Umlagefähige Kosten und Vorauszahlungen in Steuererklärung angeben, trotz Verwaltung?

1 Antwort

Wenn du dir mal die Positionen der Anlage V genauer anschaust, ist die Frage selbsterklärend. Denn dort findest du die Umlagen (Nebenkosten), die du vom Mieter als Einnahmen bekommst, separat aufgeführt. Und bei den Werbungskosten findest du diese laufenden Kosten auch separat.

Du hast recht, dass es sich unter dem Strich ausgleicht, was du an Nebenkosten bekommst und was du zahlen musst. Jedoch gleicht sich das nicht im gleichen Steuerjahr aus, sondern erst immer 1 Jahr versetzt, nachdem der Mieter die Nebenkostenabrechnung des Jahres bekommen hat. Daher muss das getrennt aufgeführt werden. Und zweitens, sind Betriebskosten zum Teil aufzuteilen. Beispielsweise muss der Mieter den Hausmeister nicht komplett bezahlen, soweit dieser auch Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten ausführt.