WG mit Mehrbettvermietung zulässig? Wäre es gewerblich?

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Normalerweise richtet sich die Abgrenzung von Vermietung und Verpachtung zum Gewerbe nach der Häufigkeit des Mieterwechsels bzw. der Vertragslaufzeit. Das heißt, dass die Vermietung von Fereinwohnungen oder an Handwerker wegen der kurzen Laufzeit der Verträge Gewerbe sind und die unbefristete Vermietung von Wohnungen eben nicht. Danach wäre deine Variante eigentlich kein Gewerbe... Eigentlich ! Wegen der Vielzahl der Mieter auf engstem Raum wird das Gewerbeamt dein Vorhaben aber wohl doch als Gewerbe werten. Eine unbefristete und langfristige Nutzung wird wohl jeder für unrealsitisch halten, denn wer will dauerhaft so leben ?

robinhood27 
Fragesteller
 25.11.2013, 00:21

Es gibt genug Leute, die wenig Geld haben und denen es außerdem in so einer Wohngemeinschaft gefällt. Der beste Beweis dafür ist, daß ich Leute dabei habe, die dort bereits seit über einem Jahr wohnen, und bisher nicht ausgezogen sind.

So sollte ich eigentlich doch gute Karten haben.

Es gibt ja auch Lehrlingsheime uvm. mit Mehrbettzimmern. Frage wäre, wer könnte es beanstanden? Mein Vermieter tut es nicht, da er es ja schon als Hostel kennt, ebenso die Nachbarn.

natürlich ist das gewerblich und du hast auch entsprechende auflagen zu erfüllen.........