Arge Unterhaltstrennungs im Trennungsjahr

5 Antworten

Hast du bisher ggü. dem Ex-Partner keinen Unterhaltsanspruch für dich geltend gemacht bzw. hast du darauf explizit verzichtet - auf den Anspruch des Kindes darfst/kannst du nicht verzichten -, darf das Jobcenter für die Vergangenheit nichts fordern. FRÜHSTENS ab dem Zeitpunkt, ab dem du - oder das Jobcenter - nachweislich den Ex aufgefordert hast/hat, "Nun zahl mal!", ist das Jobcenter mit im Boot.

Vgl. hier ab Rz 33.12 und Kap. 5
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-33---20.05.2011.pdf

Insbes.:
Zu beachten ist, dass Unterhaltsansprüche grds. nur unter den Voraussetzungen der §§ 1613 Abs. 1, 1585b BGB oder nach Zugang der Rechtswahrungsanzeige für die Vergangenheit geltend gemacht werden können, vgl. Kapitel 5. Ob ein Anspruch „für die Vergangenheit“ vorliegt, ist abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung.

Ob sie etwas dazu gesagt haben oder nicht,spielt hier keine Rolle !

Dieser Trennungsunterhalt steht dir laut Gesetz zu,darauf kannst du nicht freiwillig verzichten. Der ist vorrangig vor Sozialleistungen zu beantragen bzw.beim EX - Mann geltend zu machen,wenn er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig ist.

Eure Wiedervereinigung wird euch hier auch nichts helfen,wenn das Jobcenter nämlich in Vorleistung gegangen ist und ihr euren vollen Bedarf bekommen habt,wirst du für die ganze Trennungszeit Leistungen zurück zahlen müssen,wenn er wie gesagt,leistungsfähig war,nachdem er Kindesunterhalt gezahlt hat.

Und genau diese Summe,die er dann noch an dich hätte zahlen müssen,hast du dann in dieser Zeit zu unrecht bezogen und die würden dann mit Sicherheit zurück verlangt.

Auf Unterhalt kann nur verzichtet werden, wenn die eigentlich unterhaltsberechtigte Person ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Da Du das nicht konntest, hättest Du den Trennungsunterhalt beim Mann einfordern müssen, denn dieser hat Vorrang vor staatlicher Unterstützung.
Nun wurde dieser Anspruch von der Arge geltend gemacht - das bedeutet, dass er gezahlt werden muss ab dem Tag der Geltendmachung bzw. in der errechneten Höhe dann zurückgezahlt werden müsste.

So nun meine Frage müssen wir dann das Geld der Arge zurück zahlen?

Soweit ein Unterhaltsanspruch besteht, kann die Arge diesen auf sich überleiten. Zu beachten ist aber, das Unterhalt rückwirkend nur für den Zeitraum verlangt werden kann, ab den der Verpflichtete aufgefordert wurde Auskunft über das Einkommen zu erteilen. Wenn Sie und die Arge es schlicht versäumen, Unterhalt oder zumindest Auskunft zu verlangen, dann verfällt der Anspruch einfach.

Im Januar hat er ein Brief von der Arge bekommen zwecks Unterhalt für mich - das er Unterlagen einreichen soll.

Wenn das der 1. Brief war, dann wird ab Januar der Unterhalt fällig.

und die Arge bei der Anmeldung nichts dazu gesagt hat dachte ich das wäre geklärt.

Die Arge will von Ihrem Mann ( nicht von Ihnen) Unterhalt aus einen übergeleiteten Anspruch. Was mit Ihnen abgesprochen wurde oder nicht, intressiert ihren Mann ja nicht.

lbonnie 
Fragesteller
 29.03.2014, 23:37

Ah ok dann bin ich jetzt nochmal schlauer..

Aber ich hab jetzt oft gelesen.. das wenn man Mann (ex mann) unterhaltspflichtig ist bzw mir unterhalt zahlen muss, das ich in der zeit von der arge eig nur darlehnsmässig leistungen bekomme da ja mein mann unterhaltspflichtig ist.. aber sowas wurde auch nie angesprochen und ich habe bis jetzt auch nie so ein brief bekommen..

und darf die arge bei meinem mann in der arbeit anrufen/oder schriftlich und nach seinen gehaltsabrechnungen bzw nach seinem einkommen fragen??? er hat ja mit der arge nichts zutun.. und seine arbeit hat ein brief zusammen gestellt und meinem mann gegeben damit er es denen weitergibt.. was ich nicht verstehe da er die briefe von der arge ja nicht ignoriert hat sondern schon gehaltsabrechnungen eingeschickt hat..

und ich habe auch gelsen das sie so oder so nicht über die höhe des unterhaltsbestimmen können sondern dass das dafür das familiengericht zuständig ist..

  • ihr habt die Möglichkeit, mit der ARGE eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren*

Die Allgemeinheit hat Deinen Euren Unterhalt erstmal ausgelegt, ein Trennungsjahr ist ein Jahr indem der andere.. bei Bedarf... Unterhalt leisten muß!! Darauf kann man nicht verzichten und der Allgemeinheit die Unkosten aufbrummen ... wenn dem so wäre, könnten doch alle verschuldeten Eheleute mal eben für ein paar Monte so tun .. wir sind getrennt.. & können uns erstmal finanziell sanieren :(( lassen