Unfall beim Überholen -wer schuld?

12 Antworten

Im Gegensatz zu den anderen Antworten würde ich da keine Teilschuld sehen. Wenn man selber überholen will, ist klar, dass man dichter auffährt und den Blick konzentriert nach vorne hat.

Außerdem sagt die StVO:

§6 StVO Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.

Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Außerdem ist auf einer Seite eines Verkehrsanwaltes zu lesen:

http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/ueberholen/

"Hat sich auf einer Fahrbahn mit nur zwei Fahrstreifen
eine Fahrzeugreihe gebildet, dürfen Fahrzeuge dieser Reihe in der Regel
nur dann überholt werden, wenn die Lücken zwischen den Fahrzeugen mehr als dem doppelten Sicherheitsabstand entsprechen. Wer überholt, obwohl er sich bei Gegenverkehr zwischen Fahrzeugen einordnen muss, die nur mitdem für sie notwendigen Sicherheitsabstand fahren, kann grob
verkehrswidrig und rücksichtslos handeln.
Jedenfalls ist es eine
vermeidbare Behinderung, wenn ein Fahrzeugführer eine in langsamer Fahrt befindliche Fahrzeugkolonne überholt in der Erwartung, dass ihm
irgendein anderer Fahrer das Einordnen in die Kolonne ermöglichen werde,
und er sich in eine erwartungsgemäß freigemachte Lücke einordnet."

Wer grob verkehrswidrig und rücksichtlos fährt, kriegt meistens die volle Schuld.

der der überholt hat Schuld. Ganz einfach.

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein rowdie Recht bekommt, wenn er an einer nicht übersichtlichen Stelle gefährdend überholt und dann andere Verkehrsteilnehmer verurteilt werden.

Ich denke mal, dass du eine Teilschuld bekommst. Du musst genug Abstand lassen, dass Jemand vor dir einscheren kann, lässt du diesen Abstand nicht, dann bekommst du auf jeden Fall eine Teilschuld.

Außerdem frage ich mich, wie man Jemand, der vor einem einscheren will, nicht sehen kann. Da wird geklärt werden müssen, ob du abgelenkt warst - die Teilschuld, wird dann größer ausfallen.

Wenn du ihn nicht reinlässt , dann hast du nicht hingeschaut , zu wenig abstand gelassen oder einen Unfall in Kauf genommen und wirst mit einer teilschuld rechnen müssen
Aber um das beurteilen zu können müsste das Beispiel konkret sein,
Da es in so einem Fall meist mehrere verschiedene Schilderungen des falls gibt

Der entscheidende Faktor wird aber dein abstand zum Vordermann sein
Wenn der verunglückte angibt das in die Lücke nichtmal ein Auto gepasst hätte

claushilbig  02.09.2017, 00:12

Wenn du ihn nicht reinlässt , dann hast du nicht hingeschaut ,

Na und? Seit wann ist man verpflichtet, dauernd den Rückspiegel zu schauen?

Dave0000  02.09.2017, 14:25

Aber man ist verpflichtet genug Platz zum Vordermann zu lassen so das dort auch ein Auto reinpasst das man vielleicht nicht im Rückspiegel gesehen hat

Wahrscheinlich hast du eine Teilschuld, vorausfahrendes Fahren ist die Devise.

Aber Strafmaß entscheidet das Gericht.

Dietmarrrr888  23.08.2017, 15:46

Immer schön vorausfahrend Schauen! ;P