Überstunden im minijob?
Hallo
Ich habe letztes Jahr einen Minijob angefangen und ca 60 überstunden angesammelt. Mein arbeitgeber hat mir immer gesagt er kann sie mir nicht auszahlen da ich sonst in die steuern rutschen würde. Da ich jetzt aber gekündigt habe aufgrund von Umzug, würde ich gerne wissen ob er sie mir trotzdem auszahlen muss? Ebenso habe ich noch 10 Tage urlaub übrig. Muss er mir diese auch auszahlen? (obwohl minijob?) Liebe grüsse.
2 Antworten
Wurden sonstige flexible Arbeitszeitregelungen vereinbart und somit Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten geführt, kann auch in einigen Monaten über 450 Euro verdient werden, Sofern bei einer 12-monatigen ununterbrochenen Beschäftigung der Jahresverdienst von 5.400 Euro eingehalten wird, handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Jahresverdienstgrenze aus dem gezahlten Verdienst und den Guthabenstunden auf dem Arbeitszeitkonto zusammensetzt.
Übersteigt der Jahresverdienst jedoch 5.400 Euro, weil sich dein Verdienst durch Mehr-bzw. Überstunden in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt. Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen. War die Überschreitung des Verdienstes jedoch vorhersehbar, liegt ab dem Zeitpunkt des Erkennens der Überschreitung der Verdienstgrenze Sozialversicherungspflicht und damit auch individuelle Lohnsteuerpflicht vor.
Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich jeder Verdienst aus einer Beschäftigung zu versteuern und auch geleistete Tätigkeit zu entlohnen ist. Im Minijob können jedoch die Arbeitgeber zwischen Individualbesteuerung (nach deiner Lohnsteuerklasse ) oder Pauschalbesteuerung wählen. Auch geleistete Überstunden sind auszuzahlen, sofern sie nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Bleibt ein Urlaubsanspruch über das Kündigungsdatum hinaus bestehen, muss auch ein Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Abschließend empfehlen wir dir, dich mit arbeitsrechtlichen Fragen an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden. Dieses erreichst du Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Mein arbeitgeber hat mir immer gesagt er kann sie mir nicht auszahlen da ich sonst in die steuern rutschen würde...
Kommt drauf an:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=8F2C54AC076FD32B215348C9502DE4EC
Gruß siola55