Tiefgaragenstellplatz kaufen ohne Wohnung und vermieten?
Ich habe die Gelegenheit in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung einen Tiefgaragenstellplatz zu kaufen. Der befindet sich in einer Wohnanlage und der jetzige Eigentümer benötigt sie nicht mehr und will sie verkaufen. Der Stellplatz ist schon vermietet seit 1 Jahr. Ich würde den Platz weiter vermietet lassen. Der Song für mich wäre eine kleine monatliche Einnahme von ca 22 EUR (Miete abzüglich Hausgeld). Sollte ich später mal eine Zweitwagen haben o.ä. hätte och dann den Mietvertrag aufgelöst und ein Platz für mich wäre da. Ist in der Stadt ja oft ein Problem mit parken. Jetzt hab ich aber gehört, dass ich evtl für die Mieteinnahmen noch Umsatzsteuer zahlen müsste, da ich Stellplatz ohne Wohnung vermiete und das neben Einkommensteuer auch noch Umsatzsteuer pflichtig wäre. Stimmt das? Denn dann ist das ja ein derzeitiges Nullgeschäft..
4 Antworten
Die Frage ist, ob Du bisher schon Unternehmer bist. Denn als Unternehmer mit einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro im Jahr wird der Umsatzsteuer nicht erhoben, und Du stellst sie auch nicht in Rechnung, es sein denn Du möchtest das freiwillig machen.
Wenn Du also für den Enten-Kurier Artikel schreibst und dafür 21.900 Euro im Jahr kriegst, dann liegst Du mit der Garage über der Grenze.
22 Euro scheinen ja Deine Einkünfte zu sein, die Einnahmen sind höher. Einnahmen minus Ausgaben = Einkünfte.
Danke, ich bin Rentner und habe sonst keine Einkünfte.
Rechne dir mal aus, wie viele Monate vergangen sein müssen, bis du den Kaufpreis bei einer monatlichen Miete von nur 22 Euro "erwirtschaftet" hast. Das kann viele Jahre dauern. Außerdem mußt du die Miete versteuern.
Viel wichtiger aber ist es zu prüfen, ob der Stellplatz überhaupt ohne Wohnung verkauft werden darf. Das bezweifle ich nämlich!
Den Kaufpreis erwirtschaften will ich nicht, das ist klar... wenn ich 12.000 EUR auf der Bank habe, bekomme ich so gut wie gar nichts dafür. Hier Krieg ich monatlich zumindest was dafür und hätte vielleicht selber mal Verwendung dafür. Wichtig ist mir die Frage, ob ich Umsatzsteuer noch neben Einkommensteuer zahlen muss.
Ich würde nicht immer alles glauben! Alle wollen daran Geld verdienen! Woher willst du wissen, dass der Makler und die Verwaltungsgesellschaft diesen Vorgang geprüft haben???? Glauben ist gut, Kontrolle ist beser!
Lasse dir die entsprechenden Verträge vom jetzigen Eigentümer vorlegen, in denen ein Verkauf nur des Stellplatzes ohne Wohnung erlaubt ist. Wie wird das im Grundbuch behandelt? Das ist eine sehr wichtige Frage! Ich glaube nicht, dass man für einen Stellplatz ein neues Grundbuchblatt einrichtet. Wenn der Stellplatz zur Wohnung gehört, dann wirst du nie Eigentümer werden, weil du nicht im Grundbuch stehst.
Die teuersten Parkplätze gibt es in England. Da gibt es sogar eigene Makler für. Kam erst kürzlich im TV ;).
Da es nicht abzusehen ist, dass Parkraum plötzlich vom Himmel fällt, ist ein Nullgeschäft eine Zukunftsinvestition ;) vllt wird es ja noch teurer ;)
Ich fürchte, da wird es nichts zu verkaufen geben, der Stellplatz wird auch kein Grundbuch haben, worin der Eigentümer einzutragen wäre.
Doch - die Stellplätze werden wie "Eigentumswohnungen" behandelt und können eigenständig verkauft werden.Die sind nicht an eine Wohnung gebunden.
Das Grundbuch hat im übrigen nicht der Stellplatz - sondern das Grundbuchamt im Amtsgericht. Dort wird eingetragen
Danke, wieder etwas gelernt.
Das Grundbuchamt kann also eintragen, obwohl sie gar kein Grundbuch vom Stellplatz haben. Was es heute nicht alles so gibt?
Es gibt kein Grundbuch des Stellplatzes -es gibt immer nur ein Grundbuch für die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Da werden die Eintragungen unter der betreffenden Grundstücks- bzw Flurnummer gemacht.
Bei einer Eigentumswohnung gehört jemandem ja auch nur die Wohnung - nicht das ganze Haus. Das wird dann entsprechend so unter der Flurnummer eingetragen. Das ist jetzt nichts besonderes oder neues. Ein Tiefgaragenstellplatz ist rechtlich dann das gleiche wie eine Wohnung (nur halt mit einem geringeren Anteil am Gesamteigentum)
Ich weiß zwar nicht wo du wohnst, aber für meine Wohnungen gibt es je ein Grundbuch für das Sondereigentum, bestehend aus Wohnung und Stellplatz.
Und ich könnte eins von beiden eben nicht verkaufen, dann stimmen ja auch meine MEA nicht mehr.
Eine Flurnummer habe ich allerdings nicht, die hat die WEG, vom ganzen Grundstück.
Ein seriöser Makler wird denke ich nichts verkaufen, was es nicht zu kaufen gibt. Ist vermutlich Sondereigentum der Wohnanlage.
Stellplatz kann einzeln verkauft werden. Jeder hat einzelne Anteile am gesamten Komplex. Hier wurden 2 Stellplätze zu einer Wohnung damals gekauft und jetzt wird wieder einer davon abgegeben. Hab auch bereits eine Kopie der Jahresabrechnung für den Stellplatz von Jahr zuvor erhalten von der Verwaltung der gesamten Wohnanlage.
Dann man viel Spass beim Suchen des Grundbuchs.
Denn Mitglied werden in der WEG kann nur der, der dort eingeschrieben wurde.
Es kommt dann zu einer Änderung im Grundbuchamt, genau so als wenn eine Wohnung einen neuen Eigentümer bekommt. ..
Mit bekannt, dass es ein Grundbuch geben muss.
Hier wird behauptet, man benötigt so etwas nicht, was ich bestreite.
Verkauf ginge über einen ortsansässigen Makler, bei dem ich schon mal was gekauft hab. Somit denk ich ist der Verkauf des Stellplatzes schon erlaubt. Wird auch über eine Hausverwaltung betreut.