Unfallwagen - Schaden höher als dargestellt

3 Antworten

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stande. Da diese nicht übereinstimmend sind, ist der Kaufvertrag nichtig, egal was aufm Papier steht. Geh zum Anwalt der macht das schon

alarm67  09.05.2015, 12:01

Größeren Blödsinn in Bezug auf diese Frage kann man schon nicht mehr schreiben!

schlauundreich  09.05.2015, 12:03

achja? Wann wird der Vertrag nichtig? Wenn er durch arglistige Täuschung zustande kam. Erst denken dann schreiben!

alarm67  09.05.2015, 12:09
@schlauundreich

Tja, Vollpfost.., nur liegt hier keine arglistige Täuschung vor! Der Schaden ist ja sogar im Kaufvertrag aufgeführt!

Ich kann denken und sogar lesen, Du scheinbar nicht und lebst mit gefährlichen Halbwissen!

schlauundreich  09.05.2015, 12:11

Bei jedem Auto ist der Verkäufer verpflichtet jeden einzelnen Schaden aufzuführen und anzugeben wie dieser repetiert wurde. Die Art wie Sie schreiben zeigt eher, wer hier Halbwissen verbreitet....

alarm67  09.05.2015, 12:35
@schlauundreich

Und wieder in Bezug auf diese Frage absolut falsch. Es gab einen Heckschaden, der wurde nicht nur angesprochen sogar im Vertrag festgehalten. Ein Reparaturbericht ist weder gesetzlich gefordert noch muss dieser dem Vertrag beigefügt werden!

Im Übrigen, noch mal zur ersten schwachsinnigen Antwort: Es lagen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor! Verkäufer will verkaufen, bietet sein Fahrzeug an, Käuferin schaut sich dieses an, wird aufgeklärt, es wird alles im Vertrag festgehalten, Käuferin unterschreibt. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen!

Und wenn man sich ein wenig im Rechtswesen auskennt, unabhängig davon, dass hier keine arglistige Täuschung vorliegt, weiß man, dass man diese in der Regel so gut wie garnicht bzw. sehr schwer beweisen kann, das sind eher seltene Fälle.

imager761  09.05.2015, 13:10
@schlauundreich

...ist der Verkäufer verpflichtet jeden einzelnen Schaden aufzuführen und anzugeben wie dieser repetiert wurde.

"Repetiert"? Der Gebrauch von Fachbegriffen oder Fremdwörtern scheint bei dir reine Glückssache wie Zeichensetzung und Grammtik auch eher wahllos angewendet werden :-O

Kannst du mal einen Rechtsgrund für deine Meinung benennen?



imager761  09.05.2015, 13:03

OMG, glaubst du eigentlich den rechtsirrigen Schwachsinn, den du hier absonderst? Du röhrst hier im Brustton der Überzeugung bei völliger Ahnungslosigkeit rum, dass sich dem Sach- und Rechtskundigen die Fußnägel aufrollen :-O

KantosDjor  09.05.2015, 13:56
@imager761

Leute: das bei dem Auto ist deutlich mehr als ein "Heckschaden"!!! Heckschaden wäre da, was der Käufer angenommen hat, der Schaden hier ist aber weitaus größer, der Schaden erstreckt sich auf den Fahrzeugboden und sogar bis ins Innere, DAS ist kein "Heckschaden"! Allerdings kann da nur ein Anwalt abschließend beantworten.

Er hat den Heckschaden nicht verschwiegen, alle von Dir aufgezählten Schäden deuten auch nicht auf was anderes hin, hätte Frau X mehr wissen wollen, kann man auch fragen oder mit dem Auto vorm Kauf eine zweite Meinung einholen!

Ich sehe hier kein Verschulden oder eine Täuschung des Verkäufers.

schlauundreich  09.05.2015, 12:03

Das ist Schwachsinn hoch drei!

alarm67  09.05.2015, 12:11
@schlauundreich

Stimmt, verstehe nur nicht, warum Du Deinen Schwachsinn selbst bestätigst. Was ich schreibe ist absolut korrekt! Was Du schreibst ist untertrieben dargestellt Schwachsinn hoch drei, eher noch höher!

schlauundreich  09.05.2015, 12:14

Es macht keinen Sinn mit Leuten wie Ihnen zu diskutieren, da fühlt man sich nur schmutzig danach

wäre der Verkäufer durch seine pauschale Angabe "Heckschaden" abgesichert?

Selbstverständlich ist er das. Er muss keine Adjektive verwenden, um "Unfallschaden" oder "reparierter Heckschaden" näher zu beschreiben :-)

Vielmehr wäre es an der Käuferin gewesen, sich über das tatsächliche Ausmaß etwa durch Nachfragen, gar Vorlage der Reparaurrechnung oder Erkundigungen im Zentralcomputer zu vergewissern, bevor sie ein wertgerechte(re)s Kaufangebot abgab oder das des VK leichtfertigt akzeptierte :-O.

G imager761