Thc positiv bei verkehrskontrolle, nun Vorladung als Beschuldigter. Was kommt auf mich zu?

4 Antworten

Wenn Du am Tag vorher 3-4 Joints geraucht hast dann könnte man davon ausgehen dass Du mit aktiven THC Werten ein Fahrzeug geführt hast. Das nennt sich dann fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges. Wenn sich nun aus deinen Aussagen gegenüber der Polizei ergibt dass dein Konsum mehr als gelegentlich ist gibts direkt eine MPU und Führerscheinentzug. Am besten gar nichs sagen in so einem Fall und sich nicht zur Sache äußern. Alles andere kann und wird gegen dich verwendet werden. Dumm wäre auch gewesen hinterher zu unterschreiben dass der Bluttest freiwillig durchgeführt wurde. Ohne vorherige Richterliche Anordung wäre er nämlich nicht verwertbar/legal gewesen.

Spot1978  07.09.2015, 09:47

Zur Vorladung brauchst Du im übrigen gar nicht erst zu erscheinen. Nur zu Vorladungen vor Gericht. Auch hier gilt: am besten keine Angaben mehr machen.

ginatilan  07.09.2015, 09:51

Hallo Spot

Ohne vorherige Richterliche Anordung wäre er nämlich nicht verwertbar/legal gewesen.

Die Blutentnahme kann auch  gem. § 81a StPO erfolgen, die Zustimmung des Fragestellers wäre dazu nicht erforderlich.

Spot1978  07.09.2015, 09:57
@ginatilan

Ja aber nur bei Gefährung des Untersuchungserfolges. Zumindest hätten die Beamten vorher versuchen müssen einen Richter zu erreichen. Der Fragesteller schreibt ja leider nicht zu welcher Uhrzeit er kontrolliert wurde.

ginatilan  07.09.2015, 10:12
@Spot1978

Zumindest hätten die Beamten vorher versuchen müssen einen Richter zu erreichen.

evtl haben sie das ja auch versucht, wird ja meistens telefonisch gemacht

und dass sie das "vergessen" haben wie es der Fragesteller schreibt, glaube ich nicht

Ja aber nur bei Gefährung des Untersuchungserfolges

im Paragrafen wird kein Grund genannt der dafür erforderlich wäre,ergo gibt es diesen Grund auch nicht:-)

Spot1978  07.09.2015, 22:57
@ginatilan

Na dann lies mal Absatz 2 "Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu." Zitat https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

ginatilan  07.09.2015, 23:42
@Spot1978

Na, da hab ich wohl geschlafen :-) 

sorry, du hast natürlich Recht 

Such schon mal nen Käufer für dein Auto.

Gut das die Polizei so aufmerksam ist und verantwortungslose Fahrer wie dich aus dem Verkehr zieht - hoffentlich für lange Zeit.

420fragen 
Fragesteller
 06.09.2015, 19:15

ich war zum zeitpunkt der fahrt nicht direkt berauscht, das macht mich lange nicht verantwortungslos! Ich bin in den letzten zwei Jahren über 80000km gefahren und mir bis auf zwei-drei Blitzer nichts zuschulden kommen lassen!

ginatilan  06.09.2015, 21:39

solche Antworten braucht kein Mensch 

Hallo 

naja, deine Rechte kennst du doch nicht alle, denn die Koordinationstest hättest du auch nicht machen müssen. 

was auf dich zukommt kann man erst nach dem Bluttest sagen, es kommt auf die Werte drauf an. 

deinen Führerschein hast du noch? 

ob du jetzt dem Bluttest zugestimmt hast oder nicht spielt keine Rolle 

420fragen 
Fragesteller
 06.09.2015, 19:03

Meinen Führerschein habe ich noch, ja. Ich hab was von 500€ Strafe+1 Monat Führerschein abgeben gehört. Mit Pech MPU+Abszinenznachweis.

ginatilan  06.09.2015, 23:17
@420fragen

Ich hab was von 500€ Strafe+1 Monat Führerschein abgeben gehört.

das ist, wenn deine aktiven Werte über 1,0ng/ml sind

Mit Pech MPU+Abszinenznachweis.

das nur, wenn deine Abbauwerte über 75ng/ml sind:-)

also so schnell wird die MPU nicht angeordnet, das ärztliche Gutachten (incl 2 Abstinenznachweisen) ist aber in Reichweite:-(