ALGII könntest du beanspruchen, wenn du keine anderen Einkünfte erzielen könntest, zu denen auch Unterhalt zählen würde.

Du müsstest also vorrangig "Trennungsunterhalt" (Anspruch besteht bis zur Scheidung) vom Mann einfordern.

Sein "Selbstbehalt" liegt diesbezüglich bei 1200 Euro.

Sollte er keine vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen haben (minderjährige Kinder und/oder Mutter eines Kindes unter drei Jahre...), so wäre sein Einkommen also ausreichend, um dir bis zur Scheidung Unterhalt zahlen zu können....

Rechenbeispiel: von 2800 Euro Netto wären abzüglich 5% für berufsbedingte Ausgaben (-140) ungefähr 2660 Euro anrechenbar. Die Differenz zu deinem Einkommen (0 Euro) betrüge 2660, wovon dir 3/7 =1140 Euro als Unterhalt zustehen würden....

Schön, dass ihe euch friedlich trennen wollt- mit einem Anwalt. Aber der tut nichts für dich- daher such dir einen eigenen, denn dir steht definitiv Trennungsunterhalt zu und den musst du realisieren bevor du von staatlicher Seite Hilfe bekommst.

Entweder du machst dem Anwalt klar, dass du dich gut informiert hast und forderst die Berechnung und die Zahlung des Trennungsunterhaltes oder du suchst dir einen eigenen. Wäre wahrscheinlich sowieso besser.

Für die Scheidung kannst du dann Prozeßkostenhilfe beantragen- sprich das mit deinem eigenen Anwalt durch. Der wird auch deine Interessen dann vertreten, wenn es um die Vermögensauseinandersetzung geht.

Glaub mir, irgendwann werden 98 % der Scheidungen schmutzig- wenn es ums Geld geht.

mit 2800€ netto wird er unterhalt zahlen müssen. da du nicht gearbeitet hast steht dir auch kein alg1 zu. das alg2 gibt es nur wenn du bedürftig bist. da kommt eben der unterhalt noch vorher

hi,

als erstes such dir einen neuen Anwalt. Mal im ernst dein Ex verdient 2800 € Netto und das soll zu wenig sein.:o)

Geh zum Amt dort beantragst du sofort ALG2 weil 1 wirst du nicht bekommen. Da schilderst du die Sache die werden sich dann schon das Geld holen. Wichtig ist erstmal das du ne Wohnung und was zu essen hast. Den Rest bekommst du dann schon auf die Reihe. Viel Glück

martinzuhause  30.01.2017, 07:19

warum sollte das amt sich da geld holen? das ist garnicht deren aufgabe. sie werden ausrechnen das sie keine staatliche hilfe bekommt weil ihr mann unterhaltspflichtig ist und ihren antrag ablehnen. um den rest muss sie sich dann kümmen und nicht das amt

Teambaer01  30.01.2017, 15:18
@martinzuhause

nicht richtig, sie bekommt das Geld vom Amt, weil sie den Unterhalt erst einklagen muss, soll sie bis dahin ohne Geld sein ? Kann ja einiges dauern bis das durch ist.