Überweisung eigene GmbH an Gesellschafter?

1 Antwort

Überhaupt kein Problem !

Erstattung von Auslagen ist steuerlich nicht relevant, egal ob die Zahlung einen Umweg über Kreditkarte, Bargeld oder ein anderes Konto genommen hat.

Ähnlich wie eine Spesenabrechnung: Kosten sind Kosten der Firma, der Mitarbeiter zahlt und bekommt das Geld zurück. Nur zu beachten für den Vorsteuerabzug sind die Anforderungen an die Rechnung, die muss auf die GmbH lauten, sonst ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig.

Eine simple Abbuchung würde ich auch nicht als "In.Sich" Geschäft sehen, da muss man die Gesellschaftervertrag betrachten, ob ein Geschäftsführer alleine Geschäfte mit sich abmachen darf: Darlehen an die Firma, eigenes Gehalt festsetzen, Dinge an die Firma verkaufen. Aber §818 BGB definiert das In Sich Geschäft nicht als solches, wenn es nur um "die Erfüllung einer Verbindlichkeit" handelt.

Bei kleinen GmbHs kann man auch die Beschränkungen des 181 im Gesellschaftervertrag aufheben, dann darf man alles ohne Gesellschafterbeschluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung