Auto-Fahrrad-Unfall: Schriftliche Äußerung als Betroffener nötig?

4 Antworten

Auf dem Anhörungsbogen steht ja sicher noch ein bisschen mehr drauf. Zum Beispiel zu welcher Sache du angehört wirst oder?

Dir ist schon klar, dass die Polizei für die Staatsanwaltschaft ermittelt weil hier (zum Glück nur) der Straftatbestand der Sachbeschädigung gegen dich im Raum steht. Solche Verfahren werden im Normalfall von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Trotzdem bedarf es dazu deiner Aussage. Auf Basis dieser Aussagen entscheidet dann der Staatsanwalt. Deine Mithilfe und Kooperation verbessert und hilft.

Das hat rein garnichts mit der Versicherung oder der Regulierung eines Schadens zu tun. Das machen die Versicherungen vermutlich unter sich aus. Als Autofahrer gegen Fahrradfahrer bekommt man fast immer eine Teilschuld an einem Unfall (schon alleine wegen der ungleichen Verhältnisse Auto vs. Fahrrad). Zudem hast du ja auch mit Blinker "angetäuscht" und dich in letzter Sekunde umentschieden und hättest dann bei der Weiterfahrt natürlich vorsichtiger sein müssen. Natürlich kann der Fahrradfahrer nicht nur auf Basis des Blinkens blind losrennen und dir "die Vorfahrt nehem" aber dass dich kein Mitverschulden trifft, davon würde ich an deiner Stelle nicht ausgehen.

Ich würde - auch wenn sich herausstellt dass ich unschuldig bin - den kleinen Schaden an meinem Wagen gar nicht beheben lassen wollen.

Da bin ich etwas anderer Meinung.

Du hattest den Blinker gesetzt und dies bedeutet, dass du auch abbiegen solltest. Tust du es nicht, musst du darauf achten, dass nicht andere davon ausgehen.

Die Schuld trifft dich.

Das ist ganz normal.

Man muss immer seine Aussage nochmal schriftlich abgeben.

Weil die "Aussagen vor Ort" öfters einfach widerrufen werden.