Unfall mit Fahrrad in stehendes Auto, Stoßstange gestreift

4 Antworten

Ohne Zeugen, Video, Bilder wird das echt schwierig...die Beweislast liegt bei dir und du musst da auf die Einsicht der Eltern hoffen...wenn die sich darauf einlassen, kann das über deren Haftpflicht laufen...

Also der Junge fuhr auf dem Bürgersteig, Du demnach auch und Du bist vorher rückwärts gefahren?

Also die meisten Eltern haben für Ihre Kinder eine Haftpflichtversicherung, die so etwas regelt. Wenn Du tatsächlich rückwärts und auf dem Bürgersteig gefahren bist, dann bekommst Du eine Mitschuld. Sonst haftest Du eventuell aus Betriebsgefahr mit. Ist der Schaden gering, dann wird die Versicherung sich die Mühe nicht machen und Dir einfach alles zahlen.

Und was ist mit dem Burschen? Wenn du Kratzer im Lack hast, dann hat er ja nicht nur die Stoßstange getroffen. Oder meinst du Kratzer an der lackierten Stoßstange?

Rede auf jeden Fall mit den Eltern. Schon mal wegen dem Jungen und evtl. Verletzungen. Manchmal stellt sich erst später noch etwas heraus. Die sollten ihrer Privathaftpflicht einen Schaden melden.

Du hättest Dir wenigstens Zeugen suchen sollen. So kannst Du kaum was machen wenn die Eltern sich auf nichts einlassen.