Übernimmt Jugendamt einen Teil von Wohnungskosten?
Ich habe eine wichtige Frage. Ich bin 16 Jahre alt und möchte in naher Zukunft in eine eigene Wohnung ziehen. Bevor jetzt jemand damit ankommt, dass man mit 16 zu unreif und unfähig wäre, alleine zu wohnen, muss ich widersprechen. Ich finde mich seit Jahren alleine in unserem Haushalt zurecht, da meine Mutter sich (dank meinem Stiefvater) von mir abgewendet hat und beide nichts mit mir zu tun haben wollen. Ich werde regelmäßig mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass meine Mutter nicht mehr lange darauf wartet, dass ich ausziehe. Da ich aber erst 16 bin, meine Psychologin nichts auf die Reihe bekommt und ich meinen Termin beim Jugendamt erst in einigen Wochen habe, würde ich hier gerne wissen ob jemand Erfahrung damit hat, minderjährig in eine eigene Wohnung zu ziehen, und ob das Jugendamt bestimmte Kosten übernehmen würde. Mich würde es interessieren wie man das bei Jugendlichen die zu Hause nicht zurechtkommen (und kein eigenes Geld verdienen) gehandhabt wird. Ob man vielleicht das Kindergeld, was mein Vater meiner Mutter jeden Monat zahlt, für sich beanspruchen kann o.ä) Zu meinem Vater kann ich auch nicht ziehen, da er leider zu wenig Einkommen hat um mich zusätzlich zu ernähren. Ich würde mich über ehrliche und hilfreiche Antworten freuen.
6 Antworten
Deine Eltern müssen dich finanziell unterstützen. Hast du schon einen Termin beim Jugendamt gemacht. Den bekommst du ja kurzfristig und kannst das dann mit denen besprechen.
Jugendliche, die zu Hause nicht mehr zurecht kommen, werden in eine Wohngruppe verbracht.
Dort kann der Jugendliche beweisen, ob er schon alleine leben kann oder nicht.
Der Unterhalt von Deinem Vater und das Kindergeld würden dann ans Jugendamt gehen.
Wenn Du zu Deinem Vater ziehst, dann müßte dieser keinen Unterhalt mehr zahlen und hätte Anspruch aufs Kindergeld.
Plus die Mutter müßte Unterhalt an ihn zahlen.
Das wäre doch mehr als ausreichend Geld.
Wenn das Jugendamt auch nur einen Cent für Dich bezahlen soll, muß Deine Mutter erst mal einen Jugendhilfenantrag stellen (sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber die ist aus der Schilderung nicht erkennbar) . Und dann versucht man erst mal alles, damit Du zu Hause wieder klar kommst - bevor man darüber nachdenkt, Dich woanders einzuquartieren. Und das wird dann keine eigene Wohnung, sondern ein Kinder- und Jugendheim oder eine Jugend-WG mit Betreuern sein. Und die Regeln, die in so einer Einrichtung herrschen, werden Dir vermutlich nicht wirklich schmecken.
Der Freund bekommt aber kein Geld vom Jugendamt, sondern Ausbildungsvergütung und BAB oder BaföG.
Die Bescheinigung Deiner Psychologin kann natürlich echt weiter helfen, daß Du in einer Einrichtung wohnen kannst und man es nicht erst mit Erziehungshilfen versucht. MUß es aber nicht.
Auf die Einzelheiten musst du wohl warten, bis du den Termin hast.
Ja, es geht. Eventuell wirst du aber eine Wohnhilfe (oder wie das heißt) zugewiesen, als o eine Wohngemeinschaft. da Jugendamt zahlt eher nix dazu, deine Eltern sind aber Unterhaltspflichtig.
Wenn du ohne Hilfe des Jugendamtes in eine eigene Wohnung ziehst, fühlt sich das Jugendamt auch nicht mehr zuständig, weil du dann ja vollendete Tatsachen geschaffen hast.
Wenn deine Mutter mit deinem Auszug einverstanden ist, muß sie dir - genauso wie dein Vater - Barunterhalt leisten. Auch muß ein Elternteil den Mietvertrag unterschreiben und du erst mal einen Vermieter finden, der an dich vermietet.
Was machst du? Gehst du zur Schule oder bist du in Ausbildung? Eine eigene Wohnung ist ebenfalls nicht zwingend notwendig. Ein WG-Zimmer würde auch ausreichen.
Stell dir das alles nicht allzu einfach vor und übereile nichts.
Meine Psychologin hat eine Bescheinigung eingereicht, die besagt, dass es für mich nicht möglich sei, bei meinen Eltern zu leben. Und wenn ich z.B für eine Ausbildung in eine andere Stadt müsste, würde ich auch eine Unterkunft bekommen, ein Freund von mir hat mit 17 eine eigene Wohnung