Trotz Festanstellung ein Einzelunternehmen gründen?

7 Antworten

Vom Gesetz her darfst Du neben der Festanstellung auch noch ein Gewerbe haben. Allerdings muss Dein Arbeitgeber damit einverstanden sein.

Für die Steuern wird am Jahresende dein Lohn und der Gewinn des Gewerbes zusammengerechnet und versteuert.

Wenn Du im Gewerbe mehr als im Beruf verdienst, gibt es im Bereich der Sozialversicherungen Sonderregelungen. Dazu kann Dir Deine Krankenkasse weiterhelfen

Ganz generell solltest Du dazu ein Gründerseminar der IHK besuchen und mit einem Steuerberater reden.

Wenn Du nicht Beamter bist, dort wäre es meldepflichtig, kannst Du das machen.

Es soll aber nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten, den Arbeitnehmer nicht in der Ausübung seiner Leistung etc soweit schwächen, daß er nicht mehr arbeiten kann.

Das wäre keine Kleinunternehmerregelung. Somit kannst Du auch bei Investitionen die Vorsteuern herausziehen.

Du kannst im Erfassungsbogen erst einmal Nebengewerbe angeben & die Buchhaltung mit einer EÜR selbst durchführen.

Du bist als Arbeitnehmer ganz normal krankenversichert & auch sozialversichert.

Je nach Gewerke & Risiko kannst Du Dich freiwillig als Unternehmer selbst bei der Berufsgenossenschaft versichern.

kevin1905  17.07.2018, 18:09
die Buchhaltung mit einer EÜR selbst durchführen.

Sofern Umsatz < 600.000,- € oder Gewinn < 60.000,- € p.a., sonst --> Bianzierungspflicht.

Du bist als Arbeitnehmer ganz normal krankenversichert & auch sozialversichert.

Nicht wenn die Selbständigkeit zeitlich und finanziell überwiegt, dann stuft die Kasse ihn ans hauptberuflich Selbständigen ein. Da freut sich der Arbeitgeber, ihm fallen nämlich die Lohnnebenkosten tw. weg.

Dir ist der Zusammenhang wohl nicht bekannt : Kein Kleingewerbe, sondern nur ein Einzelunternehmen

Einzelunternehmer ist jeder, der ein Gewerbe ohne eine bestimmte Rechtsform wie z. B. GbR,

GmbH wählt.

Und das hat nichts mit der Kleinunternehmerreglung n.§19 , UstG welche das Steuerrecht betrifft zu tun.

Und Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht. Du kmeldest ein Gewerbean und fertig.

Und ja, ich werde über meine 17500€ kommen, deswegen kommt nur ein Einzelunternehmen in Frage.

Diese Aussage von dir ist auch schon wieder falsch.

Du kannst und darfst mit jeder Geschäftsform über den jährlichen Umsatz ( nicht Gewinn) von 17.500€ kommen.

Und wenn du mit deiner Selbstständigkeit mehr Einkommen als aus deiner Festanstellung hast, so wirst du voll Steuerabgabepflichtig und Sozialabgabenpflichtig werden.

Beide Einkünfte werden addiret und daruas deine Steuer und soziallast errechnet.

Mal abgesehen davon, dass dann deine Festanstellung darunterleiden würde.

Mein Tipp bei soviel unwissen: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründerr. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe und die Zusammenhänge zur Selbstständigkeit.

Auch ein Gründercoatch würde dir nicht schaden.

Dein Gewerbe darf in Konkurrenz Deines Hauptarbeitgebers stehen.

kevin1905  17.07.2018, 18:12

*nicht.