Umzug ALG2 in "unangemessene" Wohnung

8 Antworten

Schlimmstenfalls kann Dir passieren, dass sie bei einer Kontrolle mitbekommen, dass Du mit einer anderen Person, die nicht im Leistungsbezug steht, zusammen wohnst.

Das nennt sich Bedarfsgmeinschaft und deren Einkünfte würden bei Deinem Bezug angerechnet.......

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 10:01

Wohngeimeinschaft ≠ Bedarfsgemeinschaft

Kometenstaub  06.05.2015, 10:02
@thelastofusss

Sorry, aber eine Wohngemeinschaft in einer Wohnung mit 33 qm nimmt einem niemand ab.

Atzec  06.05.2015, 10:05
@Kometenstaub

Das ist aber ach nicht ausgeschlossen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 10:05
@Kometenstaub

die Quadratmeterzahl ist irrelevant, da ja jeder sein eigenes Zimmer hat.

Kometenstaub  06.05.2015, 10:07
@thelastofusss

Bei 33 qm?  Plus Flur, (Küche) und WC?

Na, Du musst es ja wissen. Ich wollte nur drauf hinweisen, dass es Kontrollen geben kann.....

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 10:13
@Kometenstaub

ja, bei 33qm. nicht ideal, aber besser als nix.

Kometenstaub  06.05.2015, 10:14
@thelastofusss

Ist Ok :-)

Viel Spaß in Köln aus Berlin

schleudermaxe  07.05.2015, 14:24
@thelastofusss

.... das eigene Zimmer ist doch völlig egal, denn laut Frage wird ja zusammen gewohnt, oder lese ich heute schlecht? Und da das ja hier schon steht, kennt das Jobcenter das doch auch.

Das Amt muss die für Köln gültigen angemessenen Kosten der Unterkunft ohne Wenn und Aber zahlen. Eine rechtliche handhabe, auf die Kosten der bisherigen Wohnung zu verweisen, hat das Amt rechtlich beanstandungsfrei nur bei einem Umzug innerhalb einer Stadt, nicht jedoch bei einem Umzug in eine andere Stadt. Umzugskosten muss das Amt natürlich ebensowenig tragen wie die kaution. Für die kaution käme aber ein Darlehen in Betracht, welches man monatlich abstottert.

Die Kosten der Wohnung werden logischerweise durch 2 geteilt. Das Amt übernimmt also nur die Hälfte, da ja eine weitere Person dort wohnt, die keinen ALG 2 Anspruch hat.

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 10:09

 

kannst du mir vielleicht sagen wie viel das in meinem Fall konkret wäre?

http://www.die-keas.org/kdu der link vielleicht als orientierungshilfe.

danke schon mal für deine hilfe, musste mich bis jetzt noch nicht mit der materie auseinandersetzen und bin deswegen etwas ratlos

Atzec  06.05.2015, 10:14
@thelastofusss

In Relation zu den aus deinem link hervorgehenden "angemessenen Kosten der Unterkunft in Köln" geht eigentlich hervor, dass die dir stumpf die Hälfte der KdU zahlen müssen. Also 245 Euro. Dabei kommt das Amt ja sogar auch sehr günstig weg.

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 10:19
@Atzec

das wäre traumhaft. hab morgen nen Termin bei meinem SB und danach bin ich hoffentlich was schlauer.

DerHans  06.05.2015, 13:42
@Atzec

In dem Fall könnte aber auch "vorsorglich" die Leistung eingestellt werden, weil die Vermutung einer BG nahe liegt. Man will ja nicht, dass zu hohe Rückforderungen entstehen.

das gilt dann, bis durch eine Ortsbesichtigung dieser Verdacht ausgeräumt worden ist.

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 14:33
@DerHans

falls es zur Einstellung der Zahlung kommen sollte gehts ab vors SG!  eine Ortsbesich

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 14:38
@thelastofusss

 eine Ortsbesichtigung ist in sofern witzlos, als dass die bereitschaftfinanziell füreinander einzustehen (was ja genau das ist was eine BG ausmacht) nicht mit bloßem Auge wahrgenommen werden kann :) 

Also eins ist klar es wird nur die Höhe der bisherigen Miete gezahlt, auch wenn die neue Wohnung teurer ist. Wenn sie eine Wohung für 33 Qm anmieten und aber die Kaltmiete  und Warmmiete so hoch sind wie eine für 2 Personen 60 Qm wird das in der Regel nicht bezahlt. Da ja die Kaltmiete viel zu hoch ist für 33 Qm. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Auch wird geprüft ob sie nicht doch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Es wird nur die angemessende Miete für 33 Qm durch zwei gezahlt.

Claud18  08.05.2015, 13:11

Bei Umzug in eine andere Stadt gilt das nicht, da jeder Ort seinen eigenen angemessenen Wohnraum festlegt und auch die Mieten unterschiedlich sind. Da gab es schon mal vor Jahren ein Gerichtsurteil bei einem Berliner, der in die bayrische Provinz zog und nach einiger Zeit wieder zurück. Da wollte das betreffende Berliner JobCenter nur noch jene Kosten für die Unterkunft übernehmen, die dieser auf dem bayrischen Dorf gezahlt hatte. Der Hartz-IV-Empfänger zog vor Gericht und bekam recht. Die freie Wahl des Wohnorts ist ein Grundrecht, und eine derart billige Wohnung wie auf dem Dorf bekam man schon damals in ganz Berlin nicht. Also musste das JobCenter die Kosten für eine angemessene Berliner Unterkunft übernehmen.

Wenn du im Leistungsbezug bist, musst du solche Vorhaben VORHER beantragen und genehmigen lassen. Es kann dir auch passieren, dass erst einmal gar nichts bezahlt wird. Eine Wohnung mit 33 qm ist ja gar nicht für zwei Leute geeignet, die lediglich eine Wohngemeinschaft bilden. Dabei wird wohl als erstes eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden.

thelastofusss 
Fragesteller
 06.05.2015, 14:41

wie oben gesagt: wenns kein geld gibt gehts ab zum SG. warum soll eine 33qm große wohnung denn nicht wg-tauglich sein? es gibt getrennte zimmer.

unterstellen können die herrschaften viel und dann werde ich widerlegen.

naadann  10.05.2015, 21:18
@thelastofusss

das wirst du wohl nicht widerlegen können oder ist das eine 3-raumwhg. mit zimmern mit eigenem bett, eigenem schrank etc? unglaubwürdig.

... und das alles soll das Jobcenter schlucken? Glaube ich nicht. Zusammen wohnen bedeutet hier bei uns gegenseitige Stütze und nur wenn dann noch eine Unterdeckung da ist, wird gesponsert. Und da ja Geld vorhanden ist (Umzug, Schönheitsreparaturen, Erstausstattung) wird das Jocenter wohl kritisch prüfen. Viel Glück.

Claud18  08.05.2015, 13:13

Bei einer WG kommt keinesfalls einer für den anderen auf (ich würde mich hüten, für einen säumigen Kumpel die Miete zu bezahlen, und Krach schlagen würde ich auch, wenn er sich aus meinem Kühlschrankfach bedient).