Umgangsrecht Vater für Neugeborenes
Hallo zusammen,
meine Stieftochter (18) ist nach einem unschönen Jahr in dem es viel Streit gab reumütig zu uns zurück gekehrt. Mit dickem Bauch. Die Trennung vom Vater (18) des Kindes verläuft alles andere als schön. Er setzt ihr sehr zu indem er ihr wegen jeder Nichtigkeit mit einem Anwalt droht: Sie muss ihm sagen wo sie sich aufhält, ist ja schließlich sein Kind in Ihrem Bauch. Sie schulde Ihm noch Geld das Sie angeblich von Ihrem gemeinsamen Konto genommen hat. Sie beleidige ihn und unterstellt ihm Sachen. Dann wieder Sie muss einen Vaterschaftstest zahlen.
Auf der einen Seite sagt er: er will sich um das Baby kümmern unter der Woche 1-2 Tage damit die Mutter ihre Ausbildung fertig machen kann, dann keine 10 Minuten später kommt das: das alles Null und Nichtig sei.
Wir würden nun die Betreuung des Babys für das erste Jahr Familienintern regeln bis das Baby in die Krippe gehen kann. Natürlich würden wir den Vater mit einbeziehen, aber das muss dann gesichert sein das er das auch macht. Ansonsten würden wir es ohne den Vater regeln aber dann sieht er die kleine halt kaum, was ich für das Baby schade fände.
Natürlich droht er nun, das wenn er die kleine nicht bekommt er einen Anwalt einschaltet. Aber ich kann mich nicht von der Arbeit befreien lassen und im nächsten Moment sagen ich komm doch wieder arbeiten...... Entweder oder.....
Nun zu meiner Frage: Welche Rechte hat der Vater des Kindes? Ab welchem alter kann er verlangen das die Kleine über das Wochenende bei ihm ist? Kann er verlangen das er wie es ihm passt die kleine unter der Woche bekommt und wir alle springen müssen wenn er das möchte?
Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus? Da die zwei lediglich ein Jahr zusammen waren und ein vernünftiges reden (zumindest derzeit) mit ihm nicht möglich ist, ist das Sorgerecht dann trotzdem geteilt? Oder kann/muss die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen.
Nicht falsch verstehen ich halte eine Vater Kind Beziehung für immens wichtig, aber das muss für alle im vorhinein geregelt sein. Und wenn er weiter solchen Terror macht, ist es vielleicht besser wenn er das Kind erst mal nur für ein paar Stunden am Tag mal bekommt und wir die Betreuung ohne ihn regeln. Was ja nicht heißt das er sie gar nicht sehen soll.
Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle lehnt er ab.
Vielen Dank
10 Antworten
Wenn das Kind geboren wird, hat in diesem Fall alleine die Mutter das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er hat also überhaupt nichts zu bestimmen, was das Kind angeht. Ebensowenig hat er deiner Tochter irgendwelche Vorschriften zu machen, wo sie sich aufhält und was sie tut. Es wäre in der Tat sehr schade, wenn das Kind keinen Kontakt zum Vater haben würde, aber bei dem Hin und Her wäre es am Ende besser das Kind vor diesen Streitigkeiten zu schützen.
er hat mit der unterschrift der vaterschaftsurkunde anrecht auf gemeinsames sorgerecht. entweder erklärt die mutter dies mit dem vater beim jugendamt oder er holt es sich in kurzer zeit beim familiengericht.
ihr seit in der angelegenheit der eltern nicht involviert. es betrifft nur die kindesmutter. der vater hat nach vaterschaftsanerkennung das anrecht auf das gemeinsame sorgerecht und das recht auf umgang. das beinhaltet 3-5 nachmittage die woche für 3-5 stunden am günstigsten mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so oder montag, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. dieser umfang an umgang kann ihm gewährt werden ab dem moment wo das kind abgestillt wird, ansonsten so ca. ab 6-8 monate.
wenn die kindesmutter die betreuung nicht gewährleisten kann, spricht auch nichts dagegen, dass der vater in elternzeit geht und das kind zu sich holt. die mutter des kindes hat dann umgangsrecht. das müssen die eltern unter sich klären und ihr als großeltern solltet euch da sehr weit zurückhalten und die eltern ermutigen ihre dinge zu klären.
die frage ist also, wie stellt sich der vater die versorgung seines kindes vor. wo möchte er das sein kind aufwächst, was möchte die mutter? nicht was möchtet ihr als eltern...
natürlich involviert ihr euch, weil ihr das beste für die tochter wollt. habt ihr nicht daran gedacht, dass mutti dann erstmal einige monate oder ein jahr in elternzeit geht um zur ruhe zu kommen mit dem minI? dann eine tagesmutter sucht und von dort aus wieder in die ausbildung startet? dann gibts auch kein betreuungsnotstand.
wenn kv also derzeit verquere ansichten hat, würde ich ihn bis zur geburt kalt stellen. kann deine tochter das? nummer im handy sperren, whatsapp sperren für ihn und sendepause einkehren lassen...
ich vermute das er nur heiße luft leiert weil er keine kontrolle über das mädel hat. könnte das in die richtung gehen? erstmal hat er bis zur geburt garnix zu melden. dann darf er zur vaterschaftsanerkennung wieder antreten und bei der beistandschaft des jugendamtes seine unterlagen zur unterhaltsberechnung abgeben.
den umgang würde ich so klären, dass er den nachmittags nach euren schichten wahrnehmen kann. übrigens gibts auch tagesmütter die kinder schon ab 8 wochen nehmen. wenn sie also nach dem mutterschutz direkt wieder arbeiten will/muss. darüber könnte sie sich mal beraten lassen in ihrer umgebung.
ansonsten kann sie auch mal bei www.allein-erziehend.net reinschauen wenn sie mag. vielleicht wird man ihr da helfen ein dickeres fell anzulegen kv gegenüber. selbst mit sorgerecht hat er über ihr privatleben keine auskunftsrechte.
Der Kindsvater kann ja die Mutter besuchen.
Ein Neugeborenes würde ich als Mutter nicht aus der Hand geben.
warum nicht? warum besucht die km nicht den kv? warum sollte er ein neugeborenes aus der hand geben?
Die Mutter hat in diesem Fall das alleinige Sorgerecht auch wenn der Partner als Vater in der Geburtsurkunde steht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt allein ihr, aber der Vater hat ein Umgangsrecht, das bedeutet das er die kleine im Beisein dritter (Mutter, Großeltern oder oder oder) sehen darf. Er hat NICHT das recht die kleine zweimal im Monat für sich allein zu beanspruchen da das neugeborene vor allem besonders auf die Mutter angewiesen ist. Bei den Feinheiten wolltet ihr zum Jugendamt oder Familiengericht. P.s: es ist nicht besonders gesund wenn der Vater die Streitigkeiten der Mutter auf dem rücken des Babys austrägt. Das kleine bekommt sehr wohl schon mit was da abgeht, auch als ungeborene merken die Würmer ganz genau was mama gerade beschäftigt. Liebe grüße und viel Glück der kleinen von mama Yvonne und baby Eva inside (30 SSW)
wenn der vater das gemeinsame sorgerecht haben möchte, dann wird er es bekommen. dann haben beide das gemeinsame abr. er hat umgangsrecht und hat diesen allein, ohne aufsicht. wenn er diesen nicht bekommt, wird wieder ein gericht bemüht werden und muss die kindesmutter dazu verurteilen.
Wendet euch an das Jugendamt, oder einen Anwalt, damit ihr wißt, wie ihr dran seid!
Da die Kindsmutter nun erstmal bei uns wohnt, sind wir leider doch involviert. Und da die Mutter erstmal Ihre Ausbildung zu ende machen soll, müssen wir uns jetzt was überlegen wie wir das am besten machen.
Leider hat der Kindsvater nur die Vorstellung sich alle zwei Tage um zu entscheiden was die Betreuung des Kindes angeht. Ich kann aber nicht alle paar Tage bei meinem Arbeitgeber anklopfen wie es denn mit kurzfristiger Stundenreduzierung bei mir aussieht.
Die Kindsmutter geht jetzt erstmal auf jeden Fall zum Jugendamt und lässt sich beraten. Dann wird sie weiter sehen müssen. Bis Februar nächstes Jahr muss das Baby betreut werden, da sie auf keinen Fall die Ausbildung unterbrechen will. Sie hat angst das sie dann den Anschluss verliert.
Mir ging es einfach nur darum wenn er weiter so "rumspinnt" was er für rechtliche Ansprüche hat. Nicht darum dem Vater sein Kind zu nehmen. Denn er drohte ja bereits mehrmals mit Anwalt.....
Und insoweit hoffe ich einfach das die zwei sich zusammenraufen und einen Weg finden mit dem alle drei zufrieden sind und wir als Großeltern einfach Großeltern sein dürfen.