Hartz 4 und neue Wohnung höher als die Mietobergrenze?

6 Antworten

Selbst wenn du nur 30 € über der Angemessenheit liegen würdest, würde das Jobcenter im Regelfall keine Zusicherung für die Kostenübernahme geben, weil es sich damit verpflichten würde die unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zu tragen und auch eine evtl.spätere BK - Nachzahlung zu übernehmen.

Deshalb wirst du diese Zusicherung nicht bekommen, selbst wenn du bereit bist den Differenzbetrag selber zuzuzahlen.

Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. schon eine Wohnung bewohnen würdest und schon KDU - vom Jobcenter bekommen würdest, dann könntest du auch ohne diese Zusicherung im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters umziehen, aber auch dann würdest du sicher finanzielle Nachteile haben.

Du würdest dann erst einmal keine finanzielle Hilfe für den Umzug bekommen, für evtl.Renovierungen würde es auch nichts geben, ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde es auch nicht geben, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste dann auch selber gezahlt werden und du würdest max.deine alte bewilligte KDU - weiter bekommen, sollte die neue höher als die alte sein.

So könnte dann theoretisch noch eine höhere eigene Zuzahlung auf dich zukommen und nicht nur diese 130 € die über der Angemessenheit für 1 Person liegt.

Ganz ehrlich, das wird nix. Irgendwofür sind solche Obergrenzen ja da. Wenn man die um einen derart hohen Betrag mal eben überschreiten dürfte, würden solche Limits wirklich keinen Sinn machen.

Richi008  22.06.2020, 15:11

es ist von Einzelfall zu Einzelfall anders.

der Fragesteller ist bereit selbst den nicht übernehmbaren Teil der Miete selbst zu zahlen.

unter diesen Voraussetzungen kann das Jobcenter dem zustimmen.

klar hast du recht das es sein kann das das Jobcenter gnadenlos ablehnt , aber es gibt auch noch die Möglichkeit der Bewilligung.

Kittyhawkins  22.06.2020, 15:13
@Richi008

Wenn eine solch hohe Differenz problemlos gestemmt werden könnte, würde sich mir allerdings die grundsätzliche Frage der Bedürftigkeit stellen. 🤔

Richi008  22.06.2020, 15:14
@Kittyhawkins

so wie ich es gelesen habe , werden 170€ per Nebenjob dazu verdient. Daraus kann dann der Rest von der Miete gezahlt werden.

wushelse  22.06.2020, 22:11
@Richi008

das jobcenter wird dem aber nicht zustimmen, da es weit über dem bedarf liegt. somit werden auch alle anderen dran hängeden dinge abgelehnt. sprich sie kann umziehen, aber bekommt nicht mehr als dato

Richi008  22.06.2020, 22:11
@wushelse

Und das weißt du woher ?

wushelse  22.06.2020, 22:23
@Richi008

sagte ich doch bereits. nächstes problem wird kommen wenn betriebskostennachforderungen kommen sollte, die dann auch aus eigener tasche bgeleistet werden dürfen.

Unter dieser Voraussetzung bekommt dein Mann aber gar keine Arbeitserlaubnis. Die Einreise direkt in das deutsche Sozialsystem ist unerwünscht und wird NICHT gefördert.

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 14:42

Doch. Er bekommt sein arbeitserlaubnis direkt. Da das eine Familienzusammenführung ist. Er wird erstmal sein Integrationskurs hierbesuchen, deutsch lernen b2 und nebenbei aber auf teilzeit jobben wollen (!) Mein mann liebt es zu arbeiten. Keine arbeit ist nix für ihn.

DerHans  22.06.2020, 14:45
@Rose3504

Die Sprachkenntnisse muss er bereits belegen, wenn er den Visum-ANTRAG stellt.

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 14:47
@DerHans

Hat er super gemeistert dort. Mit 90 von 100 Punkten sein A1 Deutsch-Kurs vom GOETHE INSTITUT abgeschlossen und sein deutsch zertifikat bekommen und sein visum beantragt.

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 14:44

Und drücken Sie mir bitte die Daumen, dass ich bald als Vollzeotkraft gesetzt werde und wir auxh mein Mann nicht in das sozialsystem springen MÜSSEN. Danke .

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 14:44
@Rose3504

*eingesetzt

nicht viel.

Anträge stellen, Begründungen einreichen, wenn das Amt das nicht übernehmen kann auch. Du musst gucken, dass du du notfalls das selber zahlen kannst - also den Aufpreis.

Den dir zustehenden Wohnungsbetrag bekommst du ja, zumindest war es mal so. Erkundige dich genau.

Und was bald ist, interessiert hier die Behörden nicht. Welche Rechte dein Mann haben könnte, ist momentan irrelevant, allerdings kannst du recherchieren und nachfragen. Eventuell gibt es dann was. Und du brauchst nur die Übergangszeit zu regeln irgendwie.

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 14:39

Genau das würde ich ja machen, aus eigener tasche zahlen und wenn bald mein mann da ist , dann ist gut. Ich bekomme ja sowieso dank dem Minijob noch 170 Euro dazu, und würde diese dann in die Miete zahlen.

Elizabeth2  22.06.2020, 14:42
@Rose3504

bitte erkundige dich aber selber - meine kenntnisse sind nicht von 2020.

Am besten recherchierst du im internet, ich habe von Behörden (nicht unbedingt Arbeitsamt) schon oft falsches gesagt bekommen. Dann muss man echt nachhaken. Und damit kommen auch.

Bereite dich gut vor dann, falls du Einspruch einlegen musst.

nein das würde das jc nicht akzeptieren. du müsstest den überbetrag aus deinem regelsatz selbst bezahlen.

weiterhin bekommst du kein kautionsdarlehen, keine umzugskosten, keine erstausstattung wenn notwendig, da du keine zusicherung hast.

Rose3504 
Fragesteller
 22.06.2020, 15:00

Super danke ! Würde es auch aus eigener Tasche ERDTMAL zahlen für eine kurze zeit, kein problem :(

Richi008  22.06.2020, 15:13
@Rose3504

stell den Antrag auf Übernahme und schau was passiert. Mache dem Jobcenter klar das du bereit bist den nicht übernehmbaren Teil der Miete selbst zahlen zu wollen/können.

wushelse  22.06.2020, 22:10
@Richi008

deswegen bekommt sie trotzdem keine zusicherung

Richi008  22.06.2020, 22:10
@wushelse

und das weißt du woher ?

wushelse  22.06.2020, 22:17
@Richi008

weil es so in den richtlinien steht - tägliche erfahrung

Richi008  22.06.2020, 22:19
@wushelse

Das es jedoch aber auch eine einzelfallentscheidung ist , ist dir auch bewusst ?

wushelse  23.06.2020, 12:14
@Richi008

das ist völlig uninteressant. es liegt über den kdu richtlinien und damit ist der fall abgeschlossen und nix weiter zu entscheiden als ablehnung. was nicht heißt, dass die personl aus eigener tasche nicht trotzdem umziehen darf.