Umsatzsteuernachzahlung Kleinunternehmer 50000 Grenze überschreiten.

6 Antworten

Das solltest Du am besten mit der Sachbearbeitung direkt im Finanzamt klären, es bringt Dir nichts, wenn Du hiere eine Antwort bekommst. Denn das letzte Wort hat das Finanzamt...

Also, geh da direkt und so schnell wie möglich hin, danach wirste schlauer sein! :)

wurzlsepp668  30.04.2015, 14:04

Grundsatz: gehe nie zu Deinem Fürsten, wenn er Dich nicht gerufen hat .....

Hier ist ein Steuerberater / Rechtsanwalt mit Fachrichtung Steuerrecht einzuschalten

Es ist richtig, dass das Finanzamt bei Umsatzsteuer keine Ratenzahlung erlaubt.

Eine Nachfrage beim Finanzamt scheidet definitiv aus, da das Finanzamt ist hier der falsche Ansprechpartner ist (die Antwort vom Mitarbeiter kenn ich schon: Ja, Umsatzsteuer ist zu zahlen, bitte Erklärung unverzüglich einreichen, ansonsten erfolgt Anzeige wegen Steuerhinterziehung)

Auch wenn es Geld kostet:

Such Dir einen Steuerberater.

Dieser kann evtl. prüfen, ob für das Jahr 2014 nicht doch noch die Regelung des § 19 USTG greift. (es handelt sich im Gesetz ja um einen voraussichtlichen (!!!) Umsatz).

Außerdem kann der StB eine Fristverlängerung an das Fizamt geben, sodaß die Erklärung nicht am 31.05 vorliegen braucht, sondern evtl. erst im September oder sogar noch später (ich reiche gerade die letzten aus 2013 ein ....)

Ab dem Jahr 2015 gibts keine Diskussion, da greift die Regelbesteuerung (ich hoffe, Du hast die Ist-Versteuerung beantragt ....)

Diese Angelegenheit ohne Steuerberater zu lösen kostet meines Erachtens um einiges mehr als der Steuerberater kostet

Nein, Du musst für 2014 keine Umsatzsteuer nachzahlen. Wenn man unsicher ist, hilft ein Blick ins Gesetz.

   wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Du hast Dir klare Gedanken gemacht und hast errechnet unter 50.000,- zu bleiben. Das ab dem 9. Monat die Umsätze explodieren würden, konntest Du ja im Januar nicht ahnen.

Kein Problem, alles in Ordnung. Ab 2015 Regelbesteuerer und Du machst das ja.

Also alles klar, keine Panik.

bei der 50000 Grenze geht es darum ob du diesen Betrag voraussichtlich übersteigen wirst. Wenn du das ungeplant tust dann passiert nichts und du musst erst ab dem nächste WJ (2015) USt zahlen. Wenn dir das aber shcon zum anfang des WJ bewusst sein kann dann musst du auch schon in (2014) zahlen.

D.H wenn du dem FA logisch darlegen kannst das du unerwartet über die 50000 gekommen bist dürftest du für 2014 noch nicht USt-pflichtig sein

wfwbinder  01.05.2015, 05:38

DH, genau richtig.

Du solltest dringend einen Steuerberater aufsuchen!!!