Übergabeprotokoll bei Einzug nicht, aber bei Auszug!

7 Antworten

Wenn seinerzeit bei der Übergabe ein Protokoll erstellt wurde und Deine Mutter erhielt keine Kopie, hat das Protokoll keine Beweiskraft.Was heißt, Deine Mutter war bei der Übergabe nicht dabei. Wem gegenüber machte der Vermieter die Aussage mit der Gründlichkeit? Es gilt nur das, was er zu ihr sagt und was im Mietvertrag steht. Es gibt einen normalen Verschleiß, also ein "Abwohnen", das der Vermieter hinnehmen muß. Bei ein paar Monaten ist das so eine Sache. Auf jeden Fall soll sie sich schriftlich wehren und in dem Schreiben festhalten, dass bei Einzug kein Protokoll erstellt wurde. Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter sauer ist, dass der Wochnungswechsel nach so kurzer Mietdauer erfolgt.

Maximilian112  29.09.2011, 16:40

Ihre Kaution wird sie sich aber vermutlich einklagen müssen. Denn darauf läuft es ja hinaus.

XtraDry  29.09.2011, 17:14

Wie zu lesen wurde bei der Übergabe KEIN Protokoll erstellt. Weder ein Protokoll noch ein Kopie davon sind Pflicht...

heimwerker  29.09.2011, 20:40

@Anna: ein unterschriebenes Protokoll, wenn es denn existiert hat immer Beweiskraft. Egal ob der Mieter eine Kopie erhalten hat oder nicht. Abwohnen, dieser Begriff taucht immer wieder auf. Im mietrechtl. Sinne gibt es diesen Begriff nicht. Bei fehlenden Gegenständen kann auch nicht von vertragsgemäßen Gebrauch gesprochen werden. MfG

Janka3 
Fragesteller
 30.09.2011, 10:39

Muß ein bißchen ausholen: "Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter sauer ist", nein er ist ein absolutes Ars....!!! Der Vermieter hat sich so einiges geleistet bei meiner Mutter. Meine Eltern sind zusammen in die Wohnung eingezogen. Mein Vater ist in dieser Wohnung verstorben. Ich habe ihn zusammen mit meiner Mutter bis zum Schluß gepflegt.

Der Vermieter wollte Geld für das vor Einzug neu gemachte Badezimmer haben. Angeblich hätte ihm mein Vater mündlich gesagt, er würde sich zu Hälfte an den Kosten beteiligen. Es gab nichts schriftliches, keine Unterschriften, kein Kostenvoranschlag, nichts!! Direkt nach dem Ableben meines Vaters wollte er das Geld von meiner Mutter haben. Die Kosten wären sogar viel mehr gewesen als gedacht, insgesamt über 10.tausend Euro für ein 3m2 kleines Bad!!! Er wollte aber NUR 3tausend Euro haben!! Jedenfalls geht das schon alles über den Anwalt und nun will er wohl auch noch Geld für Schäden, die meine Mutter nie gemacht hat. Und ja, wir haben sehr viele Zeugen, wie die Wohnung beim Umzug aussah, auch der Kühlschrank. Wir haben uns alle noch gewundert, dass dort so einiges fehlt. Da können sich alle noch dran erinnern. Das wäre natürlich super, wenn das ausreichen würde, damit der dämliche Vermieter nichts bekommt.

Er hat versucht meiner trauernden Mutter das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich finde es sehr schlimm, dass es solche Leute gibt, aber so ist das nun mal. Meine Mutter ist sehr schlecht drauf und durch diese ganze Sache mit dem Vermieter total fertig. Sie möchte endlich abschließen können...

Verlangen ohne rechtlichen Hintergrund

Hat ein Mieter einen Schaden in der Wohnung durch unsachgemäße Behandlung verursacht, muss er ihn beheben.

Nicht ersetzt verlangen kann der Vermieter Dinge, die durch üblichen Gebrauch abgenutzt sind.

In der Regel können Sie abwinken, wenn Ihr Vermieter bei Auszug von Ihnen folgendes verlangt: Parkettboden abschleifen und versiegeln vom Vermieter verlegten Teppichboden auswechseln die erst zwei Mal überstrichene Raufasertapete erneuern Silikonfugen im Bad erneuern Fenster und Türen von außen anstreichen Treppenhaus oder Gemeinschaftseinrichtungen renovieren.

§ 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.


Z.B. würde im ausgeliehenen Kühlschrank eine Klappe fehlen. Die Herdabdeckung würde fehlen

Das Gegenteil ist schwer zu beweisen,es sei denn,Die Mutter hatte Zeugen beim Einzug,die bestätigen können,dass die Schäden schon bei Einzug waren.

Keine Panik !!!!!!

Der Vermieter ist in der Beiweißpflicht , nicht Du und nicht Deine Mutter !!

Das heißt , der Vermieter muss Euch nachweisen , das zB diese Klappe am Kühlschrank war .

Sage ihm ganz locker von Hocker , das alle Schäden o.ä. die er beweisen kann , bezahlt werden.

Und sag ihm , er solle doch bitte die Rechnungen und Beweise bitte gleich zu Deinem Anwalt bringen / schicken , da dieser die Dinge regeln wird.

Dann drückst Du ihm ( irgend eine ! ) Visitenkarte ( irgend eines ) Anwaltes in die Hand , wünscht ihm einen schönen Tag - und gehst lächelnd vondannen :-)

oder wurde sie von seiner Seite aus gut über den Tisch gezogen ?

wurde ???

Hat sie schon gezahlt ??!!? Und wohl möglich irgend so einen Wisch unterschrieben, das sie die Schäden verursacht hat O_O

Dann wird sie nicht mehr viel machen können :-(

Wenn er immer so gründlich ist, dann hat er sicher noch das Protokoll vom Einzug und das vom Auszug des vorherigen Mieters! :-) Das hat ja dann Deine Mutter beim Einzug mit unterschrieben......... Er wird dieses Protokoll sicher abgeheftet haben und kann es Euch zeigen.